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Startseite > Staat und Gesellschaft > Bevölkerung und Gebiet > Kommunalreform

Auswirkungen der Kommunal- und Verwaltungsreform auf den Gebietsstand

In Rheinland-Pfalz steht eine Kommunal- und Verwaltungsreform an, die Veränderungen in der Gebietsgliederung des Landes und damit auch für die Ergebnisdarstellung der amtlichen Statistik zur Folge hat. Dies ist insbesondere für Darstellungen im zeitlichen Verlauf von Bedeutung. So erfährt beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung eines Landkreises durch die Ein- oder Ausgliederung einer Gemeinde im Zeitablauf eine abrupte Änderung, einen so genannten Strukturbruch. Es ist möglich, solche Änderungen herauszurechnen, indem der Gebietsstand nach der Änderung auch für den Zeitraum vor der Änderung angenommen wird, das heißt, die historischen Daten werden auf den aktuellen Gebietsstand umgerechnet. Dieses Verfahren wendet das Statistische Landesamt grundsätzlich an. Auf diese Weise liegt immer für die gesamte Zeitreihe der aktuellste Gebietsstand zugrunde. Dieses Verfahren geht konsequenterweise zu Lasten der Darstellung nach früheren Gebietsständen.

Hintergrund

Die rechtlichen Grundlagen für die anstehende Reform sind geregelt im Ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2010).

Änderungen in der territorialen Untergliederung des Landes hat es in der Vergangenheit schon häufiger und in vielfältiger Weise gegeben. So fand Ende der 60er- und Anfang der 70er-Jahre eine grundlegende Verwaltungsreform statt, in deren Rahmen Verbandsgemeinden gebildet und aus ehemals fünf Regierungsbezirken drei gebildet wurden. Im Jahr 1999 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst. Vielfach gab es auch Ein- und Ausgliederungen von Gemeinden in bzw. aus bestehenden Landkreisen oder Zusammenschlüsse von Gemeinden.

Als Gründe für die neuerliche Reform nennt die Landesregierung vor allem die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen. Diese bringen teilweise erhebliche Veränderungen der Bedeutung und des Umfangs öffentlicher Aufgaben mit sich.
Als wichtigstes Kriterium für die Gebietsoptimierung wird die Bevölkerungszahl gesehen. Danach sollten verbandsfreie Gemeinden mindestens 10.000 Einwohner und Verbandsgemeinden mindestens 12.000 Einwohner haben. Für Verbandsgemeinden zwischen 10.000 und 12.000 Einwohnern werden zusätzliche Kriterien (Fläche, Zahl der Ortsgemeinden) herangezogen. Die Grenzen der Landkreise sollten im Rahmen der Gebietsreform nicht verändert werden.

Bei der anstehenden Gebietsreform wird freiwilligen Zusammenschlüssen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden der Vorrang eingeräumt. Dabei werden finanzielle Zuwendungen gewährt. Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen besteht bis Mitte 2012.

Übersicht

In der folgenden Übersicht sind die bereits erfolgten bzw. durch Landesgesetz beschlossenen Neugliederungen aufgelistet. Zukünftige Zusammenschlüsse werden hier aufgenommen, wenn sie gesetzlich fixiert sind.

 

Kommunale Verwaltungs- und Gebietsreform Rheinland-Pfalz

Betroffene kommunale Gebietskörperschaft

Art der Veränderung

Umsetzung

Termine

Gesetzliche Grundlage

Vollzug

Wahlen zum Verbands- gemeinderat

Direktwahl des Bürgermeisters

1. Neugliederung

Cochem, Stadt

Zusammenschluss

Bildung der VG Cochem

07.06.2009

07.06.2009

07.06.2009

Landesgesetz vom 18.02.2009

VG Cochem-Land

Zusammenschluss

 

 

 

 

(GVBl. Nr 4 vom 26.2.2009)

2. Neugliederung

VG Neumagen-Dhron

Auflösung

 

01.01.2012

 

 

Landesgesetz vom 26.9.2011

VG Bernkastel-Kues

Aufnahme von Ortsgemeinden

Übernahme der Ortsgemeinden Minheim, Piesport, Neumagen-Dhron

01.01.2012

11.03.2012

11.3.2012 (25.3.2012)

(GVBl. Nr. 17 vom 30.9.2011)

VG Schweich an der Römischen Weinstraße

Aufnahme von Ortsgemeinden

Übernahme der Ortsgemeinde Trittenheim

01.01.2012

KW 2014

25.09.2011

 

3. Neugliederung

VG Braubach

Zusammenschluss

Bildung der neuen VG Braubach-Loreley

01.07.2012

03.06.2012

3.6.2012 (17.6.2012)

Landesgesetz vom 20.12.2011

VG Loreley

Zusammenschluss

 

 

 

 

(GVBl. Nr. 21 vom 30.12.2011)

4. Neugliederung

VG Otterbach

Zusammenschluss

Bildung der neuen VG Otterbach-Otterberg

01.07.2014

KW 2014

KW 2014

Landesgesetz vom 20.12.2011

VG Otterberg

Zusammenschluss

 

 

 

 

(GVBl. Nr. 21 vom 30.12.2011)

5. Neugliederung

Osthofen, Stadt

Zusammenschluss

Bildung der neuen VG Wonnegau

01.07.2014

KW 2014

KW 2014

Landesgesetz vom 19.12.2012

VG Westhofen

Zusammenschluss

 

 

 

 

(GVBl. Nr. 20 vom 28.12.2012)

Links zur Kommunalreform

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz