Bildung: Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Absolventenquote, Hochschulen | Bildung | Die (Netto-)Absolventenquote gibt an, wie hoch der Anteil der Absolventen/-innen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung ist. Die Berechnung erfolgt, wie bei der Studienanfängerquote, nach dem Quotensummenverfahren. |
Allgemeinbildende Schulen | Bildung | Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Freie Waldorfschulen und Förderschulen. Eine Sonderstellung nehmen Kollegs und Abendgymnasien ein. Dies sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, an denen nach dreijähriger Ausbildung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Ganztags- oder Teilzeitunterricht (berufsbegleitend) erlangt werden kann. Haupt- und Realschulen gibt es infolge der 2009 begonnen Schulstrukturreform seit dem 1. August 2013, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr. |
Allgemeinbildender Schulabschluss | Bildung | Höchster allgemeinbildender Abschluss, wobei differenziert wird nach: Hauptschulabschluss (Berufsreife): Dieser Abschluss kann nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule oder an berufsbildenden Schulen nach erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erreicht werden. Er gilt als Mindestvoraussetzung für eine berufliche Ausbildung im dualen System und Grundlage für alle höherwertigeren Abschlüsse. Qualifizierter Sekundarabschluss I (früher: Mittlere Reife): An allgemeinbildenden Schulen kann dieser Abschluss u. a. an einer Realschule erreicht werden. Erforderlich ist der erfolgreiche Abschluss der 10. Klassenstufe. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die elfte Klasse eines Gymnasiums oder einer integrierten Gesamtschule. Des Weiteren kann dieser Abschluss auch an einer Berufsfachschule II erlangt werden. Die "Mittlere Reife" ermöglicht den Übergang in eine berufsbezogene Ausbildung oder in studienbezogene Bildungsgänge weiterführender Schulen. Fachhochschulreife: Sie kann an einer beruflichen Schule (z. B. Duale Berufsoberschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule I) erworben werden. Mit Abschluss der zwölften Klasse eines Gymnasiums oder beruflichen Gymnasiums wird der schriftliche Teil der Fachhochschulreife erlangt. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) kann an allgemeinbildenden Schulen u.a. an einem Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule erworben werden. Im berufsbildenden Bereich führt der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder der Berufsoberschule II zu diesem Abschluss. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule. Die fachgebundene Hochschulreife kann in Rheinland-Pfalz nur an einer Berufsoberschule II erreicht werden. Sie vermittelt die Zugangsvoraussetzung für bestimmte Studiengänge an einer wissenschaftlichen Hochschule.
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Ausbildungsbereiche | Bildung | In der Berufsbildungsstatistik werden die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel (einschließlich Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe), Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, Freie Berufe und Hauswirtschaft unterschieden. Die Zuordnung der Auszubildenden richtet sich entsprechend dem Berufsbildungsgesetz vielfach nach der Art des Ausbildungsberufes und nicht nach der Zugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich. Dies führt bei den Freien Berufen im Öffentlichen Dienst dazu, dass die nachgewiesene Zahl an Auszubildenden nicht das vollständige Ausbildungsvolumen dieses Bereiches abbildet. Ein für den Beruf des Gärtners Auszubildender bei einer Stadtverwaltung wird beispielsweise dem Bereich Landwirtschaft zugeordnet, weil die Landwirtschaftskammer die für seine Ausbildung zuständige Stelle ist. |
Auszubildende | Bildung | Personen, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Lehrberuf ausgebildet werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Bachelor | Bildung | Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise sechs Semester. Eingeführt wurde der Bachelor in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 90er-Jahre. |
