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Startseite > Staat und Gesellschaft > Zensus 2011

Zensus 2011

Gebäude- und Wohnungszählung: Erstanschreiben an 27.000 Eigentümer

Rund 27.000 Eigentümer und Verwalter von Wohneigentum in Rheinland-Pfalz bekommen Ende Januar / Anfang Februar erstmals einen Fragebogen im Rahmen der Gebäude und Wohnungszählung. Es handelt sich dabei in der Regel um neue Eigentümer von Gebäuden. Im April / Mai 2011 waren 1,1 Millionen Eigentümer mit insgesamt rund 1,4 Millionen Objekten erstmals angeschrieben worden. Die Adressen entstammten verschiedenen Registern, und es konnte vorkommen, dass darin nicht die aktuellen Eigentumsverhältnisse abgebildet waren. Aus den Rückmeldungen der damals Angeschriebenen sowie aufgrund weiterer Recherchen wurde jetzt die richtigen Eigentümer ermittelt.

Von gut 99 Prozent den im vergangenen Mai angeschriebenen Eigentümer und Verwalter liegen die Fragebögen inzwischen vor.  In rund 4.000 Fällen waren die Fragebögen aber nicht oder unvollständig ausgefüllt. Diese Eigentümer werden Anfang Februar erneut angeschrieben.

Außerdem erhalten rund 7.500 Eigentümer, die im November vergangenen Jahres erstmals einen Fragebogen erhalten hatten und von denen bislang keine Meldung vorliegt, ein Erinnerungsschreiben.

Nach wie vor ist der Zensus-Auskunftsdienst des Statistischen Landesamtes für Anfragen unter der Rufnummer 02303 71-4000 zu erreichen.

Nächste Mahnstufe startet: Zwangsgeldfestsetzung für 15.000 Eigentümer

Rund 15.000 Immobilieneigentümer bekommen Anfang / Mitte Dezember noch einmal Post vom Statistischen Landesamt. Angeschrieben werde alle Eigentümer, von denen bislang keine Meldung zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 vorliegt. In den Schreiben werden die Betroffenen noch einmal aufgefordert, den Fragebogen auszufüllen oder die Daten online zu übermitteln. Zugleich wird mit dem Schreiben ein Zwangsgeld festgesetzt, das vollstreckt wird, sollten die Daten nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorliegen.

Im April / Mai waren 1,1 Millionen Eigentümer mit insgesamt rund 1,4 Millionen Objekten erstmals angeschrieben worden. Rund 80 Prozent haben daraufhin die Daten gemeldet.  Nach dem Versand von rund 200.000 Erinnerungsschreiben im Juni wuchs der Anteil der Rückmeldungen auf über 90 Prozent. Mitte Oktober wurde ein so genannter Heranziehungsbescheid an 51.000 Eigentümer versendet, in dem noch einmal auf die Auskunftspflicht verwiesen und das jetzt festgesetzte Zwangsgeld angedroht wurde. Damit wird jetzt für knapp 1,5 Prozent der ursprünglich angeschriebenen 1,1 Millionen Eigentümer ein Zwangsgeld festgesetzt.

Fragebogen an 38.000 neu ermittelte Eigentümer

Rund 38.000 Eigentümer von Wohngebäuden werden im Rahmen des Zensus 2011 erstmals zu ihren Immobilien um Auskunft gebeten. Dabei werden im November Fragebogen zu insgesamt gut 46.000 Objekten versendet. Es handelt sich bei den Adressaten überwiegend um Eigentümer, deren Anschriften durch Auswertung der bisher eingegangenen Fragebogen ermittelt wurden. Zum Zensus-Stichtag 9. Mai 2011 waren landesweit rund 1,1 Millionen potenzielle Eigentümer von zusammen gut 1,4 Millionen Wohngebäuden angeschrieben worden. Die Adressen stammten aus den Registern beispielsweise der Grundsteuerstellen. Dort sind jedoch noch nicht alle Eigentümerwechsel verzeichnet gewesen. Wer für seine frühere Immobilie angeschrieben wurde, vermerkte den Eigentümerwechsel im Fragebogen und ermöglichte so dem Statistischen Landesamt, den richtigen Adressaten anzuschreiben.

Heranziehungsbescheide an 51.000 Eigentümer und Verwalter

Mehr als 90 Prozent der im Rahmen des Zensus 2011 angeschriebenen Immobilieneigentümer und -verwalter haben inzwischen ihre Fragebögen an das Statistische Landesamt gesendet bzw. die Daten online übermittelt. Für alle Wohnungen bzw. Häuser, zu denen bis Ende September keine Meldungen vorlagen, werden vom 20. Oktober an Heranziehungsbescheide versendet. (weiterlesen)

Welche Befragungen stehen noch aus?

Viele 100.000 Menschen in Rheinland-Pfalz haben ihre Angaben beim Zensus bereits gemacht. Auf den einen oder anderen kann in nächster Zeit dennoch ein weiterer Fragebogen zukommen. Denn im Herbst beginnen verschiedene Nachbefragungen. Ziel dieser Nachfragen ist, Unklarheiten zu beseitigen, um so eine hohe Datenqualität zu gewährleisten.

In den kommenden Wochen und Monaten wertet das Statistische Landesamt die ausgefüllten Fragebogen sowie die Registerdaten aus, beispielsweise der  Einwohnermeldeämter. Bei diesen Auswertungen kann es vorkommen, dass manche Angaben widersprüchlich sind oder wichtige Informationen fehlen. Damit am Ende das Ergebnis stimmt, müssen alle diese Unklarheiten beseitigt werden. Deswegen gibt es ab Herbst verschiedene Nachbefragungen.

  • Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
  • Befragung zur Klärung des Wohnsitzes / Mehrfachfallprüfung
  • Ersatzweise Erhebung bei Antwortausfällen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung
  • Stichprobennachziehung zur Haushaltebefragung

Warum bekommt jemand Fragebögen zu Wohngebäuden, die ihm oder ihr nie gehört haben?

Bei der Ermittlung potenzieller Eigentümer von Wohngebäuden stützt sich das Statistische Landesamt auf verschiedene Register öffentlicher Stellen. Das ist im Gesetz (ZensG 2011) so vorgesehen, weil es in Deutschland kein zentrales Register über Wohneigentümer gibt. (weiterlesen) 

Warum bekommt jemand mehrere Fragebögen für ein Objekt? 

Der häufigste Grund dafür, dass ein Haushalt mehrere Fragebögen zu ein und demselben Objekt erhält, liegt ebenfalls in den Registern begründet. Dort sind Eigentümer häufig mit unterschiedlichen Namen bzw. verschiedenen Schreibweisen geführt. (weiterlesen)  

Wiederholungsbefragung zur Qualitätssicherung bei 9.700 Bürgerinnen und Bürgern

Lesen Sie dazu bitte unsere Pressemitteilung Nr. 109 vom 1. Juli 2011.  

Fragen zum Zensus?

Zensus-Auskunftsdienst

   02603 71-4000

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Fr. 8 bis 14:00 Uhr

zensus(at)statistik.rlp.de


Weitere Informationen

Gemeinsames Internetangebot der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

       www.zensus2011.de