Definitionen zum Thema Tourismus

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Ankunft (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Meldung eines Gastes in einer Beherbergungsstätte innerhalb eines Berichtszeitraums, der zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegt. 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Beherbergung Themengebiet Tourismus Erläuterung

Unterbringung von Personen, die sich nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeitaktivitäten, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein.

Beherbergungsstätten Themengebiet Tourismus Erläuterung

Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, zehn und mehr Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen.

Betriebe (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die dazu dienen, Gästen im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Neben gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Fremdenbetten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, die über ein touristisches Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde verfügen, auch Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe berücksichtigt. In den Statistischen Jahresberichten erfolgt der Nachweis der Betriebszahl mit Stand 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.

Betriebsarten (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Gruppierung bzw. Einordnung der Beherbergungsstätten anhand der durch die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), vorgegebenen Kriterien.

Betten (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Schlafgelegenheiten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheiten angeboten werden, gehören auch dazu. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Neben den Betten in gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Fremdenbetten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, die über ein touristisches Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde verfügen, auch die Betten in Privatquartieren und gewerblichen Kleinbetrieben berücksichtigt. In den Statistischen Jahresberichten erfolgt der Nachweis der Bettenzahl mit Stand 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.

Bettenauslastung (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Quotient aus tatsächlicher Übernachtungszahl (Zähler) zur Zahl der möglichen Übernachtungen (Nenner). Die Darstellung in Prozent erfolgt durch die Multiplikation dieses Quotienten mit dem Wert 100.

Bettendichte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Zahl der Betten bezogen auf je 1 000 Einwohner/-innen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Campingplätze Themengebiet Tourismus Erläuterung

Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Reise- bzw. Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. Bei den Campingplätzen ist zwischen „Urlaubscamping“ und „Dauercamping“ zu unterscheiden. Für die Beherbergungsstatistik ist ab Januar 2013 nur noch das Urlaubscamping zu erfassen. Urlaubscamping liegt vor, wenn die Campingplatzbenutzung für einzelne Tage oder Wochen vereinbart worden ist. Dabei wird im Allgemeinen kein pauschales Entgelt, sondern eine nach Dauer der Belegung und Personenzahl gestaffelte Gebühr berechnet.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Erholungs- und Ferienheime (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern oder Betreuten sozialer Einrichtungen, zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden. 

Erholungsorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Erholungsort setzt voraus:

  • eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage,

  • für die Erholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter,

  • eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen und

  • eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität.
Begriff Themengebiet Erläuterung
Ferienhäuser, Ferienwohnungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber eine Kochgelegenheit vorhanden ist.

Ferienzentren Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des persönlichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, wie z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Minigolf- oder Trimm-dich-Anlagen.

Fremdenverkehrsgemeinde Themengebiet Tourismus Erläuterung

Diese Bezeichnung entfällt mit dem aktualisierten Kurortegesetz aus dem Jahr 2016. Bereits staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden können die Bezeichnung noch bis Ende des Jahres 2020 führen. Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde setzte voraus:

  • für die Gäste geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Wanderwege, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, und

  • eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität oder eine sich aus der vorhandenen Beherbergungskapazität und einem überörtlichen Ausflugsverkehr insgesamt ergebende erhebliche Bedeutung des Fremdenverkehrs.

Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

Fremdenverkehrsorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Fremdenverkehrsgemeinde setzt für die Gäste geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Wanderwege, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität oder eine sich aus der vorhandenen Beherbergungskapazität und einem überörtlichen Ausflugsverkehr insgesamt ergebende erhebliche Bedeutung des Fremdenverkehrs voraus. Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Gäste Themengebiet Tourismus Erläuterung

siehe Ankunft.

Gästeankünfte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Meldung eines Gastes in einer Beherbergungsstätte, der zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegt.

Gästeintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Gästeankünfte werden auf die Zahl der Einwohner/-innen bezogen.

Gasthöfe Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen, neben dem auch für Passanten zugänglichen Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.

