Mittelstandsbericht 2017
Statistischer Bericht über die Situation der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz
Seit 2017 erstellt das Statistische Landesamt einen Bericht über die Situation der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Hauptquelle ist das statistische Unternehmensregister (URS). Es ermöglicht erstmals eine konsistente quantitative Abgrenzung des Mittelstands auf der Unternehmensebene.
Zur Abgrenzung des Mittelstands wird die Definition der Europäischen Kommission verwendet. Nach dieser Definition zählen kleine und mittlere Unternehmen zum Mittelstand, die weniger als 250 Beschäftigte haben und entweder nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro ausweisen.
Die gesetzliche Grundlage für den Bericht ist das Mittelstandsförderungsgesetz vom 9. März 2011. In § 12 des Gesetzes wird festgelegt, dass dem Landtag auf Basis der Daten des Statistischen Landesamts jährlich über die Situation des Mittelstands in Rheinland-Pfalz zu berichten ist.
Das Statistische Landesamt ist hinsichtlich der Erstellung und Auswertung von Statistiken zur Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet.