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Begriff Themengebiet Erläuterung
Abschlußprüfung (Hochschulen) Bildung

Die Hochschulausbildung wird in der Regel durch eine Abschlussprüfung beendet. Je nach Art des Studienganges führt das Studium zu einer Hochschulprüfung, Staatsprüfung oder kirchlichen Prüfung. Erhebungsstellen sind die Hochschulen sowie die staatlichen und kirchlichen Prüfungsämter.


Alle abgelegten (bestandenen und endgültig nicht bestandenen) Abschlussprüfungen und Promotionen werden in der Prüfungsstatistik erfragt. Vor- und Zwischenprüfungen werden nicht erfasst, wohl aber Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen.


Studierende mit bestandener Abschlussprüfung bezeichnet man als Absolventen.

Absolventenquote, Hochschulen Bildung

Die (Netto-)Absolventenquote gibt an, wie hoch der Anteil der Absolventen/-innen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung ist. Die Berechnung erfolgt, wie bei der Studienanfängerquote, nach dem Quotensummenverfahren.

Allgemeinbildende Schularten Bildung

Zurzeit existieren in Rheinland-Pfalz Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Freie Waldorfschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien sowie Realschulen plus.
Je nach Ausrichtung bieten diese Schulen ein Ausbildungsspektrum, das von der Grundausbildung für den weiteren Schulbesuch über die Vermittlung der Qualifikation „Berufsreife“ bis hin zur Studienberechtigung reicht.

 

Bildung

Zurzeit existieren in Rheinland-Pfalz Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Freie Waldorfschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien sowie Realschulen plus. Die Schularten Duale Oberschulen und Regionale Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr.
Je nach Ausrichtung bieten diese Schulen ein Ausbildungsspektrum, das von der Grundausbildung für den weiteren Schulbesuch, über die Vermittlung der Qualifikation „Berufsreife“, bis hin zur Studierfähigkeit an Hochschulen reicht.

Allgemeinbildender Schulabschluss (RLP) Bildung

Der höchste allgemeinbildende Abschluss wird folgendermaßen differenziert:
Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss). Dieser Abschluss kann nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule oder an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erreicht werden. Er gilt als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung im dualen System und Grundlage für alle höherwertigeren Abschlüsse.

Qualifizierter Sekundarabschluss I (früher: Mittlere Reife): An allgemeinbildenden Schulen kann dieser Abschluss u. a. an einer Realschule plus erreicht werden. Erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klassenstufe. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die elfte Klasse eines Gymnasiums oder einer Integrierten Gesamtschule. Des Weiteren kann dieser Abschluss auch an einer Berufsfachschule II erlangt werden. Die "Mittlere Reife" ermöglicht den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung oder in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen.

Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B. Duale Berufsoberschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule I) erworben werden. Mit Abschluss der zwölften Klasse eines Gymnasiums, beruflichen Gymnasiums oder der Integrierten Gesamtschule wird der schriftliche Teil der Fachhochschulreife erlangt. Für eine vollständige Fachhochschulreife bedarf es zusätzlich eines beruflichen Praktikums. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Allgemeine Hochschulreife: Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an einem Gymnasium, einer Freien Waldorfschule oder einer Integrierten Gesamtschule erworben werden. Im berufsbildenden Bereich führt der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder der Berufsoberschule II zu diesem Abschluss. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule. Die fachgebundene Hochschulreife kann in Rheinland-Pfalz ausschließlich an der Berufsoberschule II erworben werden. Sie vermittelt die Zugangsvoraussetzung für fachbezogene Studiengänge an einer wissenschaftlichen Hochschule.

 

Allgemeines I) (BAföG) Bildung

Die Statistik basiert auf den Angaben der Ämter für Ausbildungsförderung, die in den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie bei den staatlichen Hochschulen oder bei Studentenwerken eingerichtet sind. Diese Ämter für Ausbildungsförderung nehmen die Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag und erlassen den Bescheid hierüber. Die Berechnung der Förderungsbeträge erfolgt dabei durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind. Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter.

Allgemeines (Weiterbildung) Bildung

Zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung ist gemäß § 23 WBG eine Statistikkommission eingerichtet worden. Sie berät das fachlich zuständige Ministerium konzeptionell in allen Phasen des statistischen Verarbeitungsprozesses. Der Statistikkommission gehören der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V., die anerkannten Landesorganisationen, das fachlich zuständige Ministerium und das Statistische Landesamt an. Jährlich gibt die Statistikkommission auf Grundlage der Weiterbildungsstatistik nach § 29 über den Landesbeirat für Weiterbildung dem fachlich zuständigen Ministerium eine Empfehlung für die Verteilung der Zuwendungen zum Betrieb nach § 14 für das jeweils folgende Kalenderjahr.


Mit Einführung des neuen Weiterbildungsgesetzes im Jahre 1996 wurden die Berichtsmerkmale definitorisch neu gefasst. Die hier ausgewiesenen Zahlen sind deshalb nicht mit den bis einschließlich 1995 publizierten Ergebnissen vergleichbar

Allgemeines II) (AFBG) Bildung

Zuständige Behörden zur Durchführung des AFBG sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Antragstellerin/des Antragstellers. Diese zuständigen Behörden nehmen die Anträge auf Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG entgegen, treffen die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen, entscheiden über den Antrag, erlassen den Bescheid hierüber und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen werden muss. Die Berechnung der För-derungsbeträge erfolgt durch zentrale Rechenzentren, die von den Obersten Landesbehörden für Aufstiegsfortbildungsförderung mit diesen Aufgaben betraut sind.  Diese zentralen Rechenzentren leiten die statistischen Angaben als Auszug aus ihren Eingabedaten und Rechenergebnissen an die zuständigen statistischen Landesämter weiter.

Ausbildungsbereiche Bildung

In der Berufsbildungsstatistik werden die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft unterschieden. Die Zuordnung der Auszubildenden richtet sich entsprechend dem Berufsbildungsgesetz vielfach nach der Art des Ausbildungsberufes und nicht nach der Zugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich. Dies führt bei den Freien Berufen im Öffentlichen Dienst dazu, dass die nachgewiesene Zahl an Auszubildenden nicht das vollständige Ausbildungsvolumen dieses Bereiches abbildet. Ein für den Beruf des Gärtners Auszubildender bei einer Stadtverwaltung wird beispielsweise dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet, weil die Landwirtschaftskammer die für seine Ausbildung zuständige Stelle ist.

Ausbildungsstätten Bildung

Als Ausbildungsstätten gelten alle Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung vermitteln.

Auszubildende Bildung

Personen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Lehrberuf ausgebildet werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Bachelor Bildung

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise sechs Semester. Eingeführt wurde der Bachelor in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 90er-Jahre.

Bedarfssatzgruppen (Ausbildungsförderung) Bildung

Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderungsleistungen nach dem BAföG sind die im Gesetz festgelegten Bedarfssätze. Diese Bedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildungsstätte, die von der Schülerin/dem Schüler oder der Studentin/dem Studenten besucht wird. Die für eine Förderung in Betracht kommenden Ausbildungsstätten sind vier Gruppen zugeordnet, für die jeweils ein einheitlicher Bedarfssatz gilt. Innerhalb dieser Gruppen wird nochmals unterschieden, ob die/der Geförderte während der Ausbildung bei seinen Eltern oder auswärts wohnt; bei auswärtiger Unterbringung wird ein erhöhter Bedarfssatz zugrunde gelegt.

Berufliche Gymnasien Bildung

In Form einer gymnasialen Oberstufe mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Technik bzw. Gesundheit und Soziales geführt, kann hier die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden. Die Bildungsgänge bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf.

Berufsbereiche Bildung

Die Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) jene Berufe zusammen, die sich nach den Arbeitsaufgaben und der allgemeinen Art der Tätigkeit ähneln. Die zehn Berufsbereiche können weiter untergliedert werden in 37 Berufshauptgruppen, 144 Berufsgruppen, 700 Berufsuntergruppen und 1.286 Berufsgattungen.

Berufsbildende Schulen Bildung

Diese Schulart umfasst mehrere Schulformen. An einer beruflichen Schule (Verwaltungs- /Organisationseinheit) können parallel mehrere Schulformen (bspw. Berufs-, Berufsfach-, Fachschule, berufliches Gymnasium) geführt werden.

