Definitionen zum Thema Arbeit
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Abendarbeit | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Der Mikrozensus definiert Abendarbeit als Arbeitszeit, die zwischen 18.00 und 23.00 Uhr geleistet wird. |
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählen alle Personen, die zeitlich überwiegend als Arbeiter/-in, Angestellte/-r, Beamter/-in, Richter/-in, Berufssoldat/-in, Soldat/-in auf Zeit, Wehr- oder Zivil- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende/-r, Auszubildende/-r, Praktikant/-in oder Volontär/-in in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter/-innen und ausschließlich marginal Beschäftigte. |
Arbeitslose | Themengebiet | Konjunktur | Arbeit | Erläuterung | Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben oder sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Hierzu zählen keine Schüler/-innen, Studierende oder Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind. |
Arbeitslosengeld | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Arbeitslosengeld I (nach SGB III) ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll demjenigen, der eine Arbeit verloren hat und vorübergehend keine Arbeitsstelle finden kann, teilweise den Lohnausfall ersetzen. |
Arbeitslosenquote | Themengebiet | Konjunktur | Arbeit | Erläuterung | Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:
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Arbeitsplatzdichte | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Erwerbstätige am Arbeitsort bezogen auf 1.000 Einwohner/-innen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren (Jahresdurchschnitt). |
Arbeitsproduktivität | Themengebiet | Arbeit | Konjunktur | Erläuterung | Die Arbeitsproduktivität bezeichnet das Verhältnis der wirtschaftlichen Leistung (Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung) zum Arbeitseinsatz. Dabei wird der Arbeitseinsatz in Erwerbstätigenstunden oder nach der Anzahl der Erwerbstätigen gemessen. Infolge moderner Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeit) ist die auf die Erwerbstätigenstunden bezogene Wirtschaftsleistung das zutreffendere Produktivitätsmaß. Bei dieser Berechnung wird der gesamte Ertrag der wirtschaftlichen Tätigkeit ausschließlich auf den Produktionsfaktor Arbeit bezogen, also ohne Berücksichtigung des Kapitals und der unternehmerischen Leistung. |
Arbeitsvolumen | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit, nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen wird nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) nachgewiesen.
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Arbeitszeit | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Im Mikrozensus werden bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z. B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die "normale" Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. |
Atypische Beschäftigung | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Im Mikrozensus zählen zu den neuen, häufig auch als »atypisch« bezeichneten Beschäftigungsformen, befristete oder geringfügige Beschäftigung und Teilzeitarbeit mit 20 oder weniger Stunden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Berufsabschluss | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Berufsabschluss und den Personen ohne Berufsabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen, sowie Personen, die eine Anlernausbildung, ein berufliches Praktikum oder ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben, da durch diese kein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird. |
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter umfasst alle Personen in dem Alter, in dem üblicherweise eine Erwerbstätigkeit ausgeübt oder gesucht wird. Je nach Untersuchungsgegenstand sind unterschiedliche Altersabgrenzungen möglich. Für langfristige Vergleichszwecke wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter häufig mit der Altersgruppe der 15- bis 65-Jährigen (seit 2012 gestaffelter Anstieg von 65 auf 67 Jahre) gleichgesetzt. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Dienstleistungsbereiche | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zu den Dienstleistungsbereichen zählen "Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation", "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen" sowie "Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit, Private Haushalte". Der Wirtschaftsbereich "Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen" umfasst das Kredit- und Versicherungsgewerbe, das Grundstücks- und Wohnungswesen, die Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungspersonal), Forschung und Entwicklung, Veterinärwesen sowie die überwiegend für Unternehmen tätigen Dienstleister (Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Marktforschung, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung usw.). Zu dem Bereich “Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit, Private Haushalte“ zählen die Bereiche "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung", "Erziehung und Unterricht", "Gesundheits- und Sozialwesen", “Kunst, Unterhaltung und Erholung“, „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“ (Interessenvertretungen, kirchliche Vereinigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen) sowie "Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt". |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Erwerbsbeteiligung | Themengebiet | Arbeit | Haushalte und Familien | Erläuterung | Die Bevölkerung gliedert sich gemäß dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) nach ihrer Erwerbsbeteiligung in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen. |
