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Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung bei rund 9.700 Bürgerinnen und Bürgern im Land

(109 / 01.07.2011) Rund 9.700 Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Wochen erneut Besuch von einem Zensus-Erhebungsbeauftragten bekommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern landesweit rund fünf Prozent der Anschriften nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt, an denen bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe Interviews geführt wurden. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Wiederholungsbefragung dienen der Qualitätssicherung der Zensusergebnisse. Bei dieser im Zensus-Gesetz verbindlich vorgeschriebenen Befragung werden nur wenige Eckdaten erhoben, beispielsweise Namen, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeiten.

Wie bei der Haushaltebefragung besteht die Möglichkeit, dem Interviewer die Fragen mündlich zu beantworten oder sich den Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen bzw. die Angaben via Internet zu übermitteln. Auch für diesen Erhebungsteil im Rahmen des Zensus 2011 hat der Bundesgesetzgeber eine Auskunftspflicht vorgesehen. Die mit der Durchführung betrauten Erhebungsstellen der Kreisverwaltungen bzw. der Verwaltungen der kreisfreien Städte informieren die Haushalte vorab schriftlich.

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