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Begriff Themengebiet Erläuterung
Alleinerziehende Haushalte und Familien

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammen leben. Elternteile mit Lebenspartner/in im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Alleinstehende Haushalte und Familien

Ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Personen, die im Ein- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Ehe oder Lebenspartner/-in und ohne ledige Kinder leben. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, z.B. in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig bzw. seitenverwandt) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise als Onkel, Tante, Geschwister, Cousine/Cousin.

Alter Haushalte und Familien

Die Angaben beziehen sich auf das Alter am Erhebungstag.

Anpassungsschicht Haushalte und Familien

Die regionalen Anpassungsschichten bestehen im Allgemeinen aus Zusammenfassungen von Kreisen. Da die Stichprobenergebnisse durch Anpassung an die Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet werden, sind die Anpassungsschichten mindestens soweit zusammengefasst, dass durchschnittlich 500 000 Einwohner erreicht werden. Jedoch können Kreise mit mindestens 250 000 Einwohnern und Großstädte mit mindestens 200 000 Einwohnern auch eigene Anpassungsschichten bilden.

Äquivalenzeinkommen Haushalte und Familien

Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Armutsgefährdungsquote Haushalte und Familien

Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut. Sie wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Bevölkerung in Familien Haushalte und Familien

Alle Mitglieder einer Familie/Lebensform, deren Bezugsperson am Ort der Hauptwohnung lebt. Leben einzelne Mitglieder der  Familie/Lebensform  selbst an einem Nebenwohnsitz, zählen sie dennoch – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Familie/Lebensform – zur „Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ dazu.Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen werden somit vermieden. Zugleich kann die Familie/Lebensform als eine zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweise abwesend sind. Lebensformen mit Kindern  werden als „Familien“ bezeichnet. Haushaltsgemeinschaften ohne Kinder sowie Alleinstehende sind „Lebensformen ohne Kinder“.

Bevölkerung in Privathaushalten Haushalte und Familien

Alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden  auch  als  Haushaltsmitglieder  bezeichnet.  Die  Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Alten- oder Pflegeheime) wird nicht berücksichtigt. Falls eine Person an ihrem Hauptwohnsitz und an ihrem Nebenwohnsitz befragt wird und jeweils einen Haushalt führt, werden Person und Haushalt doppelt gezählt.

Bezugsperson der Familie/Lebensform Haushalte und Familien

Seit dem Mikrozensus 2005 ist die Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften der männliche Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der/die ältere Lebenspartner/-in, bei Alleinerziehenden der allein erziehende Elternteil und bei Alleinstehenden die befragte Person selbst.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ehepaare Haushalte und Familien

Verheiratet zusammen lebende Personen. Hält sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Erhebung zeitweilig oder dauerhaft außerhalb des befragten Haushalts auf  und erteilt der befragte Ehegatte für ihn keinerlei Angaben, so gelten die Ehepartner zwar als verheiratet, aber getrennt lebend.

Ehescheidungen Haushalte und Familien

Gemäß § 1564 BGB kann eine Ehe nur durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit  Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h., wenn die Lebensgemeinschaft der  
Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie sie wieder herstellen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem für den Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort gemäß § 122 FamFG.

Eheschließungen Haushalte und Familien

Als Eheschließungen werden die standesamtlichen Trauungen gezählt, auch die von Ausländer/-innen.

Eigentümer/-innen Haushalte und Familien

Als Eigentümer/-in eines Gebäudes gilt, wem das Eigentum an einem Gebäude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht. Als Eigentümer/-in einer Wohnung gilt, wem das Eigentum an einer Wohnung rechtlich ganz (Grundbucheintragung) zusteht.

Eigertümerhaushalte Haushalte und Familien

Haushalte, die in Eigentümerwohneinheiten, also in von Eigentümer/-innen selbst genutzten Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümern selbst genutzten Eigentumswohnungen wohnen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften Haushalte und Familien

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 16. Februar 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Lebenspartner/-innen sind einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet.

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Haushalte und Familien

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist eine Erhebung über die Lebensverhältnisse privater Haushalte. Im fünfjährigen Turnus liefert die Erhebung Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte.

Erwerbsbeteiligung Erwerbstätigkeit

Die Bevölkerung gliedert sich gemäß dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) nach ihrer Erwerbsbeteiligung in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Erwerbslose Haushalte und Familien

Alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die normalerweise erwerbstätig sind und zur Zeit nur vorübergehend – da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben – aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind sowie Schulentlassene, die sich um eine Lehr-/Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand als Arbeitsloser oder Arbeitsuchender gemeldet ist. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z. B. nicht berufstätige Ehepartner/-innen, gelten nicht als erwerbslos.

Erwerbstätige (Mikrozensus) Haushalte und Familien

Personen ab 15 Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige/r bzw. als mithelfende/r Familienangehörige/r gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob  es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch solche Personen als  
Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Urlaub (auch Sonderurlaub) hatten oder sich in der Elternzeit befanden. Auch Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst; ebenso Soldaten/-innen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Familie Haushalte und Familien

Im „statistischen  Sinn" im Mikrozensus seit 2005 alle Eltern-Kind-Gemeinschaften: Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, bleiben unberücksichtigt. Kinder, die noch gemeinsam mit den  Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, zählen als eigene Familie. Dies gilt auch für Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin/einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben.

Familienstand Haushalte und Familien

Beim Familienstand wird zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend, verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet unterschieden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Haushalt Haushalte und Familien

Als privater Haushalt gilt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, z.B. auch Einzeluntermieter).

Haushaltsnettoeinkommen Haushalte und Familien

Im Mikrozensus wird für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Dazu gehören z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen, eigenes Vermögen, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld oder Sachbezüge. Die Einstufung des Haushaltseinkommens erfolgt nach vorgegebenen Einkommensklassen durch die Bezugsperson des Haushalts.

Begriff Themengebiet Erläuterung
ISCED-Klassifikation Haushalte und Familien

Die ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) ist eine internationale Klassifikation des Bildungswesens. Die ISCED-Bildungsstufen gelten als Standard für internationale Vergleiche von Bildungsprogrammen und -abschlüssen (Bildungsstand).

 

Klassifikation der Bildungsprogramme (Bildungsbeteiligung):

 

ISCED 0: Elementarbereich
•    01 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren
•    02 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt

 

ISCED 1: Primarbereich

 

ISCED 2: Sekundarbereich I
•    24 allgemeinbildend (z. B. Klassenstufe 5 bis 10 an Realschulen plus)
•    25 berufsbildend (z. B. Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen)

 

ISCED 3: Sekundarbereich II
•    34 allgemeinbildend (z. B. gymnasiale Oberstufe an Integrierten Gesamtschulen)
•    35 berufsbildend (z. B. duale Ausbildung an Berufsschulen)

 

ISCED 4: Postsekundarer nichttertiärer Bereich
•    44 allgemeinbildend (z. B. Abendgymnasium)
•    45 berufsbildend (z. B. duale Ausbildung als Zweitausbildung nach Erwerb eines Erstabschlusses)

ISCED 5: Kurzes tertiäres Bildungsprogramm
•    55 berufsbildend (z. B. Meisterausbildung mit einem maximalen Umfang von 879 Stunden)

 

ISCED 6: Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
•    64 akademisch (z. B. Bachelorstudium)
•    65 berufsorientiert (z. B. Technikerausbildung an Fachschule)

 

ISCED 7: Master-. Bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm
•    74 akademisch (z. B. Masterstudium)

 

ISCED 8: Promotion

 

ISCED 9: Keinerlei andere Klassifizierung

 

Klassifikation der Bildungsabschlüsse (Bildungsstand): (0) Unterhalb des Primarbereichs, (1) abgeschlossener Primarbereich, (2) abgeschlossener Sekundarbereich I, (3) abgeschlossener Sekundarbereich II, (4) abgeschlossener postsekundarer, nicht tertiärer Bereich, (5) abgeschlossenes kurzes tertiäres Bildungsprogramm, (6) Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss, (7) Master- oder gleichwertiger Abschluss, (8) Promotion oder gleichwertiger Abschluss, (9) keinerlei andere Klassifikation.

 

 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Lebensformen Haushalte und Familien

Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die privaten Lebensformen der Bevölkerung werden im Mikrozensus grundsätzlich entlang zweier „Achsen" erfasst: Zum einen in der Elternschaft, zum anderen in der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, allein erziehende Elternteile mit Kindern sowie allein stehende Personen ohne Partner/in und ohne ledige Kinder im Haushalt. Als Haushaltsbefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den „eigenen vier Wänden", also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, bleiben daher unberücksichtigt.

Lebensgemeinschaften Haushalte und Familien

 

Lebensgemeinschaften: Unter einer Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der beide Lebenspartner ohne Trauschein in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Unerheblich ist, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft registriert wurde.