Erwerbslose | Themengebiet | Haushalte und Familien | Arbeit | Erläuterung | Alle Personen im erwerbsfähigen Alter, die normalerweise erwerbstätig sind und zur Zeit nur vorübergehend – da sie noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben – aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind sowie Schulentlassene, die sich um eine Lehr-/Arbeitsstelle bemühen. Die Bezeichnung „erwerbslos“ ist unabhängig davon, ob jemand als Arbeitsloser oder Arbeitsuchender gemeldet ist. Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen, z. B. nicht berufstätige Ehepartner/-innen, gelten nicht als erwerbslos. |
Erwerbslosenquote | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Erwerbslosenquote in % = Erwerbslose / Erwerbspersonen * 100 |
Erwerbspersonen | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Erwerbstätige und Arbeits- und Erwerbslose |
Erwerbsquote | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose- bzw. Erwerbslose) an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Sie ist ein Maß für die Beteiligung der Wohnbevölkerung am Erwerbsleben. Die Erwerbsquote kann für die gesamte und für die erwerbsfähige Bevölkerung (15 bis zur Regelaltersgrenze) berechnet werden. |
Erwerbstätige | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer/-in oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit, der Regelmäßigkeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätiger nur einmal gezählt (Personenkonzept). Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten ist sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt. Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebiets wohnenden Personen, die als Einpendelnde in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Nicht erfasst werden Erwerbstätige des Abschnitts U der Wirtschaftszweigsystematik (WZ 2008) „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“. Nach der Stellung im Beruf wird unterschieden zwischen Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie beschäftigten Arbeitnehmern (Angestellte/-r, Beamter/-in). Eine weitere Unterscheidung bezieht sich auf Erwerbstätige nach dem Inlands-(Arbeitsorts-) beziehungsweise Inländer-(Wohnorts-)Konzept (Volkswirtschaft). |
Erwerbstätigenquote | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Anteil der Erwerbstätigen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Frauenerwerbsquote | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Anteil der weiblichen Erwerbspersonen an der weiblichen Bevölkerung. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Geleistete Arbeitsstunden (Arbeitsvolumen) | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Inlands- bzw. Arbeitsortkonzept). Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. |
Gemeldete Arbeitsstellen | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zur Besetzung gemeldete Arbeitsplätze mit einer vorgesehenen Beschäftigungs-dauer von mehr als sieben Kalendertagen. Dabei handelt es sich um die von Arbeitgebern bei den Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung gemeldeten und zur Vermittlung freigegebenen Stellen. Die Arbeitsstellen umfassen nur ungeförderte Stellenangebote am sog. ersten Arbeitsmarkt (ohne Arbeitsgelegenheiten oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und setzen sich aus drei Untergruppen zusammen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige und sonstige Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Praktikantenstellen). Aufgrund einer nicht vorhandenen Meldepflicht von offenen Stellen kann es sich dabei aber nur um einen Teilbereich des vorhandenen gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots handeln. |
Geringfügig entlohnte Beschäftigte | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Beschäftigte, bei denen das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat bestimmte Einkommenshöchstgrenzen (s. u.) nicht übersteigt (Minijob). Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit … dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Seit Januar 2024 liegt die Grenze bei 538 Euro. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist ausschließlich oder neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Nebenjob) möglich, ohne dass sie durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung voll sozialversicherungspflichtig wird. Personen mit einem Nebenjob werden sowohl unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch unter den geringfügig entlohnten Beschäftigten nachgewiesen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Kernerwerbstätige | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren ohne Personen in Bildung und Ausbildung sowie ohne Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienstleistende. |
