Kommunaldatenprofil

Luftaufnahme von Rommersheim in Rheinhessen

Das Kommunaldatenprofil bietet für alle Landkreise und Kreisfreien Städte ein umfassendes Set an Tabellen und Grafiken zu allen Themenbereichen, die sich regional darstellen lassen. Die Dateien für die Landkreise enthalten auch Daten für die Verbandsgemeinden und Verbandsfreien Gemeinden des jeweilgen Landkreises. Die Dateien werden einmal jährlich aktualisiert. 

Hinweise zum Kommunaldatenprofil

Bei Aktualisierungen werden die Daten einer Statistik für das letzte verfügbare Jahr ausgegeben. Hieraus ergeben sich Besonderheiten für die Berechnung von Verhältniszahlen mit Bevölkerungsbezug, wenn die erforderlichen Bevölkerungsdaten noch nicht aktuell vorliegen. So kann es sein, dass eine Kennzahl mit Bevölkerungsbezug für das aktuelle Berichtsjahr (vorübergehend) mit der Bevölkerungszahl des Vorjahres berechnet wird.

Die Datenbank des Statistischen Landesamtes – das Landesinformationssystem (LIS) – übernimmt Änderungen des Gebietsstands zu bestimmten Terminen. Die im LIS aktuell eingerichtete kommunale Gebietsgliederung wird auch für zurückliegende Daten übernommen. So werden im Zuge der laufenden Kommunalreform in Rheinland-Pfalz die Daten der Vergangenheit auf die gültige neue Verwaltungsstruktur umgerechnet, soweit die Datenbasis dies erlaubt. Diese Werte werden nicht als revidiert gekennzeichnet, auch wenn der Name einer neu gebildeten Gebietskörperschaft mit dem Namen einer früheren Gebietskörperschaft identisch ist.

Zahl ungleich null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 nach der letzten ausgewiesenen Stelle
-        nichts vorhanden
.        Zahl unbekannt oder geheim (mehr zur Geheimhaltung siehe unter Hinweise)
x       Nachweis nicht sinnvoll
...       Zahl fällt später an
D       Durchschnitt
p        vorläufig
r         revidiert

Bei Merkmalen bzw. Merkmalsausprägungen, für die auch Aufgliederungen dargestellt werden, wird kenntlich gemacht, inwieweit die Summe der Aufgliederung die Gesamtsumme ausmacht.

  • darunter:  Unvollständige Aufgliederung
  • davon:      Vollständige Aufgliederung
  • und zwar:  Zergliederung einer Summe, d. h. die dargestellten Positionen enthalten in der Summe Mehrfachzählungen.

Für die Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung „50 bis unter 100“ die Darstellungsform „50–100“ verwendet.

Einzelwerte in Tabellen oder Grafiken werden in der Regel ohne Rücksicht auf die Endsumme gerundet. Sortierungen in Grafiken erfolgen nach der Größe der ungerundeten Werte, bei gleichen Werten nach der alphabetischen Reihenfolge der Verwaltungsbezirke. Das üblicherweise in der amtlichen Statistik angewandte Geheimhaltungsverfahren setzt für Werte, die geheim zu halten sind, einen Punkt (siehe Zeichenerklärungen).

Für die Daten der Personalstandstatistik und Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister werden Rundungsverfahren angewendet: Hierbei werden die Rohdaten auf der untersten Aggregationsebene auf ein Vielfaches von Fünf auf- oder abgerundet. Alle weiteren Aggregationen von Rohdaten werden mit ungerundeten Absolutwerten berechnet und erst dann gerundet. Dies hat zur Folge, dass es Rundungsdifferenzen zu ausgewiesenen Summen gibt. Bei der Personalstandstatistik werden Veränderungsraten, Anteile und Durchschnittswerte aus ungerundeten Werten berechnet und ohne Rundung veröffentlicht. Anteile und Durchschnittswerte werden aus Geheimhaltungsgründen ohne Nachkommastelle ausgewiesen. Bei Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister werden Anteils- und Verhältniszahlen unter Verwendung gerundeter Ergebnisse ermittelt.

In der Regel werden als Vergleichswerte für den Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Durchschnittswerte für alle Kreise bzw. kreisfreien Städte oder für das Land dargestellt. Zusätzlich wird der kleinste (Minimum) bzw. größte (Maximum) Wert unter den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeführt. Im Themenbereich „Öffentliche Finanzen und Personal“ beschreiben die Vergleichswerte die Haushalte der jeweiligen kommunalen Ebene.

Vergleichswerte sind bei Absolutwerten in der Regel die Summe. Bei Anteilswerten oder anderen Verhältniszahlen, die sich aus den Absolutwerten errechnen, ergeben sich aus der Berechnung gewogene Durchschnittswerte. Sofern es sich bei den Berechnungsdaten für einen Durchschnittswert nicht um absolute Werte, sondern – wie z. B. in der Finanzstatistik – um Hebesätze handelt, ist der Vergleichswert ein mit der Bevölkerung gewogener Durchschnitt des erfassten Merkmals.
    

In einzelnen Tabellenspalten werden die Werte von Indikatoren, Anteilen oder Veränderungen in Form von Veränderungsraten oder absoluten Veränderungen durch Datenbalken visualisiert. Für die Länge dieser Datenbalken gilt:

  • Bei Anteilswerten beträgt der minimale Achsenwert „0“ und der maximale Achsenwert „100“.
  • Bei Veränderungsraten bestimmt die kleinste Veränderungsrate der in einer Tabelle visualisierten Merkmale den Minimalwert der Achsenlänge und die größte Veränderungsrate den Maximalwert. Werden in einer Tabelle die Veränderungen mehrerer Merkmale grafisch dargestellt, erstreckt sich der Wertebereich für die Festlegung der Achsenlänge über die entsprechenden Merkmalsspalten.
  • Bei absoluten Werten beträgt der minimale Achsenwert „0“ und der höchste Wert bestimmt den Maximalwert der Achse.
  • Bei der Visualisierung von Salden aus absoluten Werten wird die Achsenlänge wie bei Veränderungen durch den Minimalwert und den Maximalwert eines Wertebereichs bestimmt. Innerhalb einer Tabelle kann der Wertebereich zur besseren Vergleichbarkeit der Darstellung zwei oder mehr Spalten mit Datenbalken umfassen.

In Grafiken, z. B. mit der Darstellung von Anteilswerten in gestapelten Balken, werden die Datenbalken beschriftet, wenn die Balkenlänge genügend Platz bietet. Ab einem bestimmten Grenzwert werden daher kleinere Werte nicht angezeigt.

Die Tabellen und Grafiken dieser Veröffentlichung werden datenbankgestützt aus dem Landesinformationssystem (LIS) des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz erstellt. Bei Aktualisierungen werden in die Datenbank eingelagerte Revisionen und Korrekturen berücksichtigt. Wenn es sachlich geboten ist, werden Daten, die in dieser Veröffentlichung bereits erschienen sind, als revidiert gekennzeichnet. Für Statistiken die regelmäßigen Revisionen unterliegen (z. B. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen) beschränken sich Hinweise zum Berechnungsstand auf das Glossar.

Bei Stichtagsergebnissen wird zur Berechnung der Verhältniszahl der üblicherweise der zeitlich nächste Bevölkerungsstand zum 31. Dezember herangezogen. Auf eine eventuell abweichende Vorgehensweise wird im Glossar hingewiesen. In einigen Statistiken ist die Bevölkerung zum 30. Juni die Bezugsgröße (Stichtagsergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung liegen für den 30. Juni oder 31.Dezember vor; nach dem Alter differenzierte Bevölkerungszahlen liegen ausschließlich zum 31. Dezember vor.). Bei Jahresdurchschnittswerten bzw. zeitraumbezogenen Stromgrößen wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres als Bezugsgröße herangezogen.

Sofern die aktuelle Fortschreibung zum Zeitpunkt der Aktualisierung eines Moduls der Veröffentlichung noch nicht verfügbar ist, wird auf den Durchschnitt oder Stichtagswert des Vorjahres zurückgegriffen.

Für Verhältniszahlen ab dem Jahr 2011 erfolgt die Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes auf Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011. Für Verhältniszahlen, die sich auf Stichtage bzw. Zeiträume vor 2011 beziehen, werden die Fortschreibungsergebnisse auf der Basis der Volkszählung 1987 herangezogen.

Jeder Abruf (PDF-Datei) enthält zu jedem Themenmodul ein Glossar. Die Erläuterungen zu einem Merkmal sind den betreffenden Spalten- bzw. Zeilenziffern des Themenbereichs zugeordnet und nach Spalten-/Zeilenziffern absteigend sortiert. Zusätzlich zu den Erläuterungen der Merkmale enthält das Glossar Angaben zu den Statistikquellen und soweit erforderlich methodische Hinweise oder Hinweise zum zeitlichen Vergleich oder der regionalen Zuordnung.