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Erwerbstätigkeit: Einzelansicht

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai
75.000 Erwerbstätige suchten nach anderer oder zusätzlicher Tätigkeit

76 / 28.04.2011

Knapp 75.000 rheinland-pfälzische Erwerbstätige waren 2010 aktiv auf der Suche nach einer anderen oder zusätzlichen Tätigkeit. Das berichtet das Statistische Landesamt zum Tag der Arbeit am 1. Mai auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2010.

Die Arbeitsuche von Erwerbstätigen kann mehrere Gründe haben: 21,8 Prozent der arbeitsuchenden Erwerbstätigen strebten eine neue Tätigkeit an, um bessere Arbeitsbedingungen realisieren zu können. Der Wunsch nach einer kürzeren oder längeren Arbeitszeit war für gut 20 Prozent der Grund der Arbeitsuche. Für etwa 30 Prozent war zum Zeitpunkt der Befragung absehbar, dass ihr Beschäftigungsverhältnis endet. Knapp 10 Prozent suchten zusätzlich zu ihrer bestehenden Tätigkeit eine weitere Beschäftigung. Gut 18 Prozent nannten andere Gründe oder gaben keinen Grund an.

Insgesamt gab es im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz gut 1,9 Millionen Erwerbstätige; das waren 47,9 Prozent der Bevölkerung. Die überwiegende Mehrheit der rheinland-pfälzischen Bevölkerung zählte zu den Nichterwerbspersonen (49,3 Prozent), während 2,8 Prozent - also etwa 111.000 Personen - erwerbslos waren.

Die Daten stammen aus den Mikrozensusbefragung 2010. Bei dieser jährlichen Erhebung werden bei einem Prozent aller Haushalte Angaben über ihre wirtschaftliche und soziale Situation sowie Informationen zur Erwerbstätigkeit erfragt.  In Rheinland-Pfalz werden für diese Stichprobe jährlich 18.000 Haushalte ausgewählt.

Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige/r bzw. als mithelfende/r Familienangehörige/r gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen.

Als erwerbslos gelten Personen, die normalerweise erwerbstätig sind und zurzeit nur vorübergehend - da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben - aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind sowie Schulentlassene, die sich um eine Lehr- oder Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung »erwerbslos« ist unabhängig davon, ob jemand beim Arbeitsamt als Arbeitsloser oder als Arbeitsuchender gemeldet ist. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z. B. nicht berufstätige Ehepartner, gelten nicht als erwerbslos.

Autorin: Christine Schomaker (Referat Mikrozensus, Preise, Verdienste, Haushaltserhebungen)

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