Abwasserentgelte werden für Städte und Gemeinden nachgewiesen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 1. Januar und beinhalten die üblichen Entgelte für Haushalte mit Anschluss über die öffentliche Kanalisation an Kläranlagen. Beim Anteil des zu Grunde gelegten Frischwasserverbrauchs (mengenbezogene Abwasserentgelte) handelt es sich um Pauschalsätze. Das Niederschlags- bzw. Oberflächenwasserentgelt setzt sich aus wiederkehrenden Beiträgen und Gebühren zusammen, die sich auf unterschiedliche Bezugsflächen beziehen. Ausgewiesen wird die Summe beider Beträge. Beziehen sich diese auf unterschiedliche Bezugsflächen werden auch die Preise je Bezugsflächenart dargestellt. In Ausnahmefällen liegt, in Absprache mit dem Entsorger, den ausgewiesenen Durchschnittswerten eine gesonderte Berechnung zu Grunde.
Übersichtstabelle (Excel) zu den Abwassergebühren der Kommunen
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