Kurzarbeiter/-in | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Beschäftigte Arbeitnehmer/-innen, bei denen wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalles mehr als zehn Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit ausfallen und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. |
Kurzfristig Beschäftigte | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Personen, die eine Beschäftigung ausüben, die aufgrund ihrer Art (z. B. saisonale Arbeit) oder vertraglich innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (bis 31.12.2014: längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage; Sonderregelungen: vom 01.03. bis 31.10.2020 und vom 01.03. bis 31.10.2021: längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage; vom 01.03. bis 31.10.2022: längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Marginal Beschäftigte | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Personen, die als Arbeiter/-in und Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte – also geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte – sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (sogenannte „Ein-Euro-Jobs“). |
Mikrozensus | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der ein Prozent aller Haushalte in Deutschland beteiligt ist. In Rheinland-Pfalz werden etwa 18 000 Haushalte befragt. Der Mikrozensus basiert auf einer Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Dazu werden aus dem Bundesgebiet Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Nachtarbeit | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Nachtarbeit ist jede Arbeit, die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet wurde, gleichgültig, ob sie vorher begann, später endete oder ob Beginn oder Ende innerhalb der Zeitspanne von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr lag. |
Nichterwerbspersonen | Themengebiet | Haushalte und Familien | Arbeit | Erläuterung | Personen, die keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen und somit weder erwerbstätig noch erwerbslos sind. |
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Pendelnde | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Einpendelnde sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen. Die Einpendelquote bezeichnet den Anteil der Einpendelnden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort. Auspendelnde sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am Wohnort arbeiten. Die Auspendelquote bezeichnet den Anteil der Auspendelnden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Schichtarbeit | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Nach der Definition des Mikrozensus leistet eine Person Schichtarbeit, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Frühschicht/Spätschicht, Frühschicht/Spätschicht/Nachtschicht, Tagschicht/Nachtschicht, unregelmäßige Schicht, geteilte Schicht (Teil der Arbeitszeit am Vormittag, anderer Teil am Abend)). Andere Arbeitsformen begründen keine Schichtarbeit. |
Schulabschluss | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Ausgewiesen wird die Bevölkerung ab 15 Jahren ohne Personen, die sich noch in schulischer Ausbildung befinden oder noch nicht schulpflichtig sind, nach dem jeweils höchsten beruflichen Abschluss. Die Kategorie "mit Berufsabschluss" enthält neben den Personen mit den gesondert aufgeführten Abschlussarten auch Personen, die keine Angaben zur Art des Abschlusses gemacht haben. Die Kategorie "Insgesamt" bzw. "Zusammen" enthält neben den Personen mit Schulabschluss und den Personen ohne Schulabschluss auch diejenigen, die keine Angaben darüber gemacht haben, ob sie überhaupt einen Abschluss besitzen. |
Selbstständige und mithelfende Familienangehörige | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätige Personen. Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler/-innen wie Ärzte/-innen, Anwälte/-innen, Steuerberater/-innen, Architekten/-innen, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artisten/-innen, Hebammen/Geburtshelfer, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen. Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird. |
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten/-innen, Werkstudenten/-innen und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht einbezogen sind dagegen Beamte/-innen, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten/innen sowie Wehr- und Zivildienstleistende. |
Stellung im Beruf | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien:
Selbstständige: Personen, die ein Unternehmen, einen Betrieb oder |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Vollzeitäquivalent | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines Vollzeitbeschäftigten entspricht. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die Zahl der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in fiktive Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet. |
Vollzeitäquivalente | Themengebiet | Arbeit | Erläuterung | Summe aller Vollzeitbeschäftigten und der jeweils anteiligen Summe der Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsumfang. Durch die damit verbundene Umrechnung der Teilzeitarbeitsverhältnisse stellt sie somit eine fiktive Anzahl an Vollzeitbeschäftigten dar. |