Das Europäische Statistische System (ESS) ist ein Netzwerk von Institutionen, das die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zum Ziel hat. Das ESS umfasst zum einen Eurostat und die nationalen statistischen Ämter in den EU-Mitgliedstaaten (in Deutschland Destatis und die Statistischen Landesämter). Zu letzteren gehört das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz mit Sitz in Bad Ems. Darüber hinaus werden weitere nationale und europäische Stellen, die europäische Statistiken entwickeln, erstellen und verbreiten, dem ESS zugerechnet, so z. B. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank und das Kraftfahrt-Bundesamt.

Der Großteil der von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erstellten Statistiken dient (auch) dem Europäischen Statistischen System (ESS) bzw. geht auf Verordnungen der EU zurück. Die Statistischen Ämter der Länder sind in der Regel dafür zuständig, die Erhebungen durchzuführen und bis zur Gemeindeebene aufzubereiten, zu analysieren und zu veröffentlichen. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) obliegt u. a. die Aufgabe, in Kooperation mit den statistischen Ämtern der Länder die Statistiken methodisch und technisch vorzubereiten, das Programm der Bundesstatistiken weiterzuentwickeln und die Erhebungen untereinander zu koordinieren. Darüber hinaus stellt das Statistische Bundesamt Bundesergebnisse zusammen und veröffentlicht diese.

Ziel des ESS ist es, vergleichbare Statistiken auf EU-Ebene bereitzustellen. Die Verordnung (EU) 223/2009 vom 11. März 2009 bildet den generellen normativen Rahmen für das ESS und enthält die grundlegenden Prinzipien für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken. Sie wurde zuletzt durch die Verordnung 2015/759 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 geändert.

Vgl. auch Verhaltenskodex/Code of Practice für europäische Statistiken