Berufsfachschulen Bildung

Hier werden den Schülerinnen und Schülern berufliche und schulische Qualifikationen oder Teilqualifikationen in Vollzeit vermittelt. Ab dem Schuljahr 2004/05 werden folgende Angebote unterschieden:
 
•    Berufsfachschulen I (1-jährig)

Die Berufsfachschule I baut in der Regel auf der Qualifikation der Berufsreife auf und vermittelt eine allgemeine und berufliche Grundbildung.

 

•    Berufsfachschulen II (1-jährig)

Die Berufsfachschule II baut auf dem Abschluss der Berufsfachschule I auf und führt im Rahmen eines berufsbezogenen Unterrichts zum qualifizierten Sekundarabschluss I.

 

•    Berufsfachschulen (3-jährig)

Die Berufsfachschule mit dreijährigen Bildungsgängen führt zu einer schulischen Berufsqualifikation, zu einer Berufsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz oder zu einer Berufsqualifikation nach der Handwerksordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können hier auch ein qualifizierter Sekundarabschluss I und die Fachhochschulreife erlangt werden.

 

•    Höhere Berufsfachschulen - HBF- (2-jährig)

Die Bildungsgänge der höheren Berufsfachschule bauen in der Regel auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I auf und führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss als Assistent/-in. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in den Bildungsgängen der höheren Berufsfachschule auch die Fachhochschulreife erlangt werden.
 
•    Berufsfachschule Pflege

Die Bildungsgänge der Berufsfachschule Pflege bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I oder der Berufsreife zusammen mit einer Berufs-, Helfer- oder Assistenzausbildung auf. Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau wird in Vollzeit durchgeführt und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer Berufsfachschule und praktischer Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus.

 

Berufsoberschulen Bildung

Diese Einrichtungen führen als Berufsoberschule I, aufbauend auf einem qualifizierten Sekundarabschluss I und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit Abschluss der Berufsschule oder einer vergleichbaren Ersatzqualifikation in einem einjährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife.

Die Berufsoberschule II setzt die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraus und führt in ebenfalls einjähriger Vollzeitform zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.

Die Duale Berufsoberschule führt in Teilzeitform berufsbegleitend zur Fachhochschulreife. Die Dauer der Ausbildung richtet sich hier nach der Vorqualifikation. Voraussetzungen für den Besuch der dualen Berufsoberschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I und Abschluss der höheren Berufsfachschule oder alternativ einer zweijährigen Fachschule bzw. einer zweijährigen Berufsausbildung sowie Berufsschulabschluss.

 

 

Berufsschulen Bildung

In der Berufsschule findet der schulische Teil der dualen Berufsausbildung statt. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und führt zu nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung an den zuständigen Kammern zu einem Berufsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder die Fachhochschulreife erlangt werden.
 
Neben der dualen Ausbildung wird im Rahmen des sogenannten Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) ein einjähriger Bildungsgang an Berufsschulen angeboten, in den Jugendliche ohne Abschluss auf eine berufliche Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit vorbereitet werden. Mit erfolgreichem Abschluss des BVJ erlangen die Absolventinnen und Absolventen die Berufsreife oder das Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Zudem werden auch Bildungsgänge im Kontext der Inklusion (BVJ-I) sowie Integration und Sprachförderung (BVJ-S) angeboten.

 

Betreuungsrelation, Hochschulen Bildung

Diese Kennzahl beschreibt das zahlenmäßige Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlich/künstlerischen Personal in Vollzeitäquivalenten. Nicht berücksichtigt wird hierbei das drittmittelfinanzierte Personal. Die Berechnung erfolgt zudem ohne Verwaltungsfachhochschulen.

Bildungsabschluss, beruflicher Bildung

Höchster Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung an Hochschulen, wobei differenziert wird nach

Berufliches Praktikum und Anlernausbildung: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum).

Berufsvorbereitungsjahr: Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor.

Berufsausbildung im dualen System (Lehre): Die Berufsausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus. Sie wird überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt. Hierbei wird die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Die Prüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer abgelegt.

Berufsfachschulabschluss: Mit Abschluss einer Berufsfachschule werden fachrichtungsbezogene berufliche Qualifikationen erreicht, die bis zur Staatlich geprüften Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für die jeweilige Fachrichtung gehen.

Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss: Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nach der Ausbildung abgelegt wurde. In einer Fach- oder Technikerschule wird in der Regel nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, eine vertiefte berufliche Fachbildung vermittelt..

Fachhochschulabschluss: Der Fachhochschulabschluss wird durch den erfolgreichen Abschluss des das Studiums an einer Fachhochschule erworben. Diese bieten eine praxisbezogene Ausbildung und Forschung. Lehre, Studium und Forschung konzentrieren sich hier auf die angewandten Wissenschaften und Künste, Die Fachhochschulen gründeten sich aus Vorgängerinstitutionen, wie den Ingenieurschulen, den höheren Wirtschaftsfachschulen sowie den höheren Fachschulen für Sozialwesen.

Universitätsabschluss/Promotion: Als Universitätsabschlüsse gelten Staatsexamen, Diplom (U) und entsprechende Abschlussprüfungen (z.B. Magister, Bachelor, Master) an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen, pädagogischen, theologischen, Kunst- und Musikhochschulen. Diese Hochschulen dienen vor allem der Förderung der Wissenschaften und Künste in Forschung, Lehre und Studium. Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.

 

Bildungsausländer/-innen, Bildungsinländer/-innen Bildung

Bildungsausländer/-innen sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im  Ausland oder an einem Studienkolleg erlangt haben. Als Bildungsinländer/-innen werden ausländische Studierende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg erworben haben.

Bildungsmaßnahmen (Weiterbildung) Bildung

Eine Maßnahme der Weiterbildung ist organisiertes Lernen in pädagogischer Verantwortung der anerkannten Volkshochschulen, der anerkannten Landesorganisationen oder der ihnen angeschlossenen Einrichtungen. Organisiertes Lernen findet in Maßnahmen statt, die zu einer bestimmten Thematik nach didaktischen und methodischen Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung des Lernverhaltens von Erwachsenen von dazu geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant und durchgeführt werden. Nachgewiesen werden ausschließlich jene Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden. Nicht enthalten sind daher bspw. Kurse mit weniger als acht Teilnehmenden, auch wenn diese entsprechend ihrer Zielgruppe und ihrer Thematik grundsätzlich förderfähig wären. Es wird zwischen Einzelmaßnahmen, längerfristigen Maßnahmen und Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung unterschieden. Maßnahmen mit internatsmäßiger Unterbringung sind längerfristige Maßnahmen mit gleichzeitiger Unterbringung der Teilnehmenden einschließlich Übernachtung und Verpflegung. Längerfristige Maßnahmen sind Maßnahmen mit kontinuierlicher Leitung und einem weitgehend gleich bleibenden Kreis Teilnehmender, die mindestens acht Weiterbildungsstunden umfassen und bei denen ein zusammenhängendes Thema behandelt wird. Einzelmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Voraussetzungen für längerfristige Maßnahmen nicht erfüllen.

Bologna-Reform Bildung

In der sogenannten Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 brachten 29 europäische Staaten ihren Willen zum Ausdruck, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Zu den Zielen gehörte die Etablierung eines einheitlichen Systems gestufter Studiengänge, dessen erste Stufe der berufsqualifizierende Bachelor ist, an den sich ein Masterstudium anschließen kann. Die Reform sollte zu einer Steigerung der innereuropäischen Mobilität der Studierenden und zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse beitragen. Zudem soll die internationale Attraktivität europäischer Hochschulen erhöht werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Dauer der Förderung (Ausbildungsförderung) Bildung

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monaten dauern (Förderungs-höchstdauer). Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile (sogenannte Maßnahmenabschnitte), dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraumes absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeit-maßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmenabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt.

Drittmittel Bildung

Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) bei öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Sie können der Förderung von Forschung, Entwicklung und Lehre sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.

