Haushaltsbefragung seit 1957
Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik, bei der die Haushaltsmitglieder durch Interviewerinnen und Interviewer befragt werden. Seit 1957 stellt der Mikrozensus grundlegende Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltungen, von der Wissenschaft, den Medien und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350). Das Mikrozensusgesetz (PDF-Datei, 53 kB) können Sie hier als abrufen. Es werden jährlich 1 Prozent aller Haushalte befragt.
Gleichzeitig mit dem Mikrozensus führen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit 1968 regelmäßig eine gemeinsame Arbeitskräftestichprobe durch (Verordnung-EG-Nr. 577/98 des Rates vom 09.03.1998). Sie dient der Ermittlung wichtiger, international vergleichbarer Ergebnisse über die Erwerbstätigkeit in der EU. Die Verknüpfung beider Fragenprogramme entlastet die Befragten insgesamt. Aufwand und Kosten werden reduziert.

