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Begriff Themengebiet Erläuterung
Ackerland Landwirtschaft

Fläche der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Tabak, Gemüse, Erdbeeren, Zierpflanzen und sonstige Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau (auch unter Glas). Ackerflächen mit Obstbäumen als Nebennutzung zählen ebenso zum Ackerland.

AK-Einheit Landwirtschaft

Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen  Arbeitskraft.

Anbaufläche (Gemüse, Blumen und Zierpflanzen) Landwirtschaft

Im Gegensatz zur Grundfläche umfasst die Anbaufläche von Gemüse und Zierpflanzen einschließlich Blumen auch die Mehrfachnutzung  einer Fläche durch Vor-, Zwischen- und Nachkultur. Die Anbaufläche einer  Kultur ist also mindestens so groß wie ihre  Grundfläche,  bei  mehrfachem Anbau entsprechend größer.

Arbeitskräfte Landwirtschaft

Personen ab 15 Jahren, die im landwirtschaftlichen  Betrieb tätig sind. Sie gliedern sich in Familienarbeitskräfte und familienfremde  Arbeitskräfte. Familienarbeitskräfte sind Betriebsinhaber/-innen, mitarbeitende Familienangehörige und Verwandte der Betriebsinhaber/-innen, die dem Betriebshaushalt angehören.

Alle  Arbeitskräfte  in  Betrieben  mit  der  Rechtsform  Personengesellschaft werden den familienfremden Arbeitskräften zugeordnet. Hierzu zählen auch im Betrieb mitarbeitende Verwandte und Verschwägerte der  Betriebsinhaber/-innen,  die  nicht  dem  Betriebshaushalt  angehören.  Nicht  zu  den  betrieblichen  Arbeitskräften  gehören  Personen,  die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb arbeiten. Bei den ständig Beschäftigten liegt ein unbefristetes oder auf mindestens sechs Monate (vor 2010 drei Monate) abgeschlossenes Arbeitsverhältnis zum Betrieb vor.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Baumobst Landwirtschaft

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen von Obstbäumen ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur (auf Äckern, Wiesen  oder  Viehweiden,  auf  denen  die  Arbeiten  hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Obstkulturen ausgerichtet sind). Nicht zu den Baumobstanlagen zählen Obstbäume in Haus- und Nutzgärten.

Beerenobst Landwirtschaft

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen von Obststräuchern ohne Unterkultur oder als Hauptnutzung mit Unterkultur (auf Äckern, Wiesen oder Weiden). Zu den Beerenobstanlagen zählt u. a. auch der Holunder. Nicht zu den Beerenobstanlagen zählen Erdbeeren sowie Beerenobstanlagen in Haus- und Nutzgärten.

Bestockte Rebfläche (Keltertrauben) Landwirtschaft

Ertragsrebfläche und noch nicht im Ertrag stehende Rebfläche (Jungfelder).

Betrieb Landwirtschaft

Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung eines/-r Inhabers/-in  (Betriebsinhabers/-in)  bewirtschaftet  wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Eine Gewinnabsicht ist nicht erforderlich.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA) Landwirtschaft

Ziel der BWA ist es, die Betriebe nach dem Produktionsschwerpunkt und  wirtschaftlicher  Betriebsgröße  zu  kennzeichnen  und  zu  gruppieren, sodass mehr oder weniger homogene Betriebsgruppen entstehen. Die Einteilung der Betriebe erfolgt in verschieden stark differenzierten
Betriebsgruppen  und  -klassen.  Dazu  werden  die  Standardoutputs  der  einzelnen Produktionsverfahren  ins  Verhältnis  zum  gesamten  Standardoutput des Betriebes gesetzt. Eine spezialisierte Ausrichtung liegt vor, wenn mindestens zwei Drittel des Standarddeckungsbeitrages aus  dem  jeweiligen  Produktionsverfahren  stammen. Die erste Stufe  unterscheidet folgende Hauptausrichtungen:

  • „Ackerbau,„
  • Gartenbau,„
  • Dauerkultur,„
  • Futterbau (Weidevieh),„
  • Veredlung,„
  • Pflanzenbauverbund,„
  • Viehhaltungsverbund,„
  • Pflanzenbau-Viehhaltung.
Begriff Themengebiet Erläuterung
Dauergrünland Landwirtschaft

Grünlandflächen, die dauernd, d.h. fünf Jahre oder länger ohne Unterbrechung durch andere Kulturen, zur Futtergewinnung durch  Abmähen  oder  Abweiden  genutzt werden, einschließlich Grünlandflächen, die nach der 2005 in Kraft getretenen Betriebsprämienregelung vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden. Hierzu gehören Wiesen, Weiden, ertragsarmes Dauergrünland und aus der Erzeugung genommenes  Grünland mit Beihilfeanspruch. Nicht zum Dauergrünland zählen der Grasanbau auf dem Ackerland und Grünlandflächen mit Obstbäumen als Hauptnutzung (Obstanlagen).

Dauerkulturen Landwirtschaft

Zu den Dauerkulturen gehören Rebflächen, Obstanlagen, Baumschulen, Nüsse, Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes und andere Dauerkulturen wie z. B. Korbweiden- und Pappelanlagen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Einzelunternehmen Landwirtschaft

Betriebe, deren Inhaber/-innen Einzelpersonen sowie Ehepaare oder Geschwister sind (ohne Gesellschaftsvertrag).

Erntemenge Landwirtschaft

Sie umfasst die marktfähige Ware, unabhängig davon, ob die Ernte tatsächlich auf den Markt gelangt oder nicht. Der Eigenverbrauch und die Verluste, die erst nach der Ernte auftreten, sind somit einzubeziehen. Dagegen ist der Teil der Ernte, der auf den Flächen verbleibt und Verluste, die bei der Ernte auftreten, nicht enthalten.

Ertragsrebfläche Landwirtschaft

Bestockte Rebfläche ab dem zweiten Weinwirtschaftsjahr nach der Pflanzung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Fruchtart Landwirtschaft

Gliederungsmerkmal des Ackerlandes nach der angebauten Pflanzenart (z. B. Weizen, Kartoffeln).

Futterpflanzen Landwirtschaft

Hierzu zählen alle Kulturen, die in grünem Zustand als Ganzpflanze  geerntet  werden. Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch  Energiezwecke erfolgen. Dazu gehören Getreide zur Ganzpflanzenernte, Silomais einschließlich Lieschkolbenschrot, Leguminosen zur Ganzpflanzenernte, Feldgras und Grasanbau auf dem Ackerland und  andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte, wie z. B. Phacelia.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Getreide zur Ganzpflanzenernte Landwirtschaft

Alle Arten von Getreide, die als ganze Pflanze in einem noch nicht ausgereiften Zustand des Korns geerntet werden. Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch für Energiezwecke erfolgen.

Großvieheinheit (GV) Landwirtschaft

Umrechnungsschlüssel  für die verschiedenen Nutzvieharten auf der Basis des Lebendgewichtes der einzelnen Tierarten. Eine GV entspricht ca. 500 kg Lebendgewicht. So entspricht z. B.:
„

  • 1 Milchkuh = 1 GV,„
  • 1 Zuchtschwein = 0,3 GV,„
  • 1 Mastschwein = 0,16 GV,„
  • 1 Schaf älter als 1 Jahr = 0,1 GV,„
  • 1 Legehenne = 0,004 GV.
Begriff Themengebiet Erläuterung
Hackfrüchte Landwirtschaft

Kartoffeln einschließlich Industrie-, Futter- und Pflanzkartoffeln, Zuckerrüben und andere Hackfrüchte (z. B. Futter-, Runkel-, Kohlrüben, Futterkohl und -möhren, Markstammkohl, Topinambur).

Hülsenfrüchte Landwirtschaft

Futtererbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen und Sojabohnen zur Körnergewinnung sowie andere Hülsenfrüchte und Mischkulturen zum Ausreifen. Frisch geerntete Hülsenfrüchte zählen dagegen zum Gemüse.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Kulturart Landwirtschaft

Gliederungsmerkmal der landwirtschaftlich genutzten Fläche nach der Nutzungsrichtung z.B. Ackerland Rebfläche.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) Landwirtschaft

Acker- und Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Obstanlagen, Baumschulen,  Rebflächen,   Dauerkulturen   unter   Glas   oder   anderen  begehbaren  Schutzabdeckungen, Nüsse,  Haus-  und  Nutzgärten,  Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Landwirtschaftlicher Betrieb Landwirtschaft

Betrieb, dessen Erzeugungsschwerpunkt bei der Landwirtschaft einschließlich des Obst-, Garten- und Weinbaus liegt. Eine Gewinnabsicht ist erforderlich.

Legehennen Landwirtschaft

Hennen ab einem halb Jahr und älter, die zur Produktion von Eiern bestimmt sind; ohne Trut-, Perl- und Zwerghühner

Begriff Themengebiet Erläuterung
Obstanlagen Landwirtschaft

Ertragsfähige und noch nicht ertragsfähige Anlagen mit Obstbäumen und -sträuchern  ohne  Unterkultur oder als  Hauptnutzung mit Unterkultur  auf  Äckern,  Wiesen  oder  Weiden. Nicht  dazu zählen Erdbeeren und Obstbäume bzw. -sträucher in Haus- und Nutzgärten.

Ökologischer Betrieb Landwirtschaft

Ein Betrieb, der nach den geltenden Richtlinien der „Verordnung (EG)  834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen" wirtschaftet.

Ökologischer Landbau Landwirtschaft

Landbau mit weitgehendem Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, die auf chemisch-synthetischem  Weg  hergestellt  werden. Die Anforderungen an die ökologische  Erzeugung  und  Vermarktung  sind  seit  1992  auf europäischer  Ebene  geregelt,  aktuell  in der  Verordnung  (EG)  Nr.  834/2007  des  Rates  vom  28.  Juni  2007  über die  ökologische/biologische  Produktion  und  die  Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Nach der genannten EG-Verordnung kann auch für nur einen Produktionsbereich eines Betriebes die ökologische Bewirtschaftung eingeführt werden.

Ölfrüchte Landwirtschaft

Winterraps, Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen, Sonnenblumen, Öllein (Leinsamen) und andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung wie z. B. Senf, Mohn, Sojabohnen. Sie werden unabhängig von ihrer Nutzung zur Öl-, Futter- oder Energiegewinnung erfasst.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Produktionswert Landwirtschaft

Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs einschließlich Garten- und Weinbau, ohne Forstwirtschaft und Fischerei (Produktionswert) umfasst die Verkäufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an andere Wirtschaftsbereiche sowie andere  andwirtschaftliche  Einheiten,  den  Eigenverbrauch,  die  Vorratsveränderungen  bei pflanzlichen und tierischen Produkten, die selbst erstellten Anlagen (Vieh), die Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe (Neuanpflanzungen  von Dauerkulturen), den innerbetrieblichen Verbrauch an selbst erzeugten Futtermitteln (Futtergetreide, Silage, Heu) sowie die landwirtschaftlichen Lohnarbeiten (die  auch von gewerblichen Lohnunternehmen durchgeführt werden können) und  die nicht trennbaren nichtlandwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (z. B. Ferien auf dem Bauernhof).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Raufutter Landwirtschaft

Hektarertrag bzw. Erntemenge (auf Trockenmasse umgerechneter Grünmasseertrag) von Wiesen, Mähweiden, Grasanbau auf dem Ackerland, Klee, Kleegras und Klee-Luzerne-Gemisch sowie Luzerne.