Berufsbereiche | Bildung | Die Berufsbereiche fassen als oberste Einheit der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) jene Berufe zusammen, die sich nach den Arbeitsaufgaben und der allgemeinen Art der Tätigkeit ähneln. Die zehn Berufsbereiche können weiter untergliedert werden in 37 Berufshauptgruppen, 144 Berufsgruppen, 700 Berufsuntergruppen und 1.286 Berufsgattungen. |
Berufsbildende Schulen | Bildung | Diese Schulart umfasst mehrere Schulformen. An berufsbildenden Schulen können sowohl berufsbildende als auch allgemeinbildende Abschlüsse erlangt werden – letztere sowohl eigenständig, als auch zusätzlich zu einer beruflichen Qualifikation. Auf einen eigenständigen allgemeinbildenden Abschluss ausgerichtet sind die Bildungsgänge in den Schulformen: Berufsfachschule II, Berufsoberschule I und II, duale Berufsoberschule und berufliches Gymnasium sowie die Bildungsgänge an den Schulen des Gesundheitswesens, die eine Sonderrolle einnehmen. Primär einen berufsbildenden Abschluss vermitteln die Berufsschule (einschließlich Berufsvorbereitungsjahr), die Berufsfachschule I, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule (HBF) sowie die Fachschulen. Hier kann durch zusätzlichen Unterricht – gleichzeitig neben der beruflichen Qualifikation – ein höherer allgemeinbildender Abschluss (Zweitabschluss) erreicht werden. |
Betreuungsrelation, Hochschulen | Bildung | Diese Kennzahl beschreibt das zahlenmäßige Verhältnis der Studierenden zum wissenschaftlich/künstlerischen Personal in Vollzeitäquivalenten. Nicht berücksichtigt wird hierbei das drittmittelfinanzierte Personal. Die Berechnung erfolgt zudem ohne Verwaltungsfachhochschulen. |
Bildungsabschluss, beruflicher | Bildung | Höchster Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung oder einer Ausbildung an Hochschulen, wobei differenziert wird nach Berufliches Praktikum und Anlernausbildung: Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige praktische Ausbildung im Betrieb (z. B. technisches Praktikum). Berufsvorbereitungsjahr: Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor. Berufsausbildung im dualen System (Lehre): Die Berufsausbildung setzt den Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung voraus. Sie wird überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt. Hierbei wird die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Die Prüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer abgelegt. Berufsfachschulabschluss: Mit Abschluss einer Berufsfachschule werden fachrichtungsbezogene berufliche Qualifikationen erreicht, die bis zur Staatlich geprüften Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für die jeweilige Fachrichtung gehen. Meister-/Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss: Ein Meisterabschluss liegt vor, wenn eine Meisterprüfung vor einer Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nach der Ausbildung abgelegt wurde. In einer Fach- oder Technikerschule wird in der Regel nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, eine vertiefte berufliche Fachbildung vermittelt.. Fachhochschulabschluss: Der Fachhochschulabschluss wird durch den erfolgreichen Abschluss des das Studiums an einer Fachhochschule erworben. Diese bieten eine praxisbezogene Ausbildung und Forschung. Lehre, Studium und Forschung konzentrieren sich hier auf die angewandten Wissenschaften und Künste, Die Fachhochschulen gründeten sich aus Vorgängerinstitutionen, wie den Ingenieurschulen, den höheren Wirtschaftsfachschulen sowie den höheren Fachschulen für Sozialwesen. Universitätsabschluss/Promotion: Als Universitätsabschlüsse gelten Staatsexamen, Diplom (U) und entsprechende Abschlussprüfungen (z.B. Magister, Bachelor, Master) an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen, pädagogischen, theologischen, Kunst- und Musikhochschulen. Diese Hochschulen dienen vor allem der Förderung der Wissenschaften und Künste in Forschung, Lehre und Studium. Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.
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Bildungsausländer/-innen, Bildungsinländer/-innen | Bildung | Bildungsausländer/-innen sind ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erlangt haben. Als Bildungsinländer/-innen werden ausländische Studierende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg erworben haben. |
Bologna-Reform | Bildung | In der sogenannten Bologna-Erklärung aus dem Jahr 1999 brachten 29 europäische Staaten ihren Willen zum Ausdruck, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Zu den Zielen gehörte die Etablierung eines einheitlichen Systems gestufter Studiengänge, dessen erste Stufe der berufsqualifizierende Bachelor ist, an den sich ein Masterstudium anschließen kann. Die Reform sollte zu einer Steigerung der innereuropäischen Mobilität der Studierenden und zur besseren Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse beitragen. Zudem soll die internationale Attraktivität europäischer Hochschulen erhöht werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Drittmittel | Bildung | Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) bei öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Sie können der Förderung von Forschung, Entwicklung und Lehre sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Einschulungen | Bildung | Einschulungen können »vorzeitig«, »fristgemäß« oder »verspätet« erfolgen. Des Weiteren gibt es Neuaufnahmen nach Zurückstellungen im Laufe des vorigen Schuljahres. Als »fristgemäß eingeschult« gelten Kinder, die zwischen dem 1. September des Vorjahres und dem 30. August des betreffenden Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Fach- und Gesamtstudiendauer | Bildung | Die Fachstudiendauer gibt die Zahl der Ausbildungssemester an, die in einem bestimmten Studiengang bis zum Abschluss verbracht werden. Die Gesamtstudiendauer bezieht sich auf die Zahl der Semester, die |
Fächergruppen | Bildung | Ein Studienfach ist die in Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Mehrere verwandte Fächer werden zu Studienbereichen und diese wiederum zu Fächergruppen zusammengefasst. |
Fachsemester | Bildung | Fachsemester sind die in einem Studiengang absolvierten Semester. Soweit diese von der Hochschule anerkannt werden, zählen hierzu auch Semester aus anderen Studiengängen, die im In- und Ausland absolviert wurden. Die Fachsemesterzahl kann von der Zahl der Hochschulsemester abweichen, da Hochschulsemester nicht an einen bestimmten Studiengang gebunden sind. |
Fachstudienanfänger/-innen | Bildung | Fachstudienanfänger/-innen sind Studierende im ersten Semester eines bestimmten Studiengangs. Hierzu zählen auch jene Studierenden, die vor Aufnahme dieses Studiums bereits in einem anderen Studiengang |
Förderschwerpunkt | Bildung | Unter dem Begriff »Förderschwerpunkt« wird der durch die Schulbehörde festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf eines Schülers nachgewiesen. Es werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden: - Blinde und Sehbehinderte - Ganzheitliche Entwicklung - Gehörlose und Schwerhörige - Motorische Entwicklung - Lernen - Sprache - Sozial-emotionale Entwicklung |
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Ganztagsschulangebote | Bildung | Zurzeit gibt es in Rheinland-Pfalz fünf verschiedene Formen der Ganztagsschule: die Angebotsform, die verpflichtende Form, die offene Form, die Betreuende Grundschule mit einem Betreuungsumfang von mindestens drei Tagen à sieben Stunden pro Woche sowie den Hort als sonstige Form der Ganztagsbetreuung, welcher in Kooperation mit der Schulleitung außerschulische Betreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe bietet. Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen und in Form der öffentlich geförderten Kindertagespflege für Schulkinder bleiben aufgrund der Vermeidung von Doppelzählungen in der Schulstatistik unberücksichtigt, da sie in der Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst werden. |
