Der ein oder andere Haushalt wurde nachträglich für die Haushaltebefragung um Angaben gebeten. Dies betraf insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten, deren Anschriften bis zum Stichtag am 9. Mai 2011 in die Melderegister aufgenommen wurden. Diese Anschriften wurden im Rahmen einer Stichprobennachziehung per Zufallsverfahren ausgewählt. Die Befragung ist abgeschlossen.