Rebfläche Landwirtschaft

Bestockte und nicht bestockte Rebfläche unabhängig von der Verwendung (Kelter- bzw. Tafeltrauben).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sozialökonomischer Betriebstyp Landwirtschaft

Die sozialökonomische Betriebstypisierung unterscheidet die landwirtschaftlichen Betriebe in Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe und beschränkt sich auf die Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen, die auch als Familienbetriebe bezeichnet werden. Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent beträgt. Nebenerwerbsbetriebe sind dementsprechend alle übrigen Betriebe der Rechtsform  Einzelunternehmen. Zwischen 1997 und 2007 lag ein Haupterwerbsbetrieb  vor, wenn ein Betrieb von 1,5 und mehr Vollarbeitskräften  (AK-Einheiten) bewirtschaftet wurde oder über 0,75 bis unter 1,5 AK-Einheiten verfügte und der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen mindestens 50 Prozent betrug.

Standardoutput Landwirtschaft

Standardisierte Rechengröße, die für die Eingruppierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung ermittelt wird und gleichzeitig zur Darstellung der wirtschaftlichen Betriebsgröße landwirtschaftlicher  Betriebe  dient. Der Output eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses (pflanzlich oder tierisch) ist der Geldwert der landwirtschaftlichen  Bruttoerzeugung zu  Ab-Hof-Preisen. Die Bruttoerzeugung schließt Verkäufe, interne Verwendung, Eigenverbrauch und Bestandsveränderungen ein. Berücksichtigt wird sowohl der Wert der Haupterzeugnisse als auch der etwaiger Nebenerzeugnisse. Nicht  berücksichtigt  werden Direktzahlungen (gekoppelte, entkoppelte oder sonstige Zahlungen), Mehrwertsteuer und produktspezifische Steuern. Der Ab-Hof-Preis bezeichnet den  Preis eines Erzeugnisses vor etwaigen Abzügen für Transport- oder Vertriebskosten. Kann ein Erzeugnis in einer Region nicht ohne  Verpackung verkauft werden, sollte der Ab-Hof-Preis dem Preis des verpackten Erzeugnisses entsprechen.

 

Da für die Mehrzahl der Betriebe die betriebsindividuellen Outputs nicht zur Verfügung stehen, wird mit den durchschnittlichen Werten für eine Region gerechnet. Diese werden als Standardoutput bezeichnet. Dieser wird je Einheit angegeben und deckt einen Erzeugungszeitraum von  zwölf  Monaten ab. In der pflanzlichen  Erzeugung wird er in der Regel auf einen Hektar bezogen; in der tierischen Erzeugung auf ein Stück Vieh. Um die Auswirkungen kurzzeitiger konjunkturell bedingter Schwankungen zu glätten, wird ein fünfjähriger Durchschnitt gebildet.

 

Der Standardoutput je Hektar oder Tiereinheit wurde mit den Angaben des Betriebes multipliziert und anschließend die einzelnen Werte zur Gesamtsumme des  Betriebes addiert. Dieser Wert bestimmt dann die wirtschaftliche Betriebsgröße des Betriebes und ist maßgebend  für die Eingruppierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Vollzeitbeschäftigte Landwirtschaft

Ab 2010 gelten Personen als vollzeitbeschäftigt, wenn sie im Berichtszeitraum 40 oder mehr Stunden je Woche beschäftigt sind. Vor 2010 zählten Familienarbeitskräfte zu den Vollzeitbeschäftigten,  
die im Berichtszeitraum mindestens 42 Stunden pro Woche oder 240  Vollarbeitstage im Betrieb beschäftigt waren. Familienfremde Arbeitskräfte galten zwischen 1991 und 2007 als vollzeitbeschäftigt,  
wenn sie mindestens 38 Stunden bzw. 220 Vollarbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb tätig waren.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Waldfläche Landwirtschaft

Holzbodenfläche und zum Betrieb gehörende Pflanzgärten. Zur Holzbodenfläche gehören auch Wege unter fünf Meter Breite,  Kahlflächen, die wieder aufgeforstet werden (Blößen), sowie gering bestockte und unbestockte Flächen (Nichtwirtschaftswald, Holzlagerplätze), deren Größe den Zuwachs nicht wesentlich mindert. Ebenfalls dazu gehören Windschutz- und bewaldete  Grenzstreifen, Bäume und Büsche mit einer Umtriebszeit von mehr als 20 Jahren zur Energieerzeugung.