Gasthörerstudium | Bildung | Das Gasthörerstudium wird von vielen Hochschulen angeboten. Es ermöglicht interessierten Personen – auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen und Kurse. Gasthörer haben jedoch keinen Studierendenstatus und können keine Prüfungen ablegen. Seit dem Wintersemester 2004/05 können Hochschulen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme an einem Gaststudium bis 250 Euro Gebühren verlangen. Die an den Hochschulen immatrikulierten Gasthörer/-innen werden jährlich im Rahmen der Gasthörerstatistik erfasst. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Hochschulabschlüsse | Bildung | Abschlusspüfungen werden in folgende Kategorien unterteilt:
Der universitäre Abschluss beinhaltet Magister, Lizentiat, Kirchliche Prüfungen, 1. Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen), Diplom an Universitäten (einschließlich Dipl.-Lehrkräfte, Dipl.-Dolmetscher/-innen und Dipl.-Übersetzer/-innen, jedoch ohne Dipl.-Handelslehrer/-innen), akademisch geprüfte Übersetzer/-innen und Abschlussprüfungen ohne akademischen Grad. |
Hochschulabsolventenquote | Bildung | Die Hochschulabsolventenquote gibt den Anteil der Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren. |
Hochschularten | Bildung | Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen bezeichnet. Die Hochschularten dienen der Zusammenfassung gleichartiger Hochschulen. In Rheinland-Pfalz gibt es:
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Hochschulsemester | Bildung | Zu den Hochschulsemestern zählen alle Semester, die insgesamt an deutschen Hochschulen verbracht worden sind (einschließlich der Urlaubssemester) |
Hochschulzugangsberechtigung | Bildung | Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigen. In Deutschland existieren drei Arten der Hochschulzugangsberechtigung: - die Fachhochschulreife, - die fachgebundene Hochschulreife und - die allgemeine Hochschulreife. Die HZB kann auf verschiedensten Bildungswegen unter anderem auch durch berufliche Qualifizierung erreicht werden. Studienbewerber aus dem Ausland ohne anerkannte HZB können diese an einem Studienkolleg erlangen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Integrierte Ausbildungsberichterstattung | Bildung | Mit der „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“ haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine länderübergreifende Systematik zur Darstellung des Ausbildungsgeschehens nach der Sekundarstufe I entwickelt. Hierfür wurden die einzelnen Bildungsgänge entsprechend ihres Bildungsziels und ihrer Zugangsvoraussetzungen zu verschiedenen Sektoren und Konten |
ISCED-Klassifikation | Bildung | Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungswesens, die ursprünglich von der UNESCO entwickelt wurde. Die ISCED- |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Juniorprofessur | Bildung | Die Juniorprofessur wurde im Jahr 2002 mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes eingeführt. Sie ermöglicht jungen Wissenschaftlern mit hervorragender Promotion einen direkten Einstieg in Forschung und Lehre, um sich auf diesem Wege ohne die bisher übliche Habilitation für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Laufende Ausgaben für ein Studium | Bildung | Bei dieser Kennzahl werden die laufenden Ausgaben (Grundmittel), welche die Hochschulträger für Forschung und Lehre je Student/-in pro Semester bereitstellen, entsprechend der durchschnittlichen Fachstudiendauer summiert. Die laufenden Ausgaben für Zentrale Einrichtungen sind anteilig enthalten. |
Lehrkräfte an Schulen | Bildung | Als hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche Lehrkräfte werden beamtete und nicht beamtete Personen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (einschließlich gemäß § 87 a LBG unterhälftig Teilzeitbeschäftigten) nur an ihrer Stammschule gezählt. Zu den nebenamtlichen beziehungsweise nebenberuflichen Kräften zählen neben den „reinen“ nebenamtlich oder -beruflich Tätigen auch Lehrkräfte, die außerhalb ihrer Stammschule unterrichten, beispielsweise als abgeordnete oder teilabgeordnete Lehrkräfte. Da diese bereits an ihrer Stammschule als hauptamtliche Lehrkräfte gezählt werden, zählen sie beim Einsatz an weiteren Schulen dort zur Gruppe „nebenamtliche/nebenberufliche/sonstige Kräfte“. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Mainzer Studienstufe | Bildung | Mitte der 70er-Jahre wurde, einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz folgend, in allen Bundesländern die gymnasiale Oberstufe reformiert. Mit Beginn des Schuljahres 1975/76 führte auch Rheinland-Pfalz ein reformiertes Oberstufenmodell für die Klassenstufen 11 bis 13 an allen Gymnasien ein. Dieses Modell ist auch für den Oberstufenunterricht an Integrierten Gesamtschulen bindend. In den Jahrgangsstufen 11 bis 13 wird der Unterricht ausschließlich in einem Kurssystem erteilt, das den Schüler/-innen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Wahlfreiheit bei der Bestimmung von drei Hauptfächern (Leistungskursen) und von Grundfächern (Grundkursen) zugesteht. Durch die Verkürzung der 13. Jahrgangsstufe erhalten die Schüler/-innen ihr Abiturzeugnis spätestens am 31. März eines jeden Jahres. |
Master | Bildung | Der Master ist ein akademischer Abschluss, der nach einem zwei- bis viersemestrigen Studium erreicht werden kann. Masterstudiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus und dienen der beruflichen und akademischen Weiterqualifizierung. Zu unterscheiden sind:
Eingeführt wurde der Master in Deutschland im Zuge der Bologna-Reform Ende der 1990er Jahre. Der Master ist den ”klassischen” Hochschulabschlüssen wie Diplom und Magister gleichgestellt und berechtigt zur Promotion. |
Migrationshintergrund (in der Schulstatistik) | Bildung | In der Schulstatistik wird ein Migrationshintergrund nach der Definition der Kultusministerkonferenz bei Schülerinnen und Schülern angenommen, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: |
MINT-Fächer | Bildung | MINT ist eine Abkürzung für die Fachgebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In der Studierendenstatistik entsprechen die MINT-Fächer den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Mathematik/Naturwissenschaften (einschließlich Informatik). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge | Bildung | Als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge werden solche Verträge gezählt, die im Berichtsjahr geschlossen und bis zum 31. Dezember nicht vorzeitig gelöst wurden. Es werden demnach die Fälle (neu abgeschlossene Ausbildungsverträge) und nicht die Personen gezählt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse keine Teilmenge der Zahl der Auszubildenden am 31. Dezember des Berichtsjahres ist. In der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind auch Anschlussverträge enthalten. Diese Anschlussverträge beziehen sich auf Personen, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hatten und die Berufsausbildung in einem drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf fortführen, also keine „Ausbildungsanfänger/-innen “ sind. |
Nichtversetzte, Nichtversetztenquote | Bildung | Nichtversetzte sind die Schüler/-innen, die zum Ende des Schuljahres das Klassenziel nicht erreicht haben. Die Nichtversetztenquote gibt den Anteil der Nichtversetzten an allen Schüler/-innen an. Zu unterscheiden sind Nichtversetzte von den sogenannten Wiederholern. Als Wiederholer gelten Schüler/-innen, die eine Klassenstufe wegen Nichtversetzung oder freiwillig zum wiederholten Mal durchlaufen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Öffentliche Schulen | Bildung | Öffentliche Schulen sind Schulen, die vom Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft errichtet werden. Alle anderen Schulen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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PISA | Bildung | PISA steht für "Programme for International Student Assessment" und ist Teil des Indikatorenprogramms Ines ("Indicators of Eduational Systems") der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die PISA-Studien sind internationale Schulleistungsuntersuchungen, die seit dem Jahr 2000 in dreijährigem Turnus durchgeführt werden und die zum Ziel haben, alltags- und berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in der Regel 15-jähriger Schüler zu messen. |
Private Schulen | Bildung | Private Schulen sind Schulen in nicht öffentlicher Trägerschaft. Mit dieser Zuordnung wird keine Aussage über die Form des Zugangs getroffen, da auch Privatschulen grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen stehen. |