Lebensunterhalt, überwiegender Haushalte und Familien

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste berücksichtigt. Im Mikrozensus werden folgende Unterhaltsquellen unterschieden: Erwerbstätigkeit/Berufstätigkeit, Unterhalt durch Angehörige, Renten und Pensionen (einschließlich Vermögen, Vermietung und Zinsen), Arbeitslosengeld I und II sowie sonstige öffentliche Unterstützungen wie z. B. Sozialhilfe, Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Migrationshintergrund (Mikrozensus) Haushalte und Familien

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderte sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. 

Mikrozensus Erwerbstätigkeit

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der ein Prozent aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist. In Rheinland-Pfalz werden etwa 18 000 Haushalte befragt. Der Mikrozensus basiert auf einer Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Dazu werden aus dem Bundesgebiet Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden.

Haushalte und Familien

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der ein Prozent aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist. In Rheinland-Pfalz werden etwa 18 000 Haushalte befragt. Der Mikrozensus basiert auf einer Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Dazu werden aus dem Bundesgebiet Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Nettoeinkommen Haushalte und Familien

Im Mikrozensus wird für jedes Haushaltsmitglied die Höhe des persönlichen Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) erfragt. Dazu müssen sich die Befragten in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen. Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft und mithelfenden Familienangehörigen wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nichterwerbspersonen Haushalte und Familien

Personen, die keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen und somit weder erwerbstätig noch erwerbslos sind.

Rentner/-innen und Pensionäre /-innen sowie Personen, die sich in Bildung befinden, werden ebenfalls den Nichterwerbspersonen zugeordnet.

Nichterwerbstätige Haushalte und Familien

Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. Als nicht erwerbstätig gelten im Mikrozensus alle Personen, die in der Berichtswoche keiner Erwerbstätigkeit nachgingen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Selbstständige Haushalte und Familien

Als Selbstständiger zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbständig tätig ist. Hierzu gehören tätige Eigentümer in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker, Handels- bzw. Versicherungsvertreter, Lehrer, Musiker, Artisten, Hebammen, Kranken- sowie Altenpfleger. In der Erwerbstätigenrechnung werden die Selbstständigen zusammen mit den mithelfenden Familienangehörigen nachgewiesen.

Sparquote Haushalte und Familien

Der nicht konsumierte Teil des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte zuzüglich der Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche stellt die Ersparnisse der privaten Haushalte dar. Die Relation aus Ersparnissen zu verfügbarem Einkommen (letzteres erhöht um die Zunahme der betrieblichen Versorgungsansprüche) wird als Sparquote der privaten Haushalte bezeichnet.

Stellung im Beruf Haushalte und Familien

Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:„

 

Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder
eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschließlich selbstständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister/-innen.
„
Mithelfende Familienangehörige: Haushaltsmitglieder, die, ohne Lohn oder Gehalt zu empfangen, in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb des Haushaltsvorstands oder eines anderen Haushaltsmitglieds mitarbeiten und auch keine Sozialversicherungspflichtbeiträge entrichten. Hierzu gehören ferner Personen, die im Betrieb eines nicht im gleichen Haushalt wohnenden Familienangehörigen arbeiten.
„
Beamte/-innen: Beamte/-innen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Den Beamten/-innen werden neben den Richtern/-innen auch die Soldaten/-innen (Berufs- und Zeitsoldaten) zugeordnet.
„
Angestellte: Alle Gehaltsempfänger/-innen im Arbeitnehmerverhältnis. Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen.
„
Arbeiter/-innen: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Dazu zählen Facharbeiter/-innen, angelernte Arbeiter/-innen oder Hilfsarbeiter/-innen sowie Heimarbeiter/-innen und Hausgehilfen/-innen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Transferzahlungen, öffentliche und nichtöffentliche Haushalte und Familien

Öffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, (Brutto-)Pensionen, Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Arbeitsförderung sowie Kindergeld. Nichtöffentliche Transferzahlungen sind u. a. (Brutto-)Werks- und Betriebsrenten, Leistungen aus privaten Versicherungen sowie Unterstützung von privaten Haushalten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Wohneigentumsquote Haushalte und Familien

Die Wohneigentumsquote ist definiert als der Anteil der von Gebäude- und Wohnungseigentümern selbst bewohnten Wohnungen an den bewohnten Wohnungen insgesamt (wohnungsbezogene Eigentumsquote).