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Begriff Themengebiet Erläuterung
Art der Beheizung Wohnungen, Bautätigkeit

Fernheizung liegt vor, wenn größere Bezirke von einem entfernten, zentralen Heizwerk aus beheizt werden. Blockhei-zung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser von einem Heizsystem aus beheizt wird und die Heizquelle an einem der Gebäude angebaut ist oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Zentralheizung liegt vor, wenn ein Gebäude über ein Röhrensystem von einer im Gebäude befindlichen Heizquelle aus beheizt wird. Etagenheizung ist eine Form der Heizung, bei der die Räume einer Etage von einer Heizquelle über ein Röhrensystem beheizt werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Bauabgang Wohnungen, Bautätigkeit

Als Bauabgang werden Totalabgänge von Gebäuden und Gebäudeteilen durch bauaufsichtliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch sowie Abgänge durch Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnbauten und umgekehrt (mit und ohne Baumaßnahmen) bezeichnet.

Baufertigstellung Wohnungen, Bautätigkeit

Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude bzw. Wohnungen bereits bezugsfertig oder bezogen sind, werden als fertig gestellt bezeichnet. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung
ist nicht die Gebrauchsabnahme, sondern die Möglichkeit des Beginns der Nutzung (Bezugsfertigkeit). Wenn nur noch Schönheitsarbeiten vorzunehmen oder der Verputz an einem Gebäude aufzutragen ist, gilt das Bauvorhaben als fertig gestellt. Auch ein Gebäude, das bezugsfertig, aber noch nicht bezogen ist, gilt als fertig gestellt.

Baugenehmigung Wohnungen, Bautätigkeit

Eine Baugenehmigung ist die Erteilung einer Erlaubnis durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde, eine Baumaßnahme durchführen zu dürfen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene oder eine Teilbaugenehmigung. Zu den erteilten Baugenehmigungen rechnen außerdem nicht zurückgewiesene Bauanzeigen und Zustimmungen des Bundes und der Länder.

Bauherr Wohnungen, Bautätigkeit

Bauherr ist, wer im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durchführt oder durchführen lässt. Es wird zwischen öffentlichen Bauherren (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen), Unternehmen, privaten Haushalten sowie Organisationen ohne Erwerbszweck unterschieden.

Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Wohnungen, Bautätigkeit

Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.

Bauüberhang Wohnungen, Bautätigkeit

Wenn für ein Bauvorhaben zwar die Baugenehmigung vorliegt, aber am Ende eines Kalenderjahres noch keine Baufertigstellung erreicht wurde. Dies ist der Fall, wenn das Bauvorhaben entweder noch nicht begonnen wurde, oder wenn das Bauvorhaben zwar begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurde. Ein begonnenes Bauvorhaben wird dabei als unter Dach bezeichnet, wenn das Gebäude bereits im Rohbau fertiggestellt ist und äußerlich erkennbar ist, dass noch weitere Bauarbeiten auszuführen sind.

Bauvorhaben Wohnungen, Bautätigkeit

Vorhaben, das die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt hat. Bauliche Anlagen wiederum sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht dabei auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden

Begriff Themengebiet Erläuterung
Energie primär verwendet (Bautätigkeit) Wohnungen, Bautätigkeit

Überwiegende Energiequelle für die Heizung bzw. die Warmwasserbereitung. Für Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, sondern nur über Lüftungsanlagen verfügen, ist bei der primär verwendeten Heizenergie „Keine“ anzugeben. Dies trifft beispielsweise für Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser zu. Die primär verwendete Energie ist beim Einsatz von nur einer Energiequelle die alleinige eingesetzte Energie.

Errichtung neuer Gebäude Wohnungen, Bautätigkeit

Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.


Unter Fertigteilbauweise wird die Errichtung eines Bauwerkes mit vorgefertigten Bauteilen (Fertigteilen) verstanden. Ein Bauwerk gilt im Hochbau als Fertigteilbau, wenn überwiegend geschosshohe oder raumbreite Fertigteile, z.B. großformatige Wandtafeln, für Außen- oder Innenwände verwendet werden. Fertigteile in diesem Sinne sind tragen-de, mit Anschlussmitteln versehene Bauteile, die in der Regel nicht an der Einbaustelle hergestellt werden. Sie müssen mit Hilfe ihrer Anschlussmittel sowie ohne weitere Bearbeitung zum Bauwerk zusammengefügt oder mit örtlich (am Bau) hergestellten Bauteilen fest verbunden werden können. Hierbei ist notwendig, dass der überwiegende Teil der tragenden Konstruktion (gemessen am Rauminhalt) aus Fertigteilen besteht. Für die Beurteilung „überwiegend“ sind die meist konventionell errichteten Fundamente oder Kellergeschoss mit zu berücksichtigen.