Prüfungsjahr | Bildung | Hochschulabsolventen/-innen werden in der amtlichen Statistik üblicherweise nach Prüfungsjahren ausgewiesen. Ein Prüfungsjahr setzt sich aus einem Wintersemester und dem folgenden Sommersemester zusammen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Quotensummenverfahren | Bildung | Die Studienanfängerquote wird wie die Studienberechtigtenquote und die Absolventenquote im Quotensummenverfahren errechnet. Hierfür wird zunächst für jeden einzelnen Altersjahrgang der Bevölkerung der Anteil der Studienanfänger/-innen berechnet. Diese Anteile werden anschließend addiert und ergeben so die Studienanfängerquote für die Gesamtbevölkerung. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Regelstudienzeit | Bildung | Die Regelstudienzeit ist die Semesterzahl, die nötig ist, um einen Studiengang bei zügigem und intensivem Studium zu absolvieren. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Schul- und Förderschulkindergärten | Bildung | Diese Einrichtungen werden bzw. wurden an Grund- oder Förderschulen geführt. Die Fördermaßnahmen beschränken sich vorzugsweise auf Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. |
Schulen des Gesundheitswesens | Bildung | Die Schulen des Gesundheitswesens vermitteln eine Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsberufe. Die Schulen des Gesundheitswesens nehmen eine Sonderstellung zwischen der bundeseinheitlich geregelten betrieblichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung und dem rein länderrechtlich geregelten schulischen Ausbildungsteil des dualen Ausbildungssystems ein. Sie können als staatlich anerkannte Privatschulen organisiert, aber auch an ein Krankenhaus angegliedert und über dessen Pflegesätze finanziert werden. Die Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe erfolgt fast vollständig an diesen Schulen. Bis zum Schuljahr 2008/09 wurde die Erhebung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Seit dem Schuljahr 2009/10 besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. |
Schullaufbahnempfehlung | Bildung | In Rheinland-Pfalz erhalten Grundschüler/-innen zum Ende des vierten Schuljahres eine Empfehlung zur weiteren Schullaufbahn. Die Empfehlung der Grundschule ist in Rheinland-Pfalz nicht bindend. |
Schulstrukturreform | Bildung | Am 22. Dezember 2008 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag mit Artikel 7 des „Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur“ das „Landesgesetz zur Einführung der neuen Schulstruktur im Bereich der Sekundarstufe I“ (Schulstruktur-EinfG). Dieses Gesetz regelt u. a. das Errichtungsverfahren für Realschulen plus sowie die Überführung der Haupt- und Realschulen, der Regionalen Schulen und der Dualen Oberschulen in diese Schulart. Durch die Schulstrukturreform wurden zum 1. August 2009 alle bis dahin noch bestehenden Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen in Realschulen plus überführt. Für die Haupt- und Realschulen wurde eine schrittweise Überführung in die Realschulen plus zum 31. Juli 2013 angestrebt. |
Schulstufen | Bildung | Durch Schulstufen wird das allgemeinbildende Schulwesen in Bildungsabschnitte gegliedert. Nach dieser Einteilung werden Vorklassen und Schulkindergärten zum Elementarbereich gezählt. Die Klassenstufen 1 bis 4 sind dem Primarbereich (Grundstufe), die Klassenstufen 5 bis 10 in der Regel dem Sekundarbereich I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 grundsätzlich dem Sekundarbereich II zugeordnet. Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 10 an achtjährigen Gymnasien werden, anders als bei den übrigen Schularten, nicht zum Sekundarbereich I gezählt, sondern der Sekundarstufe II zugeordnet. Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden den Kategorien "Grundstufe”, ”Mittelstufe”, ”Oberstufe” und ”Werkstufe” zugeordnet. |
Sonderpädagogischer Förderbedarf | Bildung | Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von der Schulbehörde festgestellt, wenn Kinder und Jugendliche in ihren Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass sie sonderpädagogischer Förderung für einen erfolgreichen Schulabschluss bedürfen. Nachgewiesen wird hier der im Fördergutachten festgestellte individuelle sonderpädagogische Förderschwerpunkt der Schülerin beziehungsweise des Schülers. In Rheinland-Pfalz werden sieben Förderschwerpunkte unterschieden und zwar in Bezug auf:
