Pressestelle
Die Pressestelle des Statistischen Landesamtes veröffentlicht zu aktuellen Ergebnissen von Erhebungen rund 250 Pressemitteilungen pro Jahr und unterstützt Vertreterinnen und Vertretern der Medien bei der Recherche. Die Pressemitteilungen können als Newsletter oder als RSS-Feed abonniert werden. Ein Veröffentlichungskalender informiert über die voraussichtlichen Erscheinungstermine.
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Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen der zurückliegenden Jahre sind im Archiv abrufbar. Für das Aufrufen einer bestimmten Meldung empfiehlt sich die Suche über die Themenmenüs.
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Newsletter und RSS-Feed
Die Pressemitteilungen können via Newsletter und über RSS-Feed bezogen werden. Für beide Wege bestht die Möglichkeit, alle Pressemitteilungen zu abonnieren oder eine bestimmte Themenauswahl zu treffen.
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Veröffentlichungsgrundsatz
Durch die Veröffentlichung von Pressemitteilungen kommt das Statistische Landesamt der gesetzlichen Verpflichtung nach, Statistiken in der jeweils erforderlichen sachlichen und regionalen Gliederung zusammen zu stellen sowie für allgemeine Zwecke zu veröffentlichen und darzustellen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1c und § 3 Abs. 1c Bundesstatistikgesetz).
Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzenden gleich-zeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesverwaltungen, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der statistischen Ämter rechnen müssen.
Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt nur in wenigen begründeten Fällen Pressemitteilungen mit Sperrfrist am Vortag der Veröffentlichung den betroffenen Landesministerien bzw. der Staatskanzlei zur Kenntnis.
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Veröffentlichungsfehler
Fehler in Veröffentlichungen können trotz aller Sorgfalt passieren. Sie umgehend zu korrigieren und diese Korrekturen transparent zu machen ist ein wichtiger Beitrag zur Qualität; hierfür hat sich die amtliche Statistik Richtlinien gesetzt.