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Begriff Themengebiet Erläuterung
Bestände (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbene Dienstleistungen und Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, selbst erstellte fertige und unfertige Erzeugnisse, in Arbeit befindliche Aufträge sowie geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens. Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Zölle) werden mit einbezogen. Die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer ist nicht mit aufgeführt.

Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Steuern, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Union ohne Gegenleistung im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einfuhr von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem Eigentum an bzw. der Nutzung von Grund und Boden, Gebäuden oder sonstigen im Geschäftsprozess verwendeten Vermögensgegenständen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer sowie auf selbst erstellte Waren erhobene Verbrauchssteuern und -abgaben.

Zu den sonstigen öffentlichen Abgaben zählen öffentliche Gebühren und Beiträge, die für bestimmte Leistungen des Staates bezahlt werden. Nicht einzubeziehen sind bspw. Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Verbrauchssteuern und Zölle.

Bruttoanlageinvestitionen (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Bruttozugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen soweit diese aktiviert bzw. in das Verzeichnis der Anlagegüter aufgenommen wurden und zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind.

Bruttobetriebsüberschuss (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich aus der Bruttowertschöpfung abzüglich der Personalaufwendungen.

Bruttoentgelte (Dienstleistungen) Dienstleistungen

An Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleisteten Bruttozahlungen (Bar- und Sachbezüge), einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Zulagen usw., jedoch ohne Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nicht einbezogen werden die Entgelte für tätige Inhaber/-innen, die nicht auf einem Arbeits- oder Dienstvertrag beruhen (z.B. Kapitelentnahmen), der kalkulatorische Unternehmerlohn, Aufwendungen für Leiharbeiter/-innen sowie außerordentliche Aufwendungen.

Bruttowertschöpfung (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Die Bruttowertschöpfung ist ein Maß für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung und beinhaltet die Bruttoerträge durch betriebliche Aktivitäten nach Abzug der Waren- und Dienstleistungskäufe und nach Anpassung bezüglich der betrieblichen Subventionen und indirekten Steuern. Sie errechnet sich wie folgt:
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten =
                                                                                                                                                                                   
     Gesamtumsatz   
     + Subventionen
     + Bestände insgesamt am Ende des Berichtsjahres
     - Bestände am Anfang des Berichtsjahres
     + selbst erstellte Sachanlagen für betriebliche Zwecke
     + selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
     - Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen, Waren und Material
     - betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben                 


Begriff Themengebiet Erläuterung
Gesamtumsatz (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten erbrachten Dienstleistungen (einschließlich Vermietung, Verpachtung und Leasing) und der verkauften Waren und Erzeugnissen unabhängig vom Zahlungseingang und Steuerpflicht. Hierzu zählen auch Handelsumsätze, Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften, in Rechnung gestellte Nebenkosten (wie z.B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten), umsatzsteuerfreier Umsatz sowie unentgeltliche Wertabgaben (einschließlich privater Sach- und Nutzungsentnahmen).

Ab dem Berichtsjahr 2016 werden auch Erträge aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften (wie z.B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, und Leasing betrieblicher Grundstücke, Immobilien und Anlagen), Patent- und Lizenzeinnahmen, Erträge aus Verwaltungskostenumlage und Kantinenerlöse einbezogen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Materialaufwand (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen und Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Personalaufwand (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Der Personalaufwand ergibt sich aus der Summe der Bruttoentgelte ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und den Sozialaufwendungen des Arbeitgebers.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sonstige betriebliche Erträge Dienstleistungen

Umsatzerlöse oder Einnahmen aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften des Unternehmens oder der Einrichtung, wie z.B. Patent- und Lizenzeinnahmen oder Kantinenerlöse sowie Einnahmen aus Mieten, Pachten und Leasing, sofern es sich bei diesen nicht um Einnahmen im Sinne des Geschäftsgegenstandes handelt (z.B. bei Vermietungs- bzw. Leasinggesellschaften). Nicht einbezogen werden Subventionen, außerordentliche und betriebsfremde Erträge sowie Zins- und ähnliche Erträge (z.B. Kursgewinne, Dividenden, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens).

Subventionen (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Finanzielle Zuwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden oder Einrichtungen der Europäischen Union ohne Gegenleistung an das Unternehmen oder die Einrichtung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder für die laufende Geschäftstätigkeit gewähren, um die Herstellungskosten zu verringern und/oder die Verkaufspreise der Dienstleistungen bzw. Erzeugnisse zu senken und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren zu ermöglichen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tätige Personen (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Tätige Inhaber/-innen, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Umsatz (Dienstleistungen) Dienstleistungen

Als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder Umsatz ist in der Primärstatistik der Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einschließlich der Handelsumsätze einzutragen. Nicht einzubeziehen sind durchlaufende Posten (die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden), Subventionen, außerordentliche und betriebsfremde Erträge sowie Umsätze, die im Rahmen einer rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaft erzielt wurden. Erträge aus Vermietung, Verpachtung und Leasing betrieblicher Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen zählen ebenso nicht zu Einnahmen oder Umsatz.

Zins- und ähnliche Erträge (z. B. Kursgewinne, Dividenden), Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens, aus der Auflösung von Rückstellungen und dergleichen sowie Einnahmen oder Umsätze ausländischer Niederlassungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zur Ermittlung der Umsatzindizes werden aus den Verwaltungsdaten die Lieferungen und Leistungen (steuerpflichtige sowie umsatzsteuerfreie Umsätze) im Berichtsquartal zugrunde gelegt. Umsätze von Unternehmen innerhalb umsatzsteuerlicher Organschaften werden geschätzt.

Umsatz oder Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit Dienstleistungen

Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch), einschließlich der Handelsumsätze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, unabhängig vom Zahlungseingang. Hierzu zählen auch Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften. Mit einbezogen werden in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten, Spesen, Fracht, Porto- und Verpackungskosten, sowie der umsatzsteuerfreie Umsatz nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG). Erlösschmälerungen, wie Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, werden abgesetzt.