Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes
Durch den Anstieg der Studierendenzahlen im letzten Jahrzehnt und den wachsenden Bedarf an hochqualifizierten akademischen Fachkräften hat das Interesse an hochschulstatistischen Informationen und deren Bedeutung bei den Verantwortlichen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung deutlich zugenommen. Das zum 1. März 2016 in Kraft getretene novellierte Hochschulstatistikgesetz (HStatG) soll dazu beitragen, die benötigten steuerungs- und planungsrelevanten Informationen – auch im zeitlichen Verlauf – bereitzustellen.
Die neue Gesetzgebung sieht neben der Aufnahme neuer Erhebungsmerkmale für die Studierenden-, Prüfungs- und Personalstatistik auch die Einführung einer Promovierendenstatistik und die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende und Promovierende sowie die Einrichtung eines zentralen Auswertungssystems für die Hochschulstatistik vor. Während die Gasthörerstatistik erhalten bleibt, wird die Stellenstatistik gestrichen. Die novellierte Studierenden- und Prüfungsstatistik wird zum Sommersemester 2017 erstmalig erhoben, die Personalstatistik bereits zum 1. Dezember 2016. Die Statistiken der Personalräte, der Promovierenden und Berufsakademien werden erstmals für das Jahr 2017 erhoben.
Änderungen im Überblick
Im Rahmen der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes wurden bisherige Hochschulstatistiken an die neuen gesellschaftlichen und von der Europäischen Union veranlassten Anforderungen angepasst bzw. ergänzt.
Neuerungen
- Studierenden-, Prüfungs- und Promovierendenverlaufsstatistik
- Statistik der Hochschulräte
- Statistik der Berufsakademien
- Promovierendenstatistik
Merkmalsanpassungen und -erweiterungen
- Erweiterung der Personalstatistik
- Erweiterung der Prüfungsstatistik
- Erweiterung der Studierendenstatistik
Neues Standortprinzip
- Alle im Gesetz verankerten Studierenden-, Promovierenden- und Prüfungsstatistiken müssen für jeden Standort dem jeweiligen Bundesland gemeldet werden.
Streichungen
- Die Stellenstatistik wurde zum Jahr 2015 letztmals erhoben.
Unveränderte Statistiken
- Die Statistiken der Gasthörerinnen und Gasthörer sowie der Habilitationen und der Studienkollegs bleiben unverändert.