Erneuter Zuwachs bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2021

Im Jahr 2021 setzten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz insgesamt knapp 407 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer fest. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren das fast 28 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bereits 2020 war im Vorjahresvergleich ein Anstieg von rund 14 Prozent zu verzeichnen. Auf Erbschaften entfielen im Jahr 2021 gut 347 Millionen, auf Schenkungen knapp 60 Millionen Euro. Insgesamt wurden Steuern für 7.538 Erbschaften und 1.947 Schenkungen festgesetzt.

Die im Jahr 2021 getätigten Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer basierten auf veranlagten Vermögensübertragungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro. Dabei beliefen sich die Übertragungen aufgrund von Erbschaften auf 2,5 Milliarden (plus 13,7 Prozent) und die Übertragungen aufgrund von Schenkungen auf 609 Millionen Euro (plus 32,8 Prozent). Im Vergleich zu den Erbschaften sind die Schenkungen größeren Schwankungen ausgesetzt.

Das im Wege von Erbschaften übertragene Vermögen war – gemessen an seinem Wert – hauptsächlich sogenanntes übriges Vermögen sowie Haus- und Grundvermögen. Dabei dominiert das übrige Vermögen, zu dem vorwiegend Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere sowie Anteile und Genussscheine zählen, mit einem Anteil von gut 56 Prozent. Das Haus- und Grundvermögen kam auf einen Anteil von über 36 Prozent. Bei dem im Wege von Schenkungen übertragenen Vermögen erhöhte sich der Anteil des übrigen Vermögens gegenüber dem Vorjahr auf 40 Prozent und der Anteil des Grundvermögens auf 45 Prozent.

Die Daten für die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik erhält das Statistische Landesamt einmal jährlich vom Landesamt für Steuern in anonymisierter Form. Die dargestellten Zahlen beinhalten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb größer Null, für die im Jahr 2021 erstmals Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Wurde eine Festsetzung im Jahr der Erstfestsetzung nachträglich geändert, sind die geänderten Werte dargestellt. Änderungsfestsetzungen aus vorangegangenen Jahren sind somit nicht ausgewertet.
Die in der Statistik für ein Berichtsjahr nachgewiesenen Vermögensübertragungen sind weitaus niedriger als die in dem betreffenden Jahr tatsächlich erfolgten Vermögensübertragungen. Dies hat zwei Gründe: Zum einen bleiben zahlreiche Erbschafts- bzw. Schenkungsfälle aufgrund mitunter substantieller Steuerbefreiungen steuerfrei und werden daher in der Finanzverwaltung nicht vollzählig erfasst. Zum anderen erfolgt die Steuerfestsetzung nicht zwangsläufig immer in dem Jahr, in dem die Erbschaft bzw. Schenkung angefallen ist.
Die in der Pressemitteilung ausgewiesenen Vermögensübertragungen beinhalten ausschließlich diejenigen Erwerbe, bei denen eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und für die ein steuerpflichtiger Erwerb von größer Null festgestellt wurde. Dabei kann es sich auch um sog. sonstige Erwerbe handeln. Diese beinhalten u. a. Erwerbe durch Vermächtnis, Erwerbe aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter und Erwerbe aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
Die Höhe der in einem Jahr festgesetzten Steuer entspricht nicht zwangsläufig den vom Land im betreffenden Zeitraum realisierten Steuereinnahmen, da die Begleichung der Steuerschuld u. U. erst im Folgejahr erfolgt.

Autor: Rüdiger Westbomke (Sachgebiet Steuern)

Säulendiagramm: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2012 bis 2021Säulendiagramm: Fälle mit festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Art des Vermögensübergangs 2012 bis 2021Säulendiagramm: Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2012 bis 2021Ring-/Säulendiagramm: Veranlagte Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen 2021 nach Vermögensarten