Duale Berufsoberschulen Bildung

Diese Schulform führt in Teilzeitform berufsbegleitend zur Fachhochschulreife. Die Dauer der Ausbildung richtet sich hier nach der Vorqualifikation. Voraussetzungen für den Besuch der dualen Berufsoberschule sind ein qualifizierter Sekundarabschluss I und Abschluss der höheren Berufsfachschule oder alternativ einer zweijährigen Fachschule bzw. einer zweijährigen Berufsausbildung sowie Berufsschulabschluss.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Einschulungen Bildung

Einschulungen können »vorzeitig«, »fristgemäß« oder »verspätet« erfolgen. Als »fristgemäß eingeschult« gelten Kinder, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 30. August des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

EU-Anpassungslehrgang (Hochschulen) Bildung

Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten erfordert die Teilnahme an einer sog. Ausgleichsmaßnahme. Dieser EU-Anpassungslehrgang findet an Studienseminaren statt. Er schließt mit einem Bericht und einer Note ab. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält die Lehrbefähigung für das Lehramt in zwei Fächern.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Fach- und Gesamtstudiendauer Bildung

Die Fachstudiendauer gibt die Zahl der Ausbildungssemester an, die in einem bestimmten Studiengang bis zum Abschluss verbracht werden. Die Gesamtstudiendauer bezieht sich auf die Zahl der Semester, die
insgesamt im Hochschulsystem belegt werden.

Fächergruppen Bildung

Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst.

Fachliche Zuordnung (Hochschulen) Bildung

Die fachliche Zugehörigkeit oder Zuordnung richtet sich nach dem Fachgebiet der kleinsten erfassbaren organisatorischen Einheit.


Das Fachgebiet bezeichnet dabei das Forschungsgebiet, das Lehrfach bzw. den Aufgabenbereich bei den zentralen Einrichtungen und ist die unterste Aggregationsstufe in der Bundesstatistik für die fachliche Zugehörigkeit des Hochschulpersonals. Das Fachgebiet in der Personal- und Habilitationsstatistik ist vergleichbar mit dem „Studienfach“ in der Studenten- und Prüfungsstatistik.


Durch Zusammenfassung mehrerer verwandter Fachgebiete werden die Lehr- und Forschungsbereiche gebildet. Sie stellen die mittlere Aggregationsstufe der Fächersystematik der Personal- und Habilitationsstatistik dar und ent-sprechen in etwa dem „Studienbereich“ der Studenten- und Prüfungsstatistik.


Benachbarte Lehr- und Forschungsbereiche werden zu sogenannten Fächergruppen zusammengefasst. Sie bilden die höchste Aggregationsstufe der Fächersystematik der Personal- und Habilitationsstatistik und sind bis auf den gesonderten Ausweis der zentralen Einrichtungen identisch mit den Fächergruppen der Studenten- und Prüfungsstatistik.

Fachoberschulen Bildung

In Folge der Schulstrukturreform besteht seit dem Schuljahr 2011/12 die Möglichkeit, an Realschulen plus organisatorisch verbundene Fachoberschulen einzurichten. Diese Fachoberschule führt in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang und mit der Absolvierung eines betrieblichen Praktikums zur Fachhochschulreife. Die Schülerinnen und Schüler dieser beruflichen Schulform absolvieren in der elften Klasse jeweils an drei Tagen der Woche ein Praktikum in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. Die restlichen Stunden und das gesamte 12. Schuljahr besuchen sie den Unterricht in der Schule.

Fachschulen Bildung

Auf einer beruflichen Erstqualifikation oder berufsbezogenen Praxiserfahrungen aufbauend führen Bildungsgänge an Fachschulen zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Aus- und Fortbildung. Die Bildungsgänge sind im Vollzeitunterricht auf mindestens ein halbes, bei Teilzeitunterricht auf mindestens ein Schuljahr angelegt. Der Abschluss einer Fachschule ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erlangung der Fachhochschulreife.

Fachsemester Bildung

Fachsemester sind erbrachte Studienzeiten im Hinblick auf die angestrebte Abschlussprüfung in dem  betreffenden Studienfach; dazu können auch Semester aus einem früheren Studium oder im Ausland  verbrachte Studienzeiten gehören, sofern sie angerechnet werden.

Fachstudienanfänger/-innen Bildung

Fachstudienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Semester eines bestimmten Studiengangs. Hierzu zählen auch jene Studierenden, die vor Aufnahme dieses Studiums bereits in einem anderen Studiengang
eingeschrieben waren. Die Zahl der Fachstudienanfänger/-innen eines Studienjahres ergibt sich aus den Studienanfänger/-innen eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters.

Förderschulen Bildung

Diese Einrichtungen bieten körperlich, geistig bzw. seelisch beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein auf die individuellen Möglichkeiten zugeschnittenes Bildungsangebot. An den rheinland-pfälzischen Förderschulen können verschiedene Schulabschlüsse bis hin zum qualifizierten Sekundarabschluss I erlangt werden. Je nach Ausrichtung wird zwischen Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung, sozial-emotionale Entwicklung, Sprache sowie Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige unterschieden.

Förderschwerpunkt Bildung

Unter dem Begriff »Förderschwerpunkt« wird der durch die Schulbehörde festgestellte sonderpädagogische Förderung eines Schülers bzw. einer Schülerin nachgewiesen. Es werden folgende Förderschwerpunkte unterschieden:

•    Blinde
•    Sehbehinderte
•    Ganzheitliche Entwicklung
•    Gehörlose
•    Schwerhörige
•    Motorische Entwicklung
•    Lernen
•    Sprache Sozialemotionale Entwicklung

Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist auch für Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen ohne gutachterlich festgestellten sonderpädagogischen Förderung anzugeben, ob diese sonderpädagogische Fördermaßnahmen erhalten. Hierzu wurden folgende Ausprägungen neu aufgenommen:

•    sonderpädagogische Förderung gem. Worms-Dauner-Modell (Stufe III)
•    integrierte Förderung bei Sehschädigung
•    integrierte Förderung bei Hörschädigung
•    integrierte Förderung bei Körperbehinderung

 

Fortbildungsstätten (Ausbildungsförderung) Bildung

Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln.

Freie Waldorfschulen Bildung

Diese auf der Erziehungslehre des Anthroposophen Rudolf Steiner aufbauenden Privatschulen bieten ein Ausbildungsspektrum, das von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II reicht. An Freien Waldorfschulen können die Qualifikation der Berufsreife (Hauptschulabschluss), der qualifizierte Sekundarabschluss I und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreicht werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ganztagsschulangebote Bildung

Die Formen der „Ganztagsschulangebote“ wurden zum Schuljahr 2019/2020 erweitert. Unverändert blieben die Angebotsform, die verpflichtende Form, die offene Form und die betreuende Grundschule mit einem Betreuungsumfang von mindestens drei Tagen à sieben Zeitstunden pro Woche. Zusätzlich stehen den Schülerinnen und Schülern nun die Formen der „Betreuung aufgrund individueller Stundentafel“, die „sonstige Form der Betreuung“ und die „außerschulische Betreuung in Kooperation“ (z.B. Hort) zur Verfügung.

 

Auch bei dem Besuch unterschiedlicher Ganztagsangebote wird in der Schulstatistik nur das primäre Angebot erfasst. In der Statistik nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist eine ergänzende Erfassung aller wahrgenommener Angebote vorgesehen.

 

Gasthörer Bildung

Im Gegensatz zu den ordentlichen Studierenden (Haupt- und Nebenhörer/-innen) sind Gasthörer nicht voll immatrikuliert. Sie können zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Weiterbildung oder jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. Für das „Gasthörerstudium“ ist eine Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich; ein Fachstudium mit Abschlussprüfung nicht möglich. Sie erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Veranstaltungen (Gasthörerschein).

Gasthörerstudium Bildung

Das Gasthörerstudium wird von vielen Hochschulen angeboten. Es ermöglicht interessierten Personen – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und Kurse. Gasthörer haben jedoch keinen Studierendenstatus und können keine Prüfungen ablegen. Seit dem Wintersemester 2004/05 können Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme an einem Gaststudium bis 250 Euro Gebühren verlangen. Die an den Hochschulen immatrikulierten Gasthörer/-innen werden jährlich im Rahmen der Gasthörerstatistik erfasst.

Geförderte (Ausbildungsförderung) Bildung

Die Zahl der Geförderten wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck der Daten in zwei Formen angegeben:

 

  • Gesamtzahl der Geförderten                 
    Hier wird jeder Geförderte gezählt, unabhängig davon, ob er während des ganzen Berichtsjahres oder nur in bestimmten Monaten Leistungen nach dem BAföG erhalten hat. Die Angaben entsprechen dabei jeweils dem letzten Stand im Berichtsjahr, also dem letzten Förderungsmonat.
  • Durchschnittlicher Monatsbestand der Geförderten
    Es handelt sich um eine fiktive Zahl, bei der unterstellt wird, dass alle Personen ganzjährig gefördert werden; sie ist das arithmetische Mittel aus den zwölf Monatsbeständen.

