Im März 2012 startete die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Diese Befragung ist für die exakte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in kleineren Gemeinden von sehr großer Bedeutung. Beim Abgleich der Melderegisterdaten mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung traten, wie erwartet, Unstimmigkeiten auf. Der klassische Fall sind Einfamilienhäuser, bei denen die Kinder noch gemeldet sind, aber nicht mehr dort wohnen. Um die amtliche Einwohnerzahl richtig zu ermitteln, müssen solche Unstimmigkeiten mittels eines Interviews geklärt werden. Hierzu werden nur wenige Angaben benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift, werden insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen in der Wohnung sowie die Staatsangehörigkeit erfragt.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet an 41.000 Adressen iin Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Diese große Zahl erklärt sich vor allem aus der rheinland-pfälzischen Gemeindestruktur. Mehr als 98 Prozent der insgesamt gut 2.300 Gemeinden haben weniger als 10.000 Einwohner. In diesen Gemeinden leben rund 59 Prozent der Landesbevölkerung und etwa 79 Prozent der Kreisbevölkerung. In Gemeinden mit 10.000 und mehr Einwohnern werden die Ergebnisse der Haushaltebefragung, die 2011 stattfand, zur Berechnung der amtlichen Einwohnerzahlen herangezogen. Für kleinere Gemeinden eignet sich dieses Verfahren wegen des zu geringen Stichprobenumfangs nicht.
Konsequenzen aus der Befragung müssen die Befragten nicht fürchten, denn wie bei allen Befragungen des Zensus gilt auch hier das Rückspielverbot: Das heißt, es werden keine Informationen an andere Behörden oder private Institutionen zurückgespielt ? auch nicht an die Einwohnermeldeämter.

