Veröffentlichungsstrategie

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz beachtet bei der Aufbereitung, Analyse und Darstellung der erhobenen Daten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer.

Das Statistische Landesamt veröffentlicht die Ergebnisse statistischer Erhebungen in Pressemitteilungen, Statistischen Berichten, Beiträge in den Statistischen Monatsheften, Online-Präsentationen (z. B. Meine Heimat), Pressekonferenzen usw. Die Veröffentlichungen sind objektiv und frei von politischen Stellungnahmen. Das Statistische Landesamt behält sich das Recht vor, neutral auf eventuelle Missverständnisse oder irreführende Auslegungen seiner Veröffentlichungen zu reagieren.

Der technologischen Entwicklung folgend wird primär die Verbreitung über elektronische/internetbasierte Medien gewählt. Das Statistische Landesamt stellt den überwiegenden Teil seiner Daten und Veröffentlichungen kostenfrei über das Internet zur Verfügung. Ziel ist es, den unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern den Zugang und die Verarbeitung der Daten zu erleichtern. Neben einem breiten Spektrum an Online-Veröffentlichungen stehen zahlreiche Publikationen in gedruckter Form zur Verfügung. Sie können kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt bezogen werden. Zusätzlich werden individuelle maßgeschneiderte Auswertungen für Dritte erstellt und in der Regel veröffentlicht. Die bei der Erstellung anfallenden Kosten werden abhängig vom Umfang der Sonderaufbereitungen auf der Grundlage eines Kostentarifs bzw. spezieller Kostenkalkulationen in Rechnung gestellt.

Einen Überblick über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz gibt ein Gesamtverzeichnis.

Die Vervielfältigung und Verbreitung der vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz veröffentlichten Daten und Texte ist mit Quellenangabe gestattet.

Das Statistische Landesamt ist dem Datenschutz und der Geheimhaltung verpflichtet. Vertrauliche Daten werden dem Auftrag des Bundesstatistikgesetzes bzw. spezial-gesetzlicher Regelungen folgend nicht offengelegt. Der Zugang zu anonymisierten Mikrodaten für wissenschaftliche Zwecke erfolgt nach den für die Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder gültigen Regularien. Arbeitsanweisungen regeln, wie die Geheimhaltung bei Veröffentlichungen sicherzustellen ist.

Das Statistische Landesamt bietet umfassende Dokumentationen und Erläuterungen zu seinen Veröffentlichungen.

  • Fachstatistiken enthalten Methodenerläuterungen oder Verweise auf Methodenerläuterungen des Statistischen Verbundes bzw. des Statistischen Bundesamtes.
  • Statistische Berichte nennen die relevanten Metadaten. Ihre Gliederung wird momentan auf eine einheitliche Form umgestellt. Die Metadaten werden regelmäßig aktualisiert.
  • Ein auf der Homepage des Statistischen Landesamtes veröffentlichtes Glossar erläutert in alphabetischer Reihenfolge die für das Verständnis der erstellten Statistiken relevanten Begriffe.
  • Bei Veröffentlichung von vorläufigen Daten werden die Gründe für die Vorläufigkeit benannt oder Verweise auf dementsprechende Erläuterungen des Statistischen Verbundes erzeugt.
  • Die veröffentlichten Daten sind von hoher Qualität. Sollte nachträglich eine Korrektur der Daten und/oder eine revidierte Veröffentlichung notwendig werden, so erfolgt diese strukturiert und transparent nach einem einheitlich festgelegten Verfahren.

Die Veröffentlichungen ermöglichen eine zeitliche, sachliche und regionale Vergleichbarkeit. Sollte die Vergleichbarkeit nicht gewährleistet sein, werden die Gründe hierfür explizit benannt und erläutert. Wurden zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit Umrechnungen vorgenommen, so werden diese erläutert und in ihren Auswirkungen dokumentiert.

Die Veröffentlichungen werden gängigen Standards folgend in einer Form angeboten, die den Datennutzerinnen und -nutzern eine leichte Weiterverarbeitung ermöglichen (fertige Tabellen, Grafiken, standardisierte elektronische Datenaustauschformate usw.).

Über die Internetseite des Statistischen Landesamtes werden die Statistiken nach ihrer Erstellung so schnell wie möglich verbreitet. Pressemeldungen werden in einem via Internet zugänglichen Terminplan bis zu zwölf Monate im Voraus angekündigt. Alle Pressemitteilungen werden auf der Website des Statistischen Landesamtes veröffentlicht. Links auf die Meldungen werden sofort nach Erscheinen der Meldung per E-Mail an die Interessenten verschickt, die diesen Dienst über einen entsprechenden Newsletter-Service abonniert haben. Die Meldungen sind zudem über einen RSS-Feed zu beziehen.

Die Beschränkung von Vorabinformationen ist ein zentrales Kriterium für die Unparteilichkeit und Objektivität. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis Einflussnahmen vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicher zu stellen. Die Ergebnisse werden deshalb bis auf wenige Ausnahmen allen externen Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt. Begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, werden transparent gemacht; hierunter fallen Vorabinformationen an Ministerien, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes rechnen müssen.

Pressemitteilungen werden dabei mit einer Sperrfrist für eine Veröffentlichung versehen und frühestens am Vortag der Publikation den betreffenden Stellen zugänglich gemacht. Hierunter fallen folgende Pressemitteilungen:

  • Bruttoinlandsprodukt: Staatskanzlei; Wirtschaftsministerium (Vortag, 15 Uhr)
  • Bildungsstatistiken: Ministerium für Bildung (in der Regel beschränkt auf Landesstatistiken) (Vortag, 15 Uhr)
  • Finanzstatistiken: Innenministerium, Finanzministerium (Vortag, 15 Uhr)

Ferner werden im Fall gemeinsamer Pressekonferenzen von Ministerien und Statistischem Landesamt dem jeweiligen Ressort Informationen mit maximal zwei Tagen Vorlauf zur Verfügung gestellt.

Zur Steigerung der Qualität und der Relevanz bezieht das Statistische Landesamt die Datennutzer in seine Arbeiten mit ein. Dazu können sich die Vertreter der Datennutzer in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Statistischen Landesausschusses äußern. Unerfüllte bzw. nicht erfüllbare Nutzeranfragen werden dokumentiert. Die Ergebnisse werden bei der Planung neuer Veröffentlichungen berücksichtigt bzw. im Rahmen der methodischen Weiterentwicklung von Statistiken gegenüber dem Statistischen Bundesamt artikuliert.