Konnten zu einem Wohngebäude in Deutschland trotz sorgfältiger Recherche in verschiedenen Datenquellen keine Eigentümer oder Verwalter ermittelt werden, finden hierfür sogenannte Ersatzvornahmen statt. In diesen Fällen werden Erhebungsbeauftragte vor Ort die benötigten Gebäudeinformationen wie Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen, Gebäudetyp und Baujahr durch Inaugenscheinnahme erheben.