 

Geförderte II) (AFBG) (Ausbildungsförderung) Bildung

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/Handwerks- oder Industriemeistern, Technikerinnen/Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegerinnen/Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikerinnen/Betriebsinformatikern, Programmiererinnen/Programmierern, Betriebswirtinnen/Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. ein Hochschulabschluss.

Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel (Stipendien) Bildung

Die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel sind die von privaten Mittelgebern eingeworbenen und im Berichtsjahr an die Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebenen Mittel. Die Bundesmittel, mit denen die von privaten Mittelgebern eingeworbenen Mittel aufgestockt werden, werden nicht ausgewiesen.

Grundschulen Bildung

Hier werden Kinder in das schulische Lernen eingeführt und damit die Grundlagen für die weitere schulische Bildung gelegt. Die schulische Grundausbildung erstreckt sich auf die Klassenstufen 1 bis 4, den sogenannten Primarbereich. Grundschulen werden eigenständig sowie organisatorisch verbunden mit Schulkindergärten, Hauptschulen oder Realschulen plus geführt.

Gymnasien Bildung

Am neunjährigen Gymnasium (G9) werden in den Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I Kenntnisse vermittelt, die zum qualifizierten Sekundarabschluss I führen. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, kann die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangt werden.
Zum Schuljahr 2008/09 wurden in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum neunjährigen Gymnasium das sogenannte G8-Gymnasien eingerichtet. Diese Ganztagsgymnasien bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, das Abitur bereits nach 12 Schuljahren bzw. nach acht Jahren am Gymnasium zu erlangen. Die Sekundarstufe I ist in den Klassenstufen 5 bis 9 und die gymnasiale Oberstufe in den Klassenstufen 10 bis 12 organisiert. Die verkürzte gymnasiale Schulzeit wird schrittweise an Standorten eingeführt, an denen dies von den Eltern, der Schule und dem Schulträger gewünscht wird.

 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Habilitationen Bildung

Das Habilitationsrecht steht Universitäten und gleichrangigen wissenschaftlichen Hochschulen zu.
Die Habilitation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifikation und für die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte (Weiterbildung) Bildung

Hauptberufliche pädagogische Fachkräfte sind Personen, die in den Bereichen der pädagogischen und organisatorischen Planung von Weiterbildung, der Durchführung von Maßnahmen der Weiterbildung einschließlich eigenständiger pädagogischer Tätigkeit oder der Information und Beratung der an der Weiterbildung Interessierten hauptamtlich oder hauptberuflich mit der regelmäßigen Arbeitszeit überwiegend pädagogisch tätig sind. Teilzeitkräfte werden mit dem jeweiligen Anteil ihrer Arbeitszeit berücksichtigt, wenn dieser Anteil jeweils mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.

Hauptschulen Bildung

Sie führen in einem 5-jährigen Bildungsgang zur Berufsreife und sind der Sekundarstufe I zugeordnet. In den Klassenstufen 5 bis 9 werden Fertigkeiten vermittelt, die vor allem zu einer qualifizierten Berufsausbildung befähigen.. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Hauptschulen ab dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Hauptschulen mehr. Hauptschulen in privater Trägerschaft sind hingegen weiterhin Bestandteil des rheinland-pfälzischen Schulsystems.

Hochschulabschlüsse Bildung

Abschlusspüfungen werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Universitärer Abschluss,
  • Fachhochschulabschluss,
  • Lehramtsabschluss,
  • Bachelor,
  • Master,
  • Promotion und
  • sonstige Abschlussprüfungen.

Der universitäre Abschluss beinhaltet Magister, Lizentiat, Kirchliche Prüfungen, 1. Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen), Diplom an Universitäten (einschließlich Dipl.-Lehrkräfte, Dipl.-Dolmetscher/-innen und Dipl.-Übersetzer/-innen, jedoch ohne Dipl.-Handelslehrer/-innen), akademisch geprüfte Übersetzer/-innen und Abschlussprüfungen ohne akademischen Grad.

Fachhochschulabschlussprüfungen sind das Diplom (FH) und sonstiger FH-Abschlüsse. Zu den Lehramtsabschlüssen gehören auch Dipl.-Handelslehrer/-innen, Lehramt Bachelor (ohne Diff.) sowie Bachelor (U) und Master (U) in Wirtschaftspädagogik und Lehramt Master.

Bachelor und Masterabschlüsse verstehen sich ohne Lehramt Bachelor, Bachelor/Master in Wirtschaftspädagogik (Lehram) und Lehramt Master.

Unter "sonstigen Abschlussprüfungen" werden Privatmusiklehrerprüfung, Kirchenmusikprüfung A + B, Abschlusszeugnisse und Zertifikate zusammengefasst.

Hochschulabsolventenquote Bildung

Die Hochschulabsolventenquote gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren.

Hochschulart Bildung

Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz werden unterschieden: Universitäten, Theologische Hochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.


Universitäten dienen der Weiterentwicklung der Wissenschaften und der Vermittlung der wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bilden den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs heran.


Theologische Hochschulen sind kirchliche bzw. philosophisch-theologische Hochschulen ohne die theologischen Fachbereiche der Universitäten.


Fachhochschulen bieten eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.


Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Einrichtungen, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden. Personen an Verwaltungsfachhochschulen werden nach dem StipG nicht gefördert.

Hochschularten Bildung

Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen bezeichnet. Die Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz gibt es:

  • Universitäten,
  • Theologische Hochschulen,
  • sonstige wissenschaftliche Hochschulen,
  • Fachhochschulen und
  • Verwaltungsfachhochschulen.
Hochschule Bildung

Hochschulen sind alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.

Hochschulsemester Bildung

Hochschulsemester sind Semester, die insgesamt an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland verbracht worden sind, sie müssen sich nicht auf das Studienfach im Erhebungssemester beziehen. Zu den Hochschulsemestern zählen auch Urlaubssemester.

Hochschulzugangsberechtigung Bildung

Die Zulassung zum Studium setzt in der Regel eine Studien- oder Hochschulzugangsberechtigung voraus. Die Voraussetzungen sind je nach Hochschulart unterschiedlich. Für ein Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Ein Studium an Fachhochschulen setzt die Fachhochschulreife voraus.
In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Mit dem am 01.09.2010 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetzes wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium deutlich vereinfacht und erweitert.

Hörerstatus Bildung

Haupthörer/-innen sind nur an einer Hochschule eingeschrieben oder – bei Mehrfacheinschreibung – derjenigen Hochschule als Haupthörer zugeordnet, an der sie schwerpunktmäßig studieren.
Nebenhörer/-innen sind als Haupthörer an einer anderen Hochschule und zusätzlich an der meldenden Hochschule eingeschrieben.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Integrierte Ausbildungsberichterstattung Bildung

Mit der „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine länderübergreifende Systematik zur Darstellung des Ausbildungsgeschehens nach der Sekundarstufe I entwickelt. Hierfür wurden die einzelnen Bildungsgänge entsprechend ihres Bildungsziels und ihrer Zugangsvoraussetzungen zu verschiedenen Sektoren und Konten zusammengefasst. Bezogen auf den Kernbereich der Systematik werden drei Sektoren unterschieden:

 

I. Berufsausbildung:   
In diesem Sektor werden alle vollqualifizierenden Bildungsgänge nachgewiesen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, unabhängig davon, ob es sich um eine betriebliche Ausbildung im Dualen System oder um eine vollschulische Ausbildung handelt.

 

II. Übergangsbereich:                   
Dem „Übergangsbereich“ sind jene Bildungsgänge zugeordnet, die Jugendliche auf die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Ausbildung vorbereiten, aber nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu zählen u. a. das Berufsvorbereitungsjahr, die ausgewählte Bildungsgänge der Berufsfachschulen sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

 

III. Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung:              
Dieser Sektor beinhaltet die gymnasiale Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien sowie die Fachoberschulen. Nicht enthalten sind die Bildungsgänge der Berufsoberschulen, die dem Sektor Weiterbildung zugeordnet sind

 

Integrierte Gesamtschulen Bildung

In den Klassenstufen 5 bis 10, der Sekundarstufe I, werden schulartübergreifend sowohl berufs- als auch studienbezogene Lerninhalte vermittelt. Der Unterricht im Klassenverband wird ergänzt durch Unterricht in Kursgruppen, die nach Leistungsniveau und Neigung der Schülerinnen und Schüler zusammengesetzt sind. Nach erfolgreichem Besuch der 9. bzw. 10. Klassenstufe werden Abschlüsse verliehen, die denen an Realschulen plus gleichwertig sind. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13, der Sekundarstufe II, können analog zur gymnasialen Oberstufe Kenntnisse vermittelt werden, die die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ermöglichen.