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Studienanfänger/-innen | Bildung | Als Studienanfänger/-innen werden Studierende bezeichnet, die im ersten Hochschulsemester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Die Zahl der Studienanfänger/-innen eines Studienjahres ergibt sich aus den Studienanfänger/-innen eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters. |
Studienanfängerquote | Bildung | Die Studienanfängerquote gibt den Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger an der altersspezifischen Bevölkerung an. Die Berechnung erfolgt nach dem so genannten Quotensummenverfahren. |
Studienberechtigtenquote | Bildung | Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Abgänger/-innen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen mit Hochschulreife an der Bevölkerung im entsprechenden Alter an. Bis zum Berichtsjahr 2005 wurde dieser Wert mit Bezug auf die 18- bis unter 21-Jährigen ermittelt. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Berechnung – wie auch bei der Studienanfänger- und der Absolventenquote – nach dem Quotensummenverfahren. Seit dem Jahr 2013 wird der ausschließlich schulische Teil der Fachhochschulreife nicht mehr als Hochschulzugangsberechtigung gezählt. |
Studienjahr | Bildung | Studienanfänger/-innen werden in der amtlichen Statistik üblicherweise nach Studienjahren ausgewiesen. Ein Studienjahr setzt sich aus einem Sommer- und dem darauffolgenden Wintersemester zusammen. |
Studierende | Bildung | Studierende sind in einem Fachstudium als Haupt- und Nebenhörer/-innen eingeschriebene Personen ohne Beurlaubte, Gasthörer/-innen und Studienkollegiaten/-innen. Die Zahl der Studierenden wird jährlich zu Beginn des Wintersemesters erhoben. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Unterrichtsstunden je Schüler/-in | Bildung | Die Relation der wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden (ohne Anrechnungen und Ermäßigungen) je Schüler/-in bietet einen Hinweis auf die Unterrichtsversorgung. Sie drückt aus, wie viele Stunden jede/-r Schüler/-in wöchentlich erteilt bekommen könnte, wenn ausschließlich Einzelunterricht gegeben würde. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Vertragslösungsquote | Bildung | Die Vertragslösungsquote ist nach dem sogenannten „Schichtenmodell“ berechnet. Hierfür werden die Vertragslösungen eines Kalenderjahres exakt den zugehörigen Neuabschlussjahren zugeordnet. |
Vollzeitäquivalente, Vollzeitlehrereinheiten | Bildung | Vollzeitäquivalente sind standardisierte Vergleichsgrößen, auf deren Grundlage Personalkapazitäten beurteilt werden können. Bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente an Hochschulen wird das vollzeitbeschäftigte hauptberufliche Personal mit dem Faktor 1, das teilzeitbeschäftigte mit 0,5 und das nebenberufliche Personal mit 0,2 gewichtet. Für den Schulbereich werden sogenannte „Vollzeitlehrereinheiten“ errechnet. Hierzu werden die Wochenstunden der hauptamtlichen/hauptberuflichen Teilzeitkräfte und der nebenamtlichen/nebenberuflichen Lehrkräfte in sogenannte Vollzeitlehrerfälle umgerechnet und zu den tatsächlich vorhandenen Vollzeitlehrkräften hinzu addiert. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung |
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Wanderungssaldo nach der Studierendenstatistik | Bildung | Der Wanderungssaldo errechnet sich aus dem Verhältnis der ab- und zuwandernden Studierenden. Er gibt an, in welchem Ausmaß die Länder Bildungsleistungen für Studierende erbringen, die ihre Hochschulreife in einem anderen Bundesland erworben haben. Ein positiver Wanderungssaldo bedeutet, dass ein Land mehr Studierende anderer Bundesländer aufnimmt, als es „exportiert“. |
Wiederholer | Bildung | Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe zum wiederholten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilligem Rücktritt), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich für die Feststellung des Wiederholens ist die besuchte Klassenstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. |