Gemeindegruppen (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

In der Beherbergungsstatistik wird bei der Darstellung nach den Gemeindegruppen in prädikatisierte Gemeinden – wie Heilbäder, Luftkurorte, Erholungsorte, Fremdenverkehrsorte – und nicht prädikatisierte Orte, die in der Gruppe der sonstigen Gemeinden zusammengefasst werden, unterschieden.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Heilbäder (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Heilbad setzt voraus:

  • ein natürliches, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignetes Kurmittel des Bodens,

  • ein gesundheitsförderndes Klima und ausreichende Luftqualität,

  • verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen zur Abgabe und therapeutischen Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung,

  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und

  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.

Nachstehend aufgeführte 16 Städte und Gemeinden werden den Heilbädern zugerechnet:

Bad Bergzabern, Bad Bertrich, Bad Breisig, Bad Dürkheim, Bad Ems, Bad Hönningen, Bad Kreuznach, Bad Marienberg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Sobernheim, Bernkastel-Kues, Daun, Diez, Manderscheid, Rengsdorf, Traben-Trarbach.

Hotels Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch für Passanten – vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.

Hotels garnis Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen als Mahlzeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Jugendherbergen, Hütten u. Ä. Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen der sie tragenden Organisation, z. B. ein Wanderverein, zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Luftkurorte Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die staatliche Anerkennung als Kurort mit der Artbezeichnung Luftkurort setzt voraus:

  • ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima, ausreichende Luftqualität und eine landschaftlich bevorzugte Lage,

  • Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind,

  • leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und

  • einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss.

Nachstehend aufgeführte 35 Städte und Gemeinden werden den Luftkurorten zugerechnet:

Annweiler am Trifels, Bollendorf, Boppard, Dahn, Dannenfels, Deidesheim, Edenkoben, Emmelshausen, Eppenbrunn, Gerolstein, Hardert, Hauenstein, Hausen (Wied), Irrel, Kelberg, Kell am See, Kirchen (Sieg), Kirchwald, Kyllburg, Ludwigswinkel, Morbach, Neuerburg, Niederbreitbach, Nürburg, Prüm, Rieden, Roßbach, Sankt Martin, Stadtkyll, Stromberg, Thalfang, Trippstadt, Volkesfeld, Waldbreitbach, Wissen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Pensionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Privatquartiere Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters).

Begriff Themengebiet Erläuterung
Schulungsheime (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten und überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.

Sonstige Gemeinden (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Zusammenfassung von Gemeinden ohne Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Tourismusregionen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Eine Tourismusregion ist eine nichtadministrative Raumeinheit, die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Mainz sowie der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH in Koblenz abgegrenzt wurde. Die Abgrenzung orientiert sich insbesondere an naturräumlichen Gegebenheiten, berücksichtigt aber meist auch Zuständigkeitsbereiche der regionalen Tourismusverbände.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Übernachtungen Themengebiet Tourismus Erläuterung

Die Übernachtungen ergeben sich aus der Belegung eines Gästebettes zum vorübergehenden Aufenthalt. Die Aufenthaltsdauer, gemessen in Tagen, ergibt die Zahl der Übernachtungen je Gast. Die monatliche Meldung orientiert sich an der Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum ankamen und abreisten oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.  

Übernachtungsintensität Themengebiet Tourismus Erläuterung

Kennzahl für die relative Bedeutung des Tourismus in einem Gebiet. Die Übernachtungen werden auf die Zahl der Einwohner/-innen bezogen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Verweildauer im Tourismus, durchschnittliche Themengebiet Tourismus Erläuterung

Der als Quotient aus Übernachtungen und Ankünften im Reiseverkehr (Tourismus) errechnete Wert gibt die durchschnittliche Verweildauer der Gäste im Beherbergungsbetrieb an.

Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (Tourismus) Themengebiet Tourismus Erläuterung

Beherbergungsstätten, die unter ärztlicher Leitung stehen und ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Als Kurgäste gelten Personen, die sich aufgrund einer ärztlichen Verordnung in der Klinik vorübergehend aufhalten. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebes.

Zu den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zählen auch Kinderheilstätten, Sanatorien, Kur- oder ähnliche Krankenhäuser. Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthalts die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.