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BegriffThemengebietErläuterung
AbendarbeitErwerbstätigkeitDer Mikrozensus definiert Abendarbeit als Arbeitszeit, die zwischen 18.00 und 23.00 Uhr geleistet wird.
AlleinerziehendeHaushalte und FamilienAlleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammen leben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.
AlleinstehendeHaushalte und FamilienAlleinstehende sind ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Ehe- oder Lebenspartner/in und ohne ledige Kinder leben.
Allgemeinbildende SchulenBildungZu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, integrierte Gesamtschulen, Gymnasien, freie Waldorfschulen sowie Förderschulen.
Allgemeinbildender SchulabschlussBildungHöchster allgemeinbildender Abschluss, wobei differenziert wird nach: Hauptschulabschluss (Berufsreife): Dieser Abschluss kann nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule oder an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erreicht werden. Er gilt als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung im dualen System und Grundlage für alle höherwertigeren Abschlüsse. Qualifizierter Sekundarabschluss I (früher: Mittlere Reife): An allgemeinbildenden Schulen kann dieser Abschluss u. a. an einer Realschule erreicht werden. Erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klassenstufe. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die elfte Klasse eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule. Des Weiteren kann dieser Abschluss auch an einer Berufsfachschule II erlangt werden. Die "Mittlere Reife" ermöglicht den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung oder in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen. Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B. Duale Berufsoberschule oder Berufsoberschule I) erworben werden. Mit Abschluss der zwölften Klasse eines Gymnasiums oder beruflichen Gymnasiums wird der schriftliche Teil der Fachhochschulreife erlangt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an allgemeinbildenden Schulen u.a. an einem Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule erworben werden. Im berufsbildenden Bereich führt der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder der Berufsoberschule II zu diesem Abschluss. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule. Die fachgebundene Hochschulreife kann in Rheinland-Pfalz nur an einer Berufsoberschule II erreicht werden. Sie vermittelt die Zugangsvoraussetzung für bestimmte Studiengänge an einer wissenschaftlichen Hochschule.
Allgemeine KrankenhäuserGesundheitKrankenhäuser, die in der Regel über Betten in vollstationären Fachabteilungen mit einem breiten Behandlungsspektrum verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische und neurologische Patienten vorgehalten werden.
Allgemeine SterbezifferBevölkerung und GebietSterbefälle bezogen auf die Bevölkerung, z. B. Anzahl der Gestorbenen je 1 000 Einwohner.
AltenquotientBevölkerung und GebietDer Altenquotient gibt die Zahl der 65-jährigen und älteren Personen bezogen auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren an. Da die über 65-Jährigen in der Regel nicht mehr erwerbstätig sind, misst diese Kennziffer die "Belastung" der erwerbsfähigen und in der Regel erwerbstätigen Generation zwischen 20 und 65 Jahren durch die nicht mehr erwerbstätigen Personen.
AltersstrukturBevölkerung und GebietZusammensetzung einer Bevölkerung nach Altersjahren oder Altersgruppen. Alterung, demografische Verschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen, die in einem Anstieg des Medianalters zum Ausdruck kommt.
Alterung, demografischeBevölkerung und GebietVerschiebung der Altersstruktur zugunsten älterer und zulasten jüngerer Bevölkerungsgruppen.
AngestellteErwerbstätigkeit

Finanzen, Steuern, Personal

Industrie, Bau, Handwerk
Angestellte sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, die nicht Lohnempfänger sind. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümerin bzw. Miteigentümer sind. Zu den Angestellten zählen auch die Auszubildenden in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende.
Anleihen der öffentlichen HandFinanzen, Steuern, PersonalAnleihen der öffentlichen Hand sind Wertpapiere mit festem oder variablem Nominalzinssatz und fester Laufzeit, die von Bund, Ländern, Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften ausgegeben werden. Der effektive Zinssatz (= Nominalzins*100/Kurswert) einer solchen Anleihe mit zehnjähriger Restlaufzeit gilt als Indikator für das Niveau der langfristigen Zinsen in der Volkswirtschaft.
AnpassungsschichtBevölkerung und Gebiet

Erwerbstätigkeit
Die regionalen Anpassungsschichten bestehen im Allgemeinen aus Zusammenfassungen von Kreisen. Da die Stichprobenergebnisse durch Anpassung an die Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet werden, sind die Anpassungsschichten mindestens soweit zusammengefasst, dass durchschnittlich 500 000 Einwohner erreicht werden. Jedoch können Kreise mit mindestens 250 000 Einwohnern und Großstädte mit mindestens 200 000 Einwohnern auch eigene Anpassungsschichten bilden.
ArbeiterErwerbstätigkeitAls Arbeiter gelten alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Es ist auch unerheblich, ob es sich um Facharbeiter, angelernte Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Ebenfalls zu den Arbeitern zählen Heimarbeiter und Hausgehilfen sowie Auszubildende in gewerblichen Ausbildungsberufen.
ArbeitnehmerFinanzen, Steuern, Personal

