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BegriffThemengebietErläuterung
Kassenmäßige Bruttoeinnahmen- und ausgabenFinanzen, Steuern, PersonalDie kassenmäßigen Bruttoeinnahmen- bzw. -ausgaben errechnen sich als die Summe

der Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung, die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.B. Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und -einnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern), und

der Einnahmen bzw. Ausgaben der Kapitalrechnung, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen (z.B. Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und -rückflüsse),

jeweils bereinigt um die Zahlungen von gleicher Ebene.
Kassenmäßige Steuereinnahmen (Steueraufkommen)Finanzen, Steuern, PersonalIst-Einnahmen, die in dem Betrachtungszeitraum tatsächlich vereinnahmt wurden. Dabei ist es unerheblich, für welchen Zeitraum sie verrechnet werden.
KassenverstärkungskrediteFinanzen, Steuern, PersonalAls Kassenverstärkungskredite werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten bezeichnet, die der Schuldner zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingeht. Ein Kassenkredit kann auch in der Form der Überziehung eines Kontokorrentkontos aufgenommen werden.
KaufkraftkennzifferKonjunktur aktuellDie Kaufkraftkennziffer gibt an, wie hoch (in Prozent) das verfügbare Einkommen pro Kopf in einer Region in Relation zu einer Bezugsregion ist, d. h. der Wert für die Bezugsregion wird gleich 100 gesetzt.
Kaufwerte für baureifes LandPreiseIn die Berechnung der durchschnittlichen Kaufwerte für baureifes Land gehen die im jeweiligen Jahr veräußerten unbebauten Grundstücke ein, die im Baugebiet einer Gemeinde liegen und deren Größe 100 Quadratmeter oder mehr beträgt. Die in die Berechnung einbezogenen Grundstückspreise verstehen sich ohne Nebenkosten, wie z. B. Vermessungskosten, Notariats- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbsteuer, und ohne Erschließungskosten, sofern diese nicht bereits Bestandteil des Kaufpreises sind. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums der Finanzen vom 29.11.1993 melden die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Vermessungs- und Katasterämtern die Verkäufe von Grundstücken dem Statistischen Landesamt, und zwar aufgrund der ihnen von den Notaren zugeleiteten Veräußerungsanzeigen. Grundsätzlich sind die ausgewiesenen durchschnittlichen Kaufwerte für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich in jedem Jahr aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen. Aus methodischen Gründen werden nur durchschnittliche Kaufwerte, nicht jedoch Indizes wie bei den Preisstatistiken errechnet und nachgewiesen.
Kernhaushalt einer KommunalverwaltungFinanzen, Steuern, PersonalDer Kernhaushalt einer Kommunalverwaltung ist derjenige Teil des Haushalts, der sich nicht auf die ausgegliederten Einheiten erstreckt. Im Kernhaushalt werden somit die Bruttoausgaben und -einnahmen sämtlicher Bereiche der unmittelbaren Kommunalverwaltung (Ämter, nichtrechtsfähige Anstalten, Regiebetriebe) nachgewiesen, nicht jedoch die Bruttoausgaben und -einnahmen der mittelbaren Kommunalverwaltung mit seinen Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften).
KindertagesbetreuungSozialesKinderbetreuung außerhalb der Familie erfolgt im Wesentlichen in Kindertageseinrichtungen oder in der Tagespflege. Bei den Tageseinrichtungen handelt es sich um Kinderkrippen, Kindergärten oder Horte bzw. um gemischte Formen. Tagespflege ist die zeitweise, familienergänzende und -unterstützende Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
KindertageseinrichtungenSozialesEinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
Kommunale HaushalteFinanzen, Steuern, PersonalDie kommunalen Haushalte umfassen die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu den Gemeindeverbänden zählen in Rheinland-Pfalz neben den Landkreisen die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband Pfalz.
Kommunale KassenstatistikFinanzen, Steuern, PersonalDie kommunale Kassenstatistik erfasst vierteljährlich

die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände im abgelaufenen Quartal in der Gliederung nach Ausgabe- und Einnahmearten entsprechend der für die Statistik maßgeblichen Systematik,

die Bauausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände im abgelaufenen Quartal nach Aufgabenbereichen und

den Schuldenstand am Ende eines jeden Vierteljahres nach Schuldarten.

Nicht in die Erhebung einbezogen sind die kommunalen Zweckverbände sowie die öffnetlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.
Kommunale SchuldenstatistikFinanzen, Steuern, PersonalDie kommunale Schuldenstatistik erfasst die Schulden der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, unabgängig davon, wer den Schuldendienst trägt.
Kranke und UnfallverletzteGesundheitNeben dem jährlichen Grundprogramm werden im Mikrozensus im Abstand von vier Jahren Fragen zur Gesundheit gestellt, unter anderem zu Krankheiten und Unfallverletzungen. Bei den Fragen zum Gesundheitszustand werden all jene Krankheiten und Unfallverletzungen erfasst, unter denen die Befragten am Erhebungstag und in den davor liegenden vier Wochen gelitten haben. Die Beantwortung war freiwillig.
Krankenhäuser, allgemeineGesundheitKrankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische und neurologische Patienten vorgehalten werden.
Kreditmarktschulden der Länder sowie der Gemeinden und GemeindeverbändeFinanzen, Steuern, PersonalUnter Kreditmarktschulden werden die Schulden zusammengefasst, die von den Haushalten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Zweck der Haushaltsfinanzierung über Verbindlichkeiten aus Obligationen und Schatzanweisungen sowie gegenüber inländischen und ausländischen Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen aufgenommen wurden. Den Kreditmarktschulden sind auch die Kredite von Sozialversicherungen zuzurechnen.
KurzarbeiterErwerbstätigkeitKurzarbeiter sind Arbeitnehmer, bei denen wegen eines vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfalls ein Entgeltausfall vorliegt und die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Die Erfassung erfolgt zur Monatsmitte.