Auswirkung der Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Gebietsstand

In Rheinland-Pfalz wurde eine Kommunal- und Verwaltungsreform eingeleitet, die Veränderungen in der Gebietsgliederung des Landes und damit auch für die Ergebnisdarstellung der amtlichen Statistik zur Folge hat. Durch eine Aus- oder Eingliederung oder eine Zusammenlegung von Gebietskörperschaften weisen Zeitreihenergebnisse in regionaler Differenzierung Strukturbrüche auf, die nicht die tatsächliche Entwicklung widerspiegeln. Die früheren Daten können jedoch in der Regel auf den aktuellen Gebietsstand umgerechnet werden. Dieses Verfahren wendet das Statistische Landesamt grundsätzlich an, indem die regional tief gegliederten Daten in der Regionaldatenbank, dem Landesinformationssystem (LIS), an die jeweils gültige kommunale Gliederung angepasst werden. Auf diese Weise liegt immer für die gesamte Zeitreihe der aktuellste Gebietsstand zugrunde.

Das Verfahren geht konsequenterweise zu Lasten der Darstellung nach früheren Gebietsständen. Die Anpassung der Gebietsstände im Landesinformationssystem erfolgt am Ende des ersten Quartals des auf eine Gebietsstandsänderung folgenden Jahres.

In der folgenden Übersicht sind die seit 2009 durch Landesgesetze beschlossenen Gebietsänderungen aufgelistet. Zukünftige Zusammenschlüsse werden aufgenommen, sobald sie gesetzlich geregelt sind.