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BegriffThemengebietErläuterung
EigenbetriebFinanzen, Steuern, PersonalEin Eigenbetrieb ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist als Sondervermögen der Kommune mit kaufmännischem Rechnungswesen aus der unmittelbaren Verwaltung ausgegliedert, unterliegt jedoch einer weitgehenden Kontrolle und Einflussnahme durch die Trägerkommune. Damit beschreitet der Eigenbetrieb einen Mittelweg zwischen der unmittelbaren Kommunalverwaltung und dem Regiebetrieb auf der einen sowie den kommunalen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG) auf der anderen Seite.
EigengesellschaftFinanzen, Steuern, PersonalEine Eigengesellschaft ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), wobei der alleinige Anteilseigner die Kommune ist. Eine Eigengesellschaft nimmt damit ähnlich wie ein Eigenbetrieb kommunale Aufgaben wahr, besitzt aber im Gegensatz zu diesem als juristische Person des Privatrechts eine eigene Rechtspersönlichkeit.
EinbürgerungBevölkerung und GebietDurch Einbürgerung erwirbt eine Ausländerin oder ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der rechtmäßige auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den einschlägigen ausländerrechtlichen Vorschriften. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit der Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben. Im Jahr 1999 erfolgte eine grundlegende Reformierung des Staatsangehörigkeitsrechts; ein wesentlicher Inhalt betraf Aussiedlerinnen und Aussiedler, die seitdem nicht mehr formal eingebürgert werden, da sie kraft Grundgesetz bereits als Deutsche angesehen werden. Eine weitere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts brachte im Jahr 2005 zusätzliche Verbesserungen der Einbürgerungsbedingungen.
Einkommens- und VerbrauchsstichprobeHaushalte und FamilienDie Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist eine Erhebung über die Lebensverhältnisse privater Haushalte. Im fünfjährigen Turnus liefert die Erhebung Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte.
EinschulungenBildungEinschulungen können »vorzeitig«, »fristgemäß« oder »verspätet« erfolgen. Des Weiteren gibt es Neuaufnahmen nach Zurückstellungen im Laufe des vorigen Schuljahres. Als »fristgemäß eingeschult« gelten Kinder, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 30. August des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.
ErwerbsfähigeErwerbstätigkeitUnter Erwerbsfähigen (Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) versteht man die Altersgruppe der Personen, die üblicherweise einem Erwerb nachgehen. Häufig werden die Menschen im Alter zwischen 15 bis 65 Jahren zu den Erwerbsfähigen gezählt: 15 Jahre ist das Mindestalter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und 65 Jahre derzeit das gesetzliche Renteneintrittsalter. Gebräuchlich sind aber auch andere Abgrenzungen (z. B. 18 bis 65 Jahre, 20 bis 65 Jahre oder 20 bis 60 Jahre).
ErwerbsloseErwerbstätigkeitZu den Erwerbslosen zählt, wer mindestens 15 Jahre alt ist und nicht unmittelbar am Erwerbsleben teilnimmt, aber eine Erwerbstätigkeit sucht.
ErwerbslosenquoteErwerbstätigkeitDie Erwerbslosenquote ist der Anteil der Erwerbslosen an allen Erwerbspersonen.
ErwerbspersonenErwerbstätigkeitAls Erwerbspersonen gelten alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (bzw. in Rheinland-Pfalz), die während des Erhebungszeitraums eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen.
ErwerbsquoteErwerbstätigkeitDie Erwerbsquote bezeichnet den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) an der Gesamtbevölkerung.
ErwerbstätigeErwerbstätigkeitErwerbstätige sind Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die innerhalb eines Wirtschaftsgebietes ("Inland") einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von ihrem Wohnort und der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Beamte). Anders als beim Inlandskonzept, das die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort misst, ist beim Inländerkonzept der Wohnort für die räumliche Zuordnung der Erwerbstätigen maßgebend.
Euro-ReferenzkursKonjunktur aktuellHierbei handelt es sich um den von der Europäischen Zentralbank festgestellten Kurs des Euro zum US-Dollar.
Europäische WährungsunionKonjunktur aktuellDie Europäische Währungsunion wurde am 1. Januar 1999 zunächst mit elf Mitgliedsländern gegründet: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Am 1. Januar 2001 trat Griechenland bei. Am 1. Januar 2007 wurde Slowenien aufgenommen. Am 1. Januar 2008 kamen Malta und die Republik Zypern und am 1. Januar 2009 die Slowakei hinzu.
ExportIndustrie, Bau, HandwerkDer Export umfasst die Warenausfuhr von Rheinland-Pfalz in das Ausland. Erfasst und nachgewiesen werden alle körperlich ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom. Einbezogen ist dabei auch der Handel mit Waren, die unentgeltlich oder auf ausländische Rechnung ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Dienstleistungen ist grundsätzlich nicht im Export enthalten.
ExportquoteIndustrie, Bau, HandwerkZur Berechnung der Exportquote einer Branche wird der Auslandsumsatz ins Verhältnis zum gesamten Branchenumsatz gesetzt. Sie ist ein Indikator für die Auslandsabhängigkeit der Branche.