Datenrevision

Die von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erstellten Statistiken sind Teil eines gesellschaftlichen Controllings und oftmals Grundlage für Planungen und Entscheidungsfindungen in Wirtschaft, Politik, Verwaltung oder bei Bürgerinnen und Bürgern. Vor diesem Hintergrund bringen die Nutzer der Statistiken den veröffentlichten Zahlen ein hohes Maß an Vertrauen entgegen. Andererseits steht die amtliche Statistik im Spannungsfeld zwischen der Aktualität der bereitgestellten Daten und der Lieferung qualitativ hochwertiger Zahlen. Vor diesem Hintergrund ist es gängige Praxis, bereits für einen bestimmten Berichtszeitraum (bzw. -zeitpunkt) veröffentlichte Zahlen durch die Ergebnisse späterer Neuaufbereitungen zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff Datenrevision verwendet. Für die Nutzer der Statistiken ist es wichtig, über Art und Weise dieser Revisionen aktuell und umfassend informiert zu werden.

Links

  • Revisionskalender des Statistischen Bundesamtes (Hinweis: Die Revisionstermine von Ergebnissen der im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz erstellten dezentralen Bundesstatistiken können von den Revisionsterminen des Bundesamtes abweichen. Sie liegen i. d. R. vor den Terminen des Bundesamtes.)

Mit der Publikation vorläufiger Zahlen soll den Datennutzern die Möglichkeit eröffnet werden, zeitnah mit Erhebungsergebnissen zu arbeiten, obwohl sich diese noch ändern können. Der erstmalige Ersatz bis dato veröffentlichter Ergebnisse durch neue muss nicht unbedingt zu endgültigen führen. Nur die Zahlen, die nach der letzten Revision publiziert und dann als endgültig ausgewiesen werden, haben finalen Charakter. Die Aufhebung der Vorläufigkeit kann unterschiedliche Ausprägungen aufweisen:

  1. Die vorläufigen Zahlen werden in einem einmaligen Revisionsschritt durch endgültige ersetzt.
  2. Der Status "endgültig" wird erst nach einer Folge wiederholt als vorläufig deklarierter Versionen erreicht.
  3. Die Publikationspalette beinhaltet mehrere zeitliche Ebenen. So liegen monatliche oder quartalsmäßige Ergebnisse abschließend oftmals erst nach Feststehen der endgültigen Jahresergebnisse vor.

Die im Zuge dieser laufend durchgeführten Revisionen erstellten Auswertungen werden bis zum Vorliegen der finalen Version mit dem Hinweis "vorläufig" gekennzeichnet. So wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Ergebnisse noch einmal abgeändert werden können. Die Gründe der Vorläufigkeit werden in den methodischen Erläuterungen konkretisiert (Meta-Daten).

Die in Statistiken beschriebene Realität und die bei diesen Beschreibungen genutzten Methoden unterliegen Veränderungen. Ein Beispiel hierfür ist der Übergang von Primärerhebungen zu Sekundärerhebungen (z. B. in Form der Nutzung von Verwaltungsregistern). Die Auswirkungen dieser zweiten Form der laufend durchgeführten Revisionen werden in den Meta-Daten der betroffenen Statistiken und in Methodenpublikationen beschrieben.

Vor allem bei den nationalen und regionalen Gesamtrechnungen, aber auch bei einzelnen Statistiken (z. B. der Bereiche Bevölkerung und Verbraucherpreise), werden neben den laufend durchgeführten Revisionen, die sich zumeist auf kleinere Korrekturen einzelner Jahre/Quartale beziehen, in mehrjährigen Abständen umfassende große Revisionen (Generalrevisionen) durchgeführt. Letztere bedeuten die grundlegende Überarbeitung der gesamten Rechnung bzw. langer Zeitreihen. Gründe für derartige Revisionen können sein:

  • Berücksichtigung neuer, bislang nicht verwendeter Berechnungsgrundlagen
  • Anwendung neuer Berechnungsmethoden
  • Berücksichtigung der aus Vollerhebungen (z. B. Volkszählungen) gewonnenen Erkenntnisse
  • Neufassung von Klassifikationen (z. B. Anpassen der Wirtschaftszweigsystematik)
  • Modernisierung der Darstellung und Beachtung neuer Definitionen
  • Erhöhung der internationalen Vergleichbarkeit
  • Vermeidung von Zeitreihenbrüchen

GesamtrechnungenBundRegional
Volkswirtschaftliche GesamtrechnungenVGRVGRdL
ErwerbstätigenrechnungETRETRdL
Umweltökonomische GesamtrechnungenUGRUGRdL
Gesundheitsökonomische GesamtrechnungenGGRGGRdL
Regionale landwirtschaftliche Gesamtrechnungen---RLGR

Die publizierten Qualitätsberichte zielen darauf ab, Nutzerinnen und Nutzer in standardisierter Form über die Grundlagen und Inhalte von statistischen Erhebungen, die dabei abgewickelten Produktionsprozesse und die erreichte Produktqualität zu informieren. Dies schließt auch eine Beschreibung der Revisionspraktiken bzw. Revisionszyklen ein.

Trotz der vielfältigen Qualitätssicherungsmaßnahmen lassen sich Fehler in den statistischen Veröffentlichungen nicht völlig vermeiden. Den Umgang mit solchen Fehlern legt die Richtlinie zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern fest. Sie stellt sicher, dass Fehler nach einer definierten Einstufung stets gleichartig behandelt, korrigiert und dokumentiert werden. Darüber hinaus regelt sie die Kommunikation des Fehlers gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern statistischer Daten.