| Wohnungen, Bautätigkeit

Signifikanter Rückgang bei den Baugenehmigungen 2023

Im Jahr 2023 wurden in Rheinland-Pfalz erheblich weniger Genehmigungen zur Errichtung von neuen Wohngebäuden erteilt als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems sank die Zahl um 43,5 Prozent auf 3.635. Die Anzahl der Wohnungen, die in diesen Gebäuden entstehen sollen, reduzierte sich auf 10.016 (minus 32,5 Prozent gegenüber 2022).

Die Zahl der Baugenehmigungen sank im Jahr 2023 damit auf den mit Abstand tiefsten Stand der letzten 10 Jahre. Gemessen am Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen an den Markt zu bringen, wären in Rheinland-Pfalz knapp 20.000 Wohnungen erforderlich. Wenn alle genehmigten Bauvorhaben aus dem 2023 umgesetzt werden, würde in etwa die Hälfte davon erreicht. Die Genehmigungen bilden nur die