Verdienste und Arbeitskosten
Arbeitnehmer sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte, einschließlich Arbeitnehmer in Ausbildung.
ArbeitnehmerentgeltVerdienste und ArbeitskostenDas Arbeitnehmerentgelt umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern (Löhne und Gehälter vor Abzug der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und der Lohnsteuer) sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber. Es wird entstehungsseitig nachgewiesen als das von inländischen Arbeitgebern geleistete Arbeitnehmerentgelt (Inlandskonzept)oder verteilungsseitig als das von den inländischen privaten Haushalten empfangene Arbeitnehmerentgelt (Inländerkonzept).
ArbeitsloseErwerbstätigkeitArbeitslose sind Arbeit suchende Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die vorübergehend nicht oder nur kurzzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, die nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld IISoziales

Erwerbstätigkeit
Das Arbeitslosengeld I (Alg I) ist die Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III. Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem SGB II). Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
ArbeitslosenquoteErwerbstätigkeitDie Arbeitslosenquote ist der Quotient aus den registrierten Arbeitslosen und den abhängigen zivilen Erwerbspersonen oder alternativ allen zivilen Erwerbspersonen. Diese Quote ist ein wichtiger Indikator für die Auslastung des Arbeitskräftepotenzials und damit für die gesamtwirtschaftliche Situation in der Volkswirtschaft.
ArbeitsplatzdichteErwerbstätigkeitDie Arbeitsplatzdichte ist die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen bezogen auf die jahresdurchschnittliche Bevölkerung.
ArbeitsproduktivitätErwerbstätigkeit

Konjunktur aktuell
Zur Ermittlung der Arbeitsproduktivität wird das Bruttoinlandsprodukt auf die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Erwerbstätigen bezogen. Die so berechnete Arbeitsproduktivität berücksichtigt nicht eine eventuelle Veränderung des Arbeitsvolumens. So kann sich durch Verkürzung der Arbeitszeit oder vermehrte Teilzeitbeschäftigung das Arbeitsvolumen verringern, während die Zahl der Erwerbstätigen gleich bleibt. Als Bezugszahl für die Arbeitsproduktivität ist das Arbeitsvolumen daher besser geeignet als die Zahl der Erwerbstätigen.
ArbeitsvolumenErwerbstätigkeitDas Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit, nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen wird nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) nachgewiesen.
ArbeitszeitErwerbstätigkeitIm Mikrozensus werden bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die "normale" Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden.
ArmutsgefährdungsquoteSozialesDie Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der bundesdeutschen Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.
Atypische BeschäftigungErwerbstätigkeitIm Mikrozensus zählen zu den neuen, häufig auch als »atypisch« bezeichneten Beschäftigungsformen, befristete oder geringfügige Beschäftigung und Teilzeitarbeit mit 20 oder weniger Stunden.
AuftragseingangIndustrie, Bau, HandwerkUnter Auftragseingang versteht man alle im betreffenden Berichtsmonat beim Betrieb eingegangenen und fest akzeptierten Aufträge. Zum Auftragseingang im Bauhauptgewerbe gehören alle Aufträge für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsordnung für Bauleistungen (ohne Umsatzsteuer). Beim Auftragseingang im verarbeitenden Gewerbe handelt es sich um Aufträge für die Lieferung selbst hergestellter oder in Lohnarbeit von anderen in- oder ausländischen Firmen gefertigter Erzeugnisse. Der Auftragseingang im verarbeitenden Gewerbe wird unter Ausschaltung der Preisveränderungen in einem Volumenindex auf der Basis des Jahres 2000 (d. h. 2000=100) ausgedrückt.
AusbaugewerbeIndustrie, Bau, HandwerkDas Ausbaugewerbe fasst Wirtschaftszweige zusammen, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Hierzu gehören die "Bauinstallation" und das "Sonstige Baugewerbe", das u. a. das Maler- und Glasergewerbe, die Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, die Bautischlerei sowie die Gipserei und Verputzerei umfasst, sowie die "Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal".
AusländerBevölkerung und GebietAusländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, einschließlich Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Ausländer2ErwerbstätigkeitAls Ausländer gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, ohne Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
AusländerzentralregisterBevölkerung und GebietDas Ausländerzentralregister (AZR) enthält Daten aller Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Es wird seit dem 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt.
ÄquivalenzeinkommenHaushalte und FamilienDas Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.
Ärzte, ambulant tätigeGesundheitÄrzte mit eigener Praxis einschließlich der dort angestellten Ärzte.