Leichter Anstieg der Hebesätze für die Grundsteuer A – Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer unverändert

Im Jahr 2006 war ein leichter Anstieg bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A, die von den Kommunen auf landwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, zu verzeich­nen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems meldet, erhöhten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 218 Kommunen die Hebesätze für diese Form der Grundsteuer. Im Landesdurchschnitt kam es zu einem Anstieg um einen Prozentpunkt auf 285 Prozent. Bei den Hebesätzen der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird, sowie der Gewerbesteuer ergaben sich in den landesweiten Durchschnittssätzen keine Änderungen. Die Hebesätze betrugen im Jahr 2006 unverändert 338 bzw. 369 Prozent. Die Hebesätze für die genannten Realsteuern legt der Gemeinderat im Rahmen der geltenden Rechtsvor­schriften fest.

Die höchsten Hebesätze – sowohl für die Grundsteuern A und B als auch für die Gewerbesteuer – wurden in der acht Einwohner zählenden Gemeinde Dierfeld (Verbandsgemeinde Manderscheid) mit einem Hebesatz von jeweils 900 festgelegt; Dierfeld ist die kleinste Gemeinde des Landes. Die Stadt Ingelheim am Rhein senkte ihre Hebesätze; hier kommen mit 135 bzw. 160 Prozent die niedrigsten Sätze für die Grundsteuer A und B zur Anwendung. Bei der Gewerbesteuer wurde der niedrigste Hebesatz mit 300 Prozent für die Ge­meinde Vielbach im Westerwaldkreis registriert.

Die Entwicklung der Hebesätze verlief im Jahr 2006 in den einzelnen Gebiets­körperschaftsgruppen sehr unterschiedlich. In den kreisfreien Städten haben sich die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer durchschnittlich auf 377 bzw. 397 Prozent erhöht. Sie lagen damit jeweils über dem Landesdurchschnitt. Bei der Grundsteuer A blieb der Durchschnittshebesatz der kreisfreien Städte unverändert bei 285 Prozent, was rechnerisch dem Landeswert entspricht. Anhebungen der Hebesätze waren in Kaiserslautern für alle Realsteuerarten, in Pirmasens für die Grundsteuern A und B sowie in Zweibrücken für die Gewerbesteuer zu verzeichnen. Als einzige Stadt senkte Landau den Gewerbesteuerhebesatz.

Für die kreisangehörigen Gemeinden wurde für die Grundsteuer A eine Erhöhung der Hebesätze um einen Prozentpunkt errechnet. Der Durchschnittshebesatz entspricht damit dem Landesmittel. Für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer ergibt sich ein Rückgang auf 320 bzw. 351 Prozent.

Die Daten stammen aus dem jährlichen Realsteuervergleich.

Autor: Dr. Jörg Heining (Referat Finanzen, Steuern)

(151/07) 24.10.2007