ISCED-Klassifikation Haushalte und Familien

Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungswesens. Die ISCED-Bildungsstufen gelten als Standard für internationale Vergleiche von Bildungsprogrammen und -abschlüssen (Bildungsstand).

 

Klassifikation der Bildungsprogramme (Bildungsbeteiligung):

 

ISCED 0: Elementarbereich
•    01 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren
•    02 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt

 

ISCED 1: Primarbereich

 

ISCED 2: Sekundarbereich I
•    24 allgemeinbildend (z. B. Klassenstufe 5 bis 10 an Realschulen plus)
•    25 berufsbildend (z. B. Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen)

 

ISCED 3: Sekundarbereich II
•    34 allgemeinbildend (z. B. gymnasiale Oberstufe an Integrierten Gesamtschulen)
•    35 berufsbildend (z. B. duale Ausbildung an Berufsschulen)

 

ISCED 4: Postsekundarer nichttertiärer Bereich
•    44 allgemeinbildend (z. B. Abendgymnasium)
•    45 berufsbildend (z. B. duale Ausbildung als Zweitausbildung nach Erwerb eines Erstabschlusses)

ISCED 5: Kurzes tertiäres Bildungsprogramm
•    55 berufsbildend (z. B. Meisterausbildung mit einem maximalen Umfang von 879 Stunden)

 

ISCED 6: Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
•    64 akademisch (z. B. Bachelorstudium)
•    65 berufsorientiert (z. B. Technikerausbildung an Fachschule)

 

ISCED 7: Master-. Bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
•    74 akademisch (z. B. Masterstudium)

 

ISCED 8: Promotion

 

ISCED 9: Keinerlei andere Klassifizierung

 

Klassifikation der Bildungsabschlüsse (Bildungsstand): (0) Unterhalb des Primarbereichs, (1) abgeschlossener Primarbereich, (2) abgeschlossener Sekundarbereich I, (3) abgeschlossener Sekundarbereich II, (4) abgeschlossener postsekundarer, nicht tertiärer Bereich, (5) abgeschlossenes kurzes tertiäres Bildungsprogramm, (6) Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss, (7) Master- oder gleichwertiger Abschluss, (8) Promotion oder gleichwertiger Abschluss, (9) keinerlei andere Klassifikation.

 

 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Juniorprofessur Bildung

Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Sie ermöglicht jungen Wissenschaftlern mit hervorragender Promotion einen direkten Einstieg in Forschung und Lehre, um sich auf diesem Wege ohne die bisher übliche Habilitation für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kollegs und Abendgynmasien Bildung

Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Landwirtschaftsreferendariat (Hochschulen) Bildung

Ziel des Landwirtschaftsreferendariats ist die Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit im Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und im höheren Dienst der Agrarverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.


Landwirtschaftsreferendare können das Zweite Staatsexamen ablegen.

Laufende Ausgaben für ein Studium Bildung

Bei dieser Kennzahl werden die laufenden Ausgaben (Grundmittel), welche die Hochschulträger für Forschung und Lehre je Student/-in pro Semester bereitstellen, entsprechend der durchschnittlichen Fachstudiendauer summiert. Die laufenden Ausgaben für Zentrale Einrichtungen sind anteilig enthalten.

Lehrkräfte Bildung

Als Lehrkräfte zählen aktive Lehrerinnen und Lehrer sowie unterrichtende pädagogische Fachkräfte. Als „aktiv“ gelten Lehrkräfte, die zum Stichtag nicht beurlaubt oder abgegangen sind. In der Regel werden nur die hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Lehrkräfte an ihrer jeweiligen Stammschule ausgewiesen. Als hauptamtliche/-berufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nur an ihrer Stammschule gezählt. Nebenamtlich oder nebenberuflich Tätige unterrichten in der Regel außerhalb ihrer Stammschule, z. B. als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehr-/Fachkräfte gezählt werden, rechnet das Statistische Landesamt sie beim Einsatz an einer oder mehreren weiteren Schule/n dort zur Gruppe der „nebenamtlichen/nebenberuflichen/sonstigen Kräfte“.

Bildung
  • hauptamtliche / hauptberufliche Kräfte

    Als hauptamtliche/hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschl. gem. § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer Stammschule gezählt.
  • nebenamtliche / nebenberufliche Kräfte

    Zu dieser Kategorie zählen neben den "reinen" nebenamtlich/-beruflich Tätigen auch Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, bspw. als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte oder sie sind – vor allem bei Einsatz an Klassen der schulartübergreifenden Orientierungsstufe oder als Förderlehrkräfte - „Lehrkräfte einer anderen Schule“. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehr/Fachkräfte gezählt werden, rechnet das Statistische Landesamt sie beim Einsatz an einer oder mehreren weiteren Schule/n dort zur Gruppe der „nebenamtlichen/nebenberuflichen/sonstigen Kräfte“.
Lehrpersonen an Studienseminaren Bildung

Die Studienseminare haben eigenes Lehrpersonal, das hauptberuflich dort tätig ist (i. d. R. Seminarleiterinnen/ Seminarleiter, stellvertretende Seminarleiterinnen/Seminarleiter, Fachleiterinnen/Fachleiter). Darüber hinaus können Lehrerinnen/Lehrer rheinland-pfälzischer Schulen als Lehrbeauftragte stundenweise beschäftigt werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Mainzer Studienstufe Bildung

Einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 entsprechend wurde Mitte der 70er-Jahre in allen Bundesländern die gymnasiale Oberstufe reformiert. Mit Beginn des Schuljahres 1975/76 führte auch Rheinland-Pfalz ein reformiertes Oberstufenmodell für die Klassenstufen 11 bis 13 bindend an allen Gymnasien ein. Dieses Modell ist auch für den Oberstufenunterricht an Integrierten Gesamtschulen verbindlich.

Der Unterricht wird ausschließlich in einem Kurssystem erteilt, das den Schülerinnen und Schülern innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Wahlfreiheit bei der Bestimmung von drei Hauptfächern (Leistungskursen) und von Grundfächern (Grundkursen) zugesteht.
Der Besuch der Mainzer Studienstufe dauert in der Regel drei Jahre, höchstens jedoch vier Jahre. Das letzte Jahr endet im neunjährigen Bildungsgang jeweils am 31. März, im achtjährigen Bildungsgang jeweils am 31. Juli.

 

Master Bildung

Der Master ist ein akademischer Abschluss, der nach einem zwei- bis viersemestrigen Studium erreicht werden kann. Masterstudiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus und dienen der beruflichen und akademischen Weiterqualifizierung.

Zu unterscheiden sind:

  •  konsekutive (weiterführende) Masterstudiengänge, die auf einem speziellen Bachelorstudiengang aufbauen,
  • nicht-konsekutive Masterstudiengänge, die inhaltlich nicht auf ein vorangegangenes Bachelorstudium aufbauen und
  • weiterbildende Masterstudiengänge, die neben einem Hochschulabschluss eine qualifizierte berufspraktische Tätigkeit von nicht unter einem Jahr voraussetzen.

Eingeführt wurde der Master in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 1990er Jahre. Der Master ist den ”klassischen” Hochschulabschlüssen wie Diplom und Magister gleichgestellt und berechtigt zur Promotion.

Migrationshintergrund (Bildung) Bildung

Nach der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) liegt ein Migrationshintergrund bei folgenden Schülergruppen vor:

 

1.    Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.

 

2.    Deutsche Schülerinnen und Schüler, die nicht in Deutschland geboren sind.

 

3.    Deutsche Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland geboren sind, in deren Familie bzw. häuslichem Umfeld die überwiegend gesprochene Sprache nicht Deutsch ist (auch wenn der Schüler/die Schülerin die deutsche Sprache beherrscht).