Steuerwerte des übertragenen Vermögens aus Erbschaften und Schenkungen 2018 bis 20211
 2018201920202021
Übertragenes Vermögen (brutto)
1.000 EUR
Erbschaften1.780.4901.782.7522.187.1222.487.729
davon    
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen11.67211.60111.57515.120
Haus- und Grundvermögen566.184655.328727.462901.634
Betriebsvermögen57.99659.082177.421174.466
Übriges Vermögen1.144.6381.056.7411.270.6631.396.509
darunter    
Bankguthaben520.026498.996521.887537.717
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.479.563444.816513.219657.824
Anteile an Kapitalgesellschaften33.18417.60998.77883.982
Schenkungen438.441468.315458.948609.431
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen3.7124.0758.3122.231
Haus- und Grundvermögen149.885141.708180.569274.484
Betriebsvermögen137.535148.712100.37889.234
übriges Vermögen147.309173.821169.689243.482
darunter    
Bankguthaben49.73829.25261.58289.035
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.18.01132.35017.03929.344
Anteile an Kapitalgesellschaften32.51063.35138.57957.099
Insgesamt2.218.9302.251.0682.646.0703.097.160
davon    
land- und forstwirtschaftliches Vermögen15.38415.67619.88717.351
Haus- und Grundvermögen716.068797.036908.0311.176.118
Betriebsvermögen195.530207.794277.800263.700
übriges Vermögen1.291.9471.230.5621.440.3521.639.991
darunter    
Bankguthaben569.764528.248583.469626.752
börsennotierte Wertpapiere, Anteile, Genussscheine usw.497.575477.166530.258687.168
Anteile an Kapitalgesellschaften65.69480.960137.357141.081
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.
. Wert ist geheim.
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Rheinland-Pfalz 2020 und 20211
 20202021Änderung
Anzahl1.000 EURAnzahl1.000 EURAnzahl1.000 EUR
absolutAnteil in %absolutAnteil in %
Veranlagte Vermögensübertragungen28.7372.571.4029.5783.055.3888419,6483.98618,8
Steuerpflichtige Erwerbe8.7381.658.4229.5792.029.2958419,6370.87322,4
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.1841.322.3027.5801.598.7003965,5276.39820,9
Schenkungen1.554336.1201.999430.59544528,694.47528,1
Festgesetzte Steuer8.599317.8769.485406.70688610,388.83027,9
davon        
Erwerbe von Todes wegen7.137277.2667.538347.0584015,669.79225,2
Schenkungen1.46240.6101.94759.64848533,219.03846,9
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null. – 2 Vor Abzug von Steuerbefreiungen.
Steuertarif für Erbfälle und Schenkungen (Recht seit 1. Januar 2011)
Steuer-
klasse
Verwandt-
schafts-
verhältnis
Persönlicher
Freibetrag
Steuersatz bei einem steuerpflichtigen Erwerb bis einschließlich ... EUR
EUR75.000300.000600.0006 Mill.13 Mill.26 Mill.über 26 Mill
IEhegatten, Lebenspartner500.0007%11%15%19%23%27%30%
IU.a. Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel)400.0007%11%15%19%23%27%30%
IKinder noch lebender Kinder (Enkel)200.0007%11%15%19%23%27%30%
IEltern (Erbfall) und andere Abkömmlinge der Kinder100.0007%11%15%19%23%27%30%
IIU.a. Geschwister und Eltern (bei Schenkung)20.00015%20%25%30%35%40%43%
IIIalle übrigen20.00030%30%30%30%50%50%50%
Unbeschränkt steuerpflichtige Erbschaften und Schenkungen 2021
Steuerpflichtiger Erwerb
von...bis unter... EUR 1
InsgesamtAnteil in %Veränderung zu 2020ErbschaftenAnteil in %Veränderung zu 2020SchenkungenAnteil in %Veränderung zu 2020
Fälle
unter 50.0004.45046,58,13.34044,11,71.11055,532,9
50.000 - 100.0001.63717,15,31.34517,71,629214,627,0
100.000 - 200.0001.50615,711,21.28517,08,922111,127,0
200.000 - 300.0006526,812,65637,412,6894,512,7
300.000 - 500.0005605,87,74566,08,81045,23,0
500.000 - 2,5 Mill.6797,133,15236,931,41567,839,3
2,5 Mill. - 5 Mill.510,5-32,9420,6-28,890,5-47,1
5 Mill.und mehr440,563,0260,323,8180,9200,0
Insgesamt9.579100,09,67.580100,05,51.999100,028,6
nachrichtlich:         
500.000 und mehr7748,126,35917,823,61839,235,6
Steuerpflichtiger Erwerb / 1.000 EUR
unter 50.00090.8664,516,370.9664,410,819.9014,641,3
50.000 - 100.000118.6765,85,297.5136,11,321.1634,927,9
100.000 - 200.000215.06910,611,0183.22311,58,431.8467,428,7
200.000 - 300.000160.1537,913,0138.2278,612,821.9265,114,0
300.000 - 500.000214.61810,69,1174.57810,99,940.0409,35,8
500.000 - 2,5 Mill.646.23631,833,7490.59430,733,0155.64236,135,9
2,5 Mill. - 5 Mill.170.4088,4-32,6142.0158,9-27,928.3936,6-49,1
5 Mill.und mehr413.26920,4107,4301.58418,9106,8111.68625,9109,2
Insgesamt2.029.295100,022,41.598.700100,020,9430.595100,028,1
nachrichtlich:         
500.000 und mehr1.229.91360,631,5934.19358,431,3295.72168,732,2
Festgesetzte Steuer / 1.000 EUR
unter 50.00017.2724,213,813.9824,09,23.2905,538,3
50.000 - 100.00023.1305,76,819.7755,73,73.3565,629,7
100.000 - 200.00042.97110,613,738.16011,010,64.8108,146,3
200.000 - 300.00029.8087,37,827.0457,86,12.7634,627,3
300.000 - 500.00042.42510,412,637.02210,711,35.4039,122,2
500.000 - 2,5 Mill.121.00229,832,3106.77330,832,314.22923,932,4
2,5 Mill. - 5 Mill.34.0208,4-24,928.9448,3-26,85.0768,5-12,0
5 Mill.und mehr96.07723,6133,275.35721,7135,920.72034,7123,9
Insgesamt406.706100,027,9347.058100,025,259.648100,046,9
nachrichtlich:         
500.000 und mehr251.09961,741,1211.07460,838,740.02567,155,3
1 Erstfestsetzungen für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe größer Null.