Als konventionelle Bauten gelten Bauvorhaben, die nicht aus Fertigteilen im obigen sinne zusammengefügt sind.

Errichtung neuer Gebäude (Neubau) Wohnungen, Bautätigkeit

Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gebäude Wohnungen, Bautätigkeit

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Hochbau Wohnungen, Bautätigkeit

Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Nichtwohngebäude Wohnungen, Bautätigkeit

Nach der Systematik der Bauwerke sind Nichtwohngebäude solche Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, d.h. Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient.

Die Nichtwohngebäude sind untergliedert in die Gebäudearten

  • Anstaltsgebäude
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • darunter: Fabrik- und Werkstattgebäude
  •        Handels- und Lagergebäude
  •        Hotels und Gaststätten
  • Sonstige Nichtwohngebäude.
Nutzfläche (Bautätigkeit) Wohnungen, Bautätigkeit

Unter der Nutzfläche versteht man die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Die Nutzfläche ist die Fläche, die sich ergibt, wenn von der Nutzfläche gem. DIN 277 die Wohnfläche abgezogen wird.

Nutzungsänderung (Bautätigkeit) Wohnungen, Bautätigkeit

Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn sich der Schwerpunkt der Nutzung des Gebäudes (vom Wohn- zum Nichtwohnbau oder umgekehrt) ändert.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Raum Wohnungen, Bautätigkeit

Die Zahl  der Räume einer Wohnung umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und alle anderen separaten Räume (z.B. bewohnbare Keller-  und  Bodenräume)  von mindestens sechs Quadratmetern Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig  von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische zählt als ein Raum. Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z.B. „Loftwohnungen“),  bestehen somit aus nur einem Raum.

Rauminhalt Wohnungen, Bautätigkeit

Der Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossenen Volumen (Bruttorauminhalt); d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (DIN 277 Teil1).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sonstige Wohneinheit Wohnungen, Bautätigkeit

Wohneinheit ohne Küche oder Kochnische. Die sonstigen Wohneinheiten werden in der Statistik der Baugenehmigungen ab dem  Berichtsjahr 2012 und in der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes ab dem Berichtsjahr 2011 als Wohnungen erfasst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Methodik der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 eine Unterscheidung zwischen Wohnungen und sonstigen Wohneinheiten, wie sie vorher gängig war, nicht mehr möglich ist.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tiefbau Wohnungen, Bautätigkeit

Der Tiefbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die an oder unter der Erdoberfläche bzw. unter der Ebene von Verkehrswegen liegen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Veranschlagte Kosten (Bautätigkeit) Wohnungen, Bautätigkeit

Veranschlagte Kosten im Sinne der Bautätigkeitsstatistik sind die Kosten des Bauwerks gemäß DIN 276 Kostengr. 300 und 400 und somit die Kosten der Baukonstruktionen einschl. der Erdarbeiten und baukonstruktiven Einbauten sowie der technischen Einbauten. Die Umsatzsteuer ist in den veranschlagten Kosten enthalten.

Verwendeter Baustoff Wohnungen, Bautätigkeit

Überwiegend verwendeter Baustoff ist derjenige, der bei der Erstellung der tragenden Konstruktion des Gebäudes überwiegend Verwendung findet.

Vorwiegende Heizenergie (Bautätigkeit) Wohnungen, Bautätigkeit

Unter vorwiegend verwendeter Heizenergie wird die Energieart verstanden, die gemessen an der Gesamtheizleistung für das Gebäude überwiegt. Man unterscheidet Öl, Gas, Strom, Fernwärme, Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie sowie sonstige Energiearten (z.B. Holz und andere regenerative Energieträger).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Wohneigentumsquote Wohnungen, Bautätigkeit

Die Wohneigentumsquote ist definiert als der Anteil der von Gebäude- und Wohnungseigentümern selbst bewohnten Wohnungen an den bewohnten Wohnungen insgesamt (wohnungsbezogene Eigentumsquote).

Wohnfläche Wohnungen, Bautätigkeit

Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohneinheit gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräumen, Bad und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2m). Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 – 2 m werden nur mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone werden mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt.

Wohngebäude Wohnungen, Bautätigkeit

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Nutzfläche (DIN 277) – Wohnzwecken dienen. Nebennutzflächen in Wohngebäuden (Abstellräume u.ä.) werden zur Bestimmung des Nutzungsschwerpunktes nicht herangezogen. Wohnheime werden ab dem Jahre 2011 in die Fortschreibung einbezogen.

Wohnräume Wohnungen, Bautätigkeit

Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben. Zu den Wohnräumen zählen sowohl Zimmer als auch Küchen. Als Zimmer zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 m² und mehr Wohnfläche. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer, Toiletten sowie Kleinwohnräume unter 6 m² Wohnfläche.

Wohnung Wohnungen, Bautätigkeit

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.