 

MINT-Fächer Bildung

MINT ist eine Abkürzung für die Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In der Studierendenstatistik entsprechen die MINT-Fächer den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik/Naturwissenschaften.

Mittelgeber (Stipendien) Bildung

Mittelgeber sind die privaten Mittelgeber, von denen die Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms Mittel eingeworben haben.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Bildung

Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr geschlossen und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht die Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am 31. Dezember des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Diese Anschlussverträge beziehen sich auf Personen, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hatten und die Berufsausbildung in einem drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf fortführen, also keine „Ausbildungsanfänger/-innen “ sind.

Nichtversetzte Bildung

Nichtversetzte sind die Schüler/-innen, die zum Ende des Schuljahres das Klassenziel nicht erreicht haben. Zu unterscheiden sind Nichtversetzte von den sogenannten Wiederholerinnen/Wiederholern. Als Wiederholer/-innen gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe wegen Nichtversetzung oder freiwilligem Rücktritt zum wiederholten Mal durchlaufen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Öffentliche Schulen Bildung

Diese sind Schulen, die vom Land oder einer bzw. mehreren kommunalen Gebietskörperschaften errichtet werden. Alle anderen Schulen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft.

Online-Maßnahmen (Weiterbildung) Bildung

Online-Maßnahmen werden grundsätzlich über das Internet angeboten. Hier nachgewiesen sind alle durch das Land geförderten Veranstaltungen. Die staatliche Förderung setzt voraus, dass die angebotenen Online-Komponenten entweder Präsenzphasen enthalten und/oder die Lernleistung der Teilnehmer/-innen durch eine Prüfung oder ein Abschlussprojekt dokumentiert wird. Online-Maßnahmen werden in diesem Bericht getrennt von den „traditionellen“ Weiterbildungsformen in der Tabelle 11 nachgewiesen.

Organisatorische Zuordnung (Hochschule) Bildung

Erfasst werden jeweils die kleinsten, an der Hochschule bestehenden organisatorischen Einheiten, denen das Personal zugeordnet ist. Dies können – je nach den örtlichen Gegebenheiten – sein:

 

  • Lehrstühle, Seminare, Institute
  • Fachbereiche, Abteilungen
  • Einrichtungen, die mehreren Lehrstühlen, Seminaren, Instituten dienen (z.B. gemeinsame Verwaltungen, Bibliotheken)
  • zentrale Einrichtungen (z.B. Hochschulverwaltung, Hochschulbibliothek, zentrale Rechenanlage, Sozialeinrichtungen).

Die organisatorische Einheit wird definiert durch die Angaben zur

 

  • Kategorie der organisatorischen Einheit (z.B. Institut, Abteilung, Lehrstuhl, Klinik) und zum
  • Lehr- und Forschungsbereich.

 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Pädagogische Fachkräfte Bildung

Zur Unterstützung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrkräfte können pädagogische Fachkräfte beschäftigt werden.

Personal (Hochschule) Bildung

Die Erhebung umfasst das gesamte am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. In den Angaben sind die studentischen wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht enthalten, da nicht an allen Hochschulen hinreichend differenzierte Daten über diesen Personenkreis vorliegen.


Es wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden.


Eine zusätzliche Differenzierung nach den Aufgaben in der Hochschule führt zu einer Gliederung des Personals in vier Hauptgruppen:

 

  • hauptberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  • nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches Personal
  • hauptberuflich tätiges nichtwissenschaftliches Personal
  • nebenberuflich tätiges nichtwissenschaftliches Personal.


Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird durch die Regelungen im Hochschulrahmengesetz sowie im Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz bestimmt. Es ist folgenden Gruppen zugeordnet:

 

  • Professor/-innen
  • Dozent/-innen und Assistent/-innen (auslaufend)
  • wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben.


Die Professor/-innen (einschließlich Juniorprofessor/-innen) nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Auf-gaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre in ihren Fächern nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbständig wahr.


Als Dozent/-innen und Assistent/-innen werden in der Bundesstatistik Hochschullehrer/-innen (außer den Professor/-innen) und Nachwuchskräfte für die Laufbahn des Hochschullehrers zusammengefasst.


Mit In-Kraft-Treten des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 1.9.2003 ist eine Neubegründung von Dienstverhältnissen dieser Personalgruppe nicht mehr zulässig, bestehende Dienstverhältnisse verbleiben bis zum Auslaufen des Vertrages.


Zur Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen gehören:

 

  • Akademische Räte/-innen, Oberräte/-innen und Direktor/-innen wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter/-innen im Angestelltenverhältnis
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sind Beamte/-innen oder Arbeitnehmer/-innen, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. Sie sind den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten zugeordnet.


Zu der Gruppe Lehrkräfte für besondere Aufgaben gehören:

 

  • Studienräte/-innen und Studiendirektor/-innen im Hochschuldienst
  • Lehrer/-innen und Fachlehrer/-innen im Hochschuldienst
  • Lektor/-innen
  • sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben.


Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Professor/-innen erfordert, kann dies hauptberuflich tätigen Lehrkräften für besondere Aufgaben übertragen werden.


Das nebenberuflich/nebenamtlich tätige wissenschaftliche und künstlerische Hochschulpersonal ist in der Regel mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen oder gesetzlichen Wochenarbeitszeit an der Hochschule beschäftigt.


Es gliedert sich nach:

 

  • Gastprofessor/-innen, Emeriti
  • Lehrbeauftragte (einschl. Honorarprofessor/-innen, Privatdozent/-innen, außerplanmäßige Professor/-innen)
  • wissenschaftliche (oder künstlerische) Hilfskräfte (einschl. Tutor/-innen); jedoch ohne studentische Hilfskräfte
  • studentische wissenschaftliche Hilfskräfte (sie gehören nach Landesrecht zum Hochschulpersonal und sind zu erfassen, wenn ihre Tätigkeit vertraglich mit der Hochschule geregelt ist; in den Angaben des statistischen Be-richts sind sie jedoch nicht enthalten, da nicht an allen Hochschulen hinreichend differenzierte Daten über diesen Personenkreis vorliegen).


Das haupt- und nebenberufliche nichtwissenschaftliche Personal wird entsprechend dem Schlüssel der Amts- und Dienstbezeichnungen erhoben. Zu dieser Personengruppe zählen Beschäftigte der Zentral- und Fachbereichsverwaltungen und Bibliotheken, der technischen Bereiche, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken, Auszubildende usw. Das „technische Personal“ umfasst auch den Datenverarbeitungsdienst.

PISA Bildung

PISA steht für "Programme for International Student Assessment" und ist Teil des Indikatorenprogramms Ines ("Indicators of Eduational Systems") der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die PISA-Studien sind internationale Schulleistungsuntersuchungen, die seit dem Jahr 2000 in dreijährigem Turnus durchgeführt werden und die zum Ziel haben, Lesefähigkeit sowie mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern zu messen.

Private Schulen/Schulen in freier Trägerschaft Bildung

Diese sind Schulen in nicht öffentlicher Trägerschaft, z. B. private oder kirchliche Träger. Mit dieser Zuordnung wird keine Aussage über die Form des Zugangs getroffen, da auch Privatschulen grundsätzlich allen offen stehen.

Prüfungsgruppen (Hochschulen) Bildung

Prüfungsgruppen sind Zusammenfassungen von Abschlussprüfungen zu einer größeren Einheit.

Prüfungsjahr (Hochschulen) Bildung

Daten über Prüfungen werden in jedem Semester erhoben. Für die Darstellung der Ergebnisse werden das Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester zusammengefasst z. B. Prüfungsjahr 2014 = Wintersemester 2013/14 und Sommersemester 2014.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Quereinstieg (Hochschulen) Bildung

Seit dem Jahr 2003 besteht für Bewerberinnen/Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung auch die Möglichkeit, für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Quereinsteigerin/Quereinsteiger eingestellt zu werden. Während des Vorbereitungsdienstes werden sie als Beamte auf Widerruf eingestellt. Der Vorbereitungsdienst dauert bis zu 24 Monaten. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen die Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger das Zweite Staatsexamen für das jeweilige Lehramt ab. In den nachfolgenden Ergebnistabellen werden sie zusammen mit den „regulären Lehramtsanwärtern“ unter Personen bzw. Abschlussprüfungen von Personen im „Vorbereitungsdienst“ ausgewiesen.

