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Begriff Themengebiet Erläuterung
Arbeitnehmer/-innen Handel, Gastgewerbe

Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ein Entgelt in Form von Gehalt, Lohn, Provision oder Sachleistungen erhalten. Hierzu gehören auch Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Ebenfalls zählen hierzu Geschäftsführer/-innen von Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) oder andere leitende Personen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Beschäftigte (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Beschäftigte sind alle im Unternehmen tätigen Personen. Diese umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (abhängig Beschäftigte), tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit Stand vom 30. September des Berichtsjahres. Nicht hierzu gehören z.B. vorübergehend Abwesende, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.

Beschäftigte (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftite) (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Beschäftigte sind alle im Unternehmen tätigen Personen. Hierzu gehören z. B. mitarbeitende Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch vorübergehend Abwesende (z. B. Kranke, Urlauber), Auszubildende und alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Nicht hierzu gehören Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen.

Bei Vollzeitbeschäftigten entspricht die regelmäßige Wochenarbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als bei vergleichbarer Vollzeitbeschäftigung. Der Umfang der Reduzierung ist dabei unerheblich.

Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Dazu zählen betriebliche Kosten und Kosten für Dienstleistungen, z. B. Kosten für Steuerberatung, Fuhrpark und Werbung.

Bruttoentgelte (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Entgelte sind alle Geld- und Sachleistungen, die an die in der Lohn- oder Gehaltsliste erfassten Beschäftigten für die erbrachte Arbeit gezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich um Stunden-, Stück- oder Akkordlohn, regelmäßige oder unregelmäßige Zahlungen handelt. Hierzu gehören auch Sondervergütungen, Prämien, Gratifikationen, Abfindungen, Zulagen und Provisionen sowie alle Steuern und Sozialbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die vom Arbeitnehmer zu entrichten sind und vom Arbeitgeber einbehalten werden. Die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge sowie die Aufwendungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gehören nicht zu den Entgelten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Einzelhandel Handel, Gastgewerbe

Verkauf von fertig bezogenen Waren in eigenem Namen an private Haushalte (Letztverbraucher) sowie Verkauf an andere Abnehmer, wenn die Waren überwiegend in einer sonst nur im Einzelhandel üblichen Form abgesetzt werden. Zum Einzelhandel zählen auch Apotheken, Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäfte. Tankstellen sind auch dem Einzelhandel zugeordnet. Der Handel mit sowie die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen wird gesondert dargestellt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gastgewerbe Handel, Gastgewerbe

Umfasst die kurzzeitige Gewährung von Unterkunft sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum in der Regel sofortigen Verzehr. Das Gastgewerbe setzt sich zusammen aus den beiden Teilbereichen Beherbergung und Gastronomie.

Großhandel Handel, Gastgewerbe

Verkauf von fertig bezogenen Waren in eigenem Namen an Abnehmer, die sie weiterverkaufen, verarbeiten oder für sonstige betriebliche Zwecke (z. B. für Investitionen, als Brenn- oder Kraftstoff) verwenden. Eingeschlossen sind auch Lieferungen an Behörden und andere öffentliche Institutionen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Handelsvermittlung Handel, Gastgewerbe

Betreibt, wer den An- und Verkauf von Handelswaren in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelt. Zum Umsatz aus der Handelsvermittlung zählen nur die vereinnahmten Provisionen und Kostenvergütungen; nicht jedoch der vermittelte Warenwert.

Handelswaren (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Handelswaren sind Waren, die fertig bezogen und ohne wesentliche, d. h. nicht mehr als handelsübliche, Be- oder Verarbeitung weiter veräußert werden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kraftfahrzeughandel Handel, Gastgewerbe

Umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung. Neben dem stationären Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie mit Teilen und Zubehör, der Reparatur und Instandhaltung, gehören zu diesem Wirtschaftsbereich auch die Absatzformen Handelsvermittlung sowie der Versand- und Internethandel.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Teilzeitbeschäftigte Handel, Gastgewerbe

Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (z. B. Aushilfen, Halbtagskräfte und Personen, die nur an bestimmten Wochentagen tätig sind).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Umsatz (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Der Umsatz im Handel umfasst die vom Unternehmen im Berichtsmonat insgesamt in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und Steuerpflicht.

Zum Umsatz gehören auch der Eigenverbrauch, Verkäufe an Betriebsangehörige und gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung. Nicht hierzu gehören außerordentliche Erträge (z. B. aus dem Verkauf von Anlagevermögen), betriebsfremde Erträge (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von betriebsfremd genutzten Gebäuden), finanzielle Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden aus Beteiligungen) und betriebliche Subventionen.

Preisnachlässe wie Rabatte, Boni oder Skonti sowie sonstige Erlösschmälerungen (z. B. Rückvergütungen) werden vom Umsatz abgezogen, wenn sie noch im gleichen Monat verbucht werden. Bei der Ermittlung des Monatsumsatzes sind Retouren und Gutschriften sofort abzusetzen.

Der Umsatz im Gastgewerbe umfasst Umsätze aus Beherbergung sowie aus Gaststätten-, Kantinen- und Cateringleistungen. Anzugeben ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) zuzüglich Bedienungsgeld.

Unternehmen Handel, Gastgewerbe

Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- oder gewerbesteuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Aufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensstandes machen muss.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Vollzeitbeschäftigte Handel, Gastgewerbe

Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit entspricht.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Warenbezüge (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Warenbezüge sind der gesamte Bezug von Waren und Material, die – verarbeitet oder nicht – zum Absatz (Verkauf) bestimmt sind, zu Einstandspreisen ohne Vorsteuerbeträge. Nicht dazu gehören die zur Verwendung im Unternehmen bestimmten Betriebsstoffe (z. B. Büro- und Verpackungsmaterial, Brenn- und Kraftstoffe, Reinigungsmittel).

Wareneinsatz (Binnenhandel) Handel, Gastgewerbe

Der Wareneinsatz ist die Summe aus den Warenbezügen und dem Material- und Warenbestand am Jahresanfang abzüglich des Material- und Warenbestands am Jahresende.