Quotensummenverfahren Bildung

Indikatoren oder Kennzahlen wie die Studienanfängerquote oder Studienberechtigtenquote werden häufig im Quotensummenverfahren errechnet. Hierfür wird zunächst für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung der Anteil der Studienanfänger/-innen bzw. Studienberechtigten berechnet. Diese Anteile werden anschließend addiert und ergeben so beispielsweise die Studienanfängerquote oder die Studienberechtigtenquote für die Gesamtbevölkerung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Realschulen Bildung

Sie vermitteln in den Klassenstufen 5 bis 10 Kenntnisse, die sowohl den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung als auch den Übergang in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen ermöglichen. Realschulen führen zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Im Zuge der Schulstrukturreform wurden die Realschulen seit dem Schuljahr 2009/10 schrittweise in die neuen Realschulen plus überführt. Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es keine eigenständigen öffentlichen Realschulen mehr. Realschulen in privater Trägerschaft sind hingegen weiterhin Bestandteil des rheinland-pfälzischen Schulsystems.

Realschulen plus Bildung

Die Realschulen plus wurden zum Schuljahr 2009/10 eingeführt. Sie führten die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschulen zusammen und umfassen die Klassenstufen 5 bis 10. Die Realschulen plus gibt es in der kooperativen und in der integrativen Form. In der kooperativen Form werden die Schülerinnen und Schüler nach der gemeinsamen Orientierungsstufe in abschlussbezogene Klassen zur Erlangung der Berufsreife bzw. des qualifizierten Sekundarabschluss I eingeteilt. In der integrativen Form bleiben die Schülerinnen und Schüler auch nach der Orientierungsstufe zusammen im Klassenverband. Lediglich in einzelnen Fächern wird entsprechend der Leistungsfähigkeit und Neigung differenziert. An beiden Formen der Realschulen plus kann nach Abschluss der 9. Klassenstufe die Berufsreife und nach Abschluss der 10. Klassenstufe der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden.

Regelstudienzeit Bildung

Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, die nötig ist, um einen Studiengang bei zügigem und intensivem Studium zu absolvieren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Schul- und Förderschulkindergärten Bildung

Diese Einrichtungen der Elementarstufe werden an Grundschulen geführt. Die Fördermaßnahmen beschränken sich vorzugsweise auf Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Seit dem Schuljahr 2009/10 erfolgt die Förderung schulpflichtiger aber noch nicht schulreifer Kinder verstärkt in der Eingangsstufe der Grundschule.

Schulen des Gesundheitswesens Bildung

Sie vermitteln eine Ausbildung für die meisten nichtakademische Gesundheitsberufe wie z. B. die Physiotherapie- oder Krankenpflegehilfe-Ausbildung. Die Abschlüsse sind staatlich anerkannt.

 
Pflegefachfrau/-mann
Mit dem Inkrafttreten der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Ende 2018 und der damit verbundenen Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung wurden die Bildungsgänge „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ sowie „Altenpflege“ zusammengelegt. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2020 der Bildungsgang „Pflegefachfrau/-mann“ an Gesundheitsschulen eingeführt. Hintergrund der Umstellung ist die Institutionalisierung einer generalistischen Ausbildung. Im 3. Jahr wird zwischen den Schwerpunkten Generalistik, Kinderkrankenpflege und Altenpflege gewählt. Ab 2025 wird die Ausbildung vollständig an die berufsbildenden Schulen überführt.

 

Schullaufbahnempfehlung Bildung

In Rheinland-Pfalz erhalten Grundschüler/-innen zum Ende des vierten Schuljahres eine Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn. Die Empfehlung der Grundschule ist in Rheinland-Pfalz nicht bindend.

Schulstrukturreform Bildung

Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag mit Artikel 7 des „Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur“ das „Landesgesetz zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe I“ (Schulstruktur-EinfG). Dieses Gesetz regelt u. a. das Errichtungsverfahren für Realschulen plus sowie die Überführung der Haupt- und Realschulen, der Regionalen Schulen und der Dualen Oberschulen in diese Schulart. Durch die Schulstrukturreform wurden zum 1. August 2009 alle bis dahin noch bestehenden Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen in Realschulen plus überführt. Für die Haupt- und Realschulen wurde eine schrittweise Überführung in die Realschulen plus zum 31. Juli 2013 angestrebt.

Schulstufen Bildung

Durch Schulstufen wird das allgemeinbildende Schulwesen in Bildungsabschnitte gegliedert. Nach dieser Einteilung werden Vorklassen und Schulkindergärten zum Elementarbereich gezählt. Die Klassenstufen 1 bis 4 sind dem Primarbereich (Grundstufe), die Klassenstufen 5 bis 10 in der Regel dem Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 grundsätzlich dem Sekundarbereich II zugeordnet. Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 an achtjährigen Gymnasien werden, anders als bei den übrigen Schularten, nicht zum Sekundarbereich I gezählt, sondern der Sekundarstufe II zugeordnet. Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden den Kategorien "Primarstufe”, ”Sekundarstufe”und ”Berufbsildung” zugeordnet.

Seiteneinstieg (Hochschulen) Bildung

Ab dem Schuljahr 2001/02 können Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss (Universität) ohne Lehramtsausbildung oder mit Erster Staatsprüfung für ein entsprechendes Lehramt für bestimmte Fächer bzw. Fachkombinationen als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger eingestellt werden. Sie werden zunächst für die Dauer von zwei bzw. drei Jahren im Angestelltenverhältnis als Lehrerin/Lehrer eingestellt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung an einem Studienseminar zu absolvieren. Nach dieser Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab. Anschließend erfolgt bei Bestehen der Prüfung – sofern die übrigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen – eine unbefristete Übernahme in das Beamtenverhältnis. In den nachstehend veröffentlichten Ergebnissen werden die Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in der Regel gesondert nachgewiesen.

Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer (Hochschulen) Bildung

Absolventen von Lehramtsstudiengängen sowie von Studiengängen mit lehramtsbezogener Hochschulprüfung an wissenschaftlichen Hochschulen erfüllen mit Bestehen der Ersten Staatsprüfung die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Dieser Vorbereitungsdienst wird an einem staatlichen Studienseminar absolviert. Er dauert je nach angestrebtem Lehramt zwischen 18 und 24 Monaten und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab, mit der die Lehrbefähigung erlangt wird. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Beamte auf Widerruf.


Der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte kann zurzeit in bestimmten Fächern bzw. Fachkombinationen nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Deshalb besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit sowohl für den Quereinstieg als auch den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf.
Landwirtschaftsreferendare können das Zweite Staatsexamen mit der Befähigung für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen ablegen.
Die Anerkennung von Lehrerbildungsabschlüssen aus EU-Mitgliedsstaaten erfordert die Teilnahme an einer sog. Ausgleichsmaßnahme. Dieser EU-Anpassungslehrgang findet an Studienseminaren statt. Er schließt mit einem Bericht und einer Note ab. Die Kandidatin bzw. der Kandidat erhält die Lehrbefähigung für das Lehramt in zwei Fächern.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Bildung

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von der Schulbehörde festgestellt, wenn Kinder und Jugendliche in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie sonderpädagogischer Förderung für einen erfolgreichen Schulabschluss bedürfen. Nachgewiesen wird hier der im Fördergutachten festgestellte individuelle sonderpädagogische Förderschwerpunkt der Schülerin beziehungsweise des Schülers. In Rheinland-Pfalz werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden und zwar in Bezug auf:
 

  • Sozial-emotionale Entwicklung,
  • ganzheitliche Entwicklung,
  • Gehörlose und Schwerhörige,
  • motorische Entwicklung,
  • Lernen,
  • Blinde und Sehbehinderte sowie
  • Sprache.
Stipendiatinnen und Stipendiaten Bildung

Stipendiatinnen und Stipendiaten sind die nach dem nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) in einem Berichtsjahr geförderten Studierenden.

Studienanfänger/-innen Bildung

Studienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Hochschulsemester, die erstmalig an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind (Erstimmatrikulierte), oder Studierende im ersten Fachsemester eines bestimmten Studienganges.

Studienanfängerquote Bildung

Die Studienanfängerquote gibt den Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren.

Studienberechtigtenquote Bildung

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Abgänger/-innen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulreife an der Bevölkerung im entsprechenden Alter an. Bis zum Berichtsjahr 2005 wurde dieser Wert mit Bezug auf die 18- bis unter 21-Jährigen ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Berechnung – wie auch bei der Studienanfänger- und der Absolventenquote – nach dem Quotensummenverfahren. Seit dem Jahr 2013 wird der ausschließlich schulische Teil der Fachhochschulreife nicht mehr als Hochschulzugangsberechtigung gezählt.

Studienfach, Studienbereich, Fächergruppe Bildung

Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst.

Studiengang Bildung

Als Studiengang wird eine abgeschlossene, in Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung bezeichnet. Für die Statistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach erfasst.

Studienjahr Bildung

Studienanfänger/-innen werden in der amtlichen Statistik üblicherweise nach Studienjahren ausgewiesen. Ein Studienjahr setzt sich aus einem Sommer- und dem darauffolgenden Wintersemester zusammen.

Studienkollegs Bildung

An Studienkollegs lernen Studienbewerberinnen und -bewerber, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht als gleichwertig mit einer deutschen Studienberechtigung anerkannt ist. In einem zweisemestrigen Vorstudium werden ihnen die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen vermittelt, die für den erfolgreichen Besuch einer deutschen Hochschule notwendig sind. Am Ende der Ausbildung ist eine Feststellungsprüfung abzulegen, durch die bei entsprechendem Leistungsstand die Zugangsberechtigung zur Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule erlangt wird.

Studienseminare Bildung

Studienseminare sind Einrichtungen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die zur Zweiten Staatsprüfung führen. Die Aufnahme in ein Studienseminar garantiert nicht die künftige Einstellung als Lehrerin/Lehrer. Insofern ist die Zahl der Ausbildungsplätze nicht am Lehrerbedarf in Rheinland-Pfalz orientiert. Es besteht vielmehr ein grundgesetzlicher Anspruch auf Beendigung der Ausbildung, die das Land (im Rahmen vorhandener Ausbildungskapazitäten) ermöglichen muss. Die Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in allgemeinen Seminaren, in Fachseminaren und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars. Hinzu kommt der Ausbildungsunterricht an Ausbildungsschulen, der aus Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbständigem Unterricht besteht.

Studierende Bildung

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte Personen (ohne Beurlaubte, Gasthörer/-innen und Studienkollegiaten/-innen).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Träger (Weiterbildung) Bildung

Träger sind die Volkshochschulen sowie die anerkannten Landesorganisationen in freier Trägerschaft und deren Einrichtungen. Diese Organisationen müssen durch Art und Umfang der Tätigkeit, Struktur und Organisation sowie durch die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung eine planmäßige und kontinuierliche Weiterbildung gewährleisten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Unterrichtsstunden je Schüler/-in Bildung

Die Relation der wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden (ohne Anrechnungen und Ermäßigungen) je Schüler/-in bietet einen Hinweis auf die Unterrichtsversorgung. Sie drückt aus, wie viele Stunden jede/-r Schüler/-in wöchentlich erteilt bekommen könnte, wenn ausschließlich Einzelunterricht gegeben würde.

Bei der Interpretation der Kennzahl ist zu beachten, dass für die individuelle Unterrichtsversorgung auch die Klassengröße eine Rolle spielt. So kann eine gegebene Zahl von Unterrichtsstunden je Schüler/-in in großen Klassen erteilt werden, sodass jede Klasse jeweils viele Stunden empfängt, oder es werden kleine Klassen gebildet, die jeweils weniger Unterrichtsstunden erhalten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Vertragslösungsquote Bildung

Die Vertragslösungsquote ist nach dem sogenannten „Schichtenmodell“ berechnet. Hierfür werden die Vertragslösungen eines Kalenderjahres exakt den zugehörigen Neuabschlussjahren zugeordnet.

Voll-/Teilförderung (Ausbildungsförderung) Bildung

Eine Schülerin/Ein Schüler oder eine Studentin/ein Student gilt als vollgefördert, wenn er eine Förderung erhält, die seinen errechneten Gesamtbedarf (= Grundbedarf gemäß Bedarfssatz + Zusatzbedarf) in voller Höhe abdeckt. Als teilgefördert wird er gezählt, wenn ihr/ihm auf seine Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das Einkommen seiner Eltern bzw. seines Ehegatten angerechnet wird.

Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen (Ausbildungsförderung) Bildung

Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

Vollzeitäquivalente, Vollzeitlehrereinheiten Bildung

Vollzeitäquivalente sind standardisierte Vergleichsgrößen, auf deren Grundlage Personalkapazitäten beurteilt werden können. Bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente an Hochschulen wird das Personal anhand des vertraglich festgelegten Stellenumfangs addiert. Für den Schulbereich werden sogenannte „Vollzeitlehrereinheiten“ errechnet. Hierzu werden u. a. die Wochenstunden der hauptamtlichen/hauptberuflichen Teilzeitkräfte und der nebenamtlichen/nebenberuflichen Lehrkräfte in sogenannte Vollzeitlehrerfälle umgerechnet und zu den tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräften hinzuaddiert.

Vollzeitlehrereinheiten Bildung

Werden errechnet, um in der Relation Schüler je Lehrkraft entsprechend die gesamte unterrichtliche Versorgung darstellen zu können. Die Vollzeitlehrereinheiten setzen sich zusammen aus der Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräfte; außerdem werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/ hauptberuflichen Teilzeitlehrkräfte sowie die Wochenstunden der nicht hauptberuflichen Lehrkräfte in Vollzeitlehrer-Fälle umgerechnet.


Im Schuljahr 1999/2000 wurde das Rechenverfahren nach einer bundeseinheitlichen Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) angepasst. Dieses modifizierte Rechenmodell stellt auf die Abbildung der besetzten Stellenanteile ab. Vergleiche mit Vorjahreswerten sind daher nur eingeschränkt möglich.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Wanderungssaldo nach der Studierendenstatistik Bildung

Der Wanderungssaldo errechnet sich aus dem Verhältnis der ab- und zuwandernden Studierenden. Er gibt an, in welchem Ausmaß die Länder Bildungsleistungen für Studierende erbringen, die ihre Hochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben. Ein positiver Wanderungssaldo bedeutet, dass ein Land mehr Studierende anderer Bundesländer aufnimmt, als es „exportiert“.

Weiterbildung Bildung

Weiterbildung ist ein eigenständiger mit Schule, Hochschule und Berufsausbildung gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung. Sie umfasst organisiertes Lernen in den gleichrangigen und gleichwertigen Bereichen der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung, soweit sie nicht Schule oder Hochschule, Berufsausbildung oder der außerschulischen Jugendbildung durch andere Rechtsvorschriften zugeordnet oder durch besondere Rechtsvorschriften erfasst ist.

Weiterbildungsstunden Bildung

Als Weiterbildungsstunde gilt eine Zeiteinheit von 45 Minuten. Orientiert sich eine Maßnahme der Weiterbildung an einer anderen Zeiteinheit, so erfolgt die Errechnung der Weiterbildungsstunden aus der Gesamtsumme der Minuten geteilt durch 45.

Wiederholer/-in Bildung

Als Wiederholer/-innen gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe zum wiederholten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilligem Rücktritt), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich für die Feststellung des Wiederholens ist die besuchte Klassenstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Zuschuss/Darlehen (Ausbildungsförderung) Bildung

Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet.


Als Zuschuss werden gewährt:

  • ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen
  • ein Teil des Maßnahmenbeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen
  • ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag
  • bei Alleinerziehenden die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen.

Als Darlehen werden gewährt:

  • ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen
  • ein Teil des Maßnahmenbeitrages zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen
  • ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag
  • Unterhaltsleistungen bis zu drei Monate zwischen Ende der Maßnahme und Ablegung der Prüfung
  • die Kosten des Prüfungsstückes bis zur Hälfte.

Die/Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe das Darlehen in Anspruch genommen wird.
Sie/Er kann auch ein geringeres Darlehen nehmen, als ihr/ihm zusteht.

Zweckgebundene Mittel (Stipendien) Bildung

Entsprechend den Vorgaben des StipG können die Hochschulen bis zu zwei Drittel der Stipendien mit einer Zweckbindung für bestimmte Fächergruppen oder Studiengänge einwerben und vergeben. Durch diese Begrenzung soll auf eine ausgeglichene Verteilung der Stipendien auf die an den jeweiligen Hochschulen vertretenen Studiengänge und Fachrichtungen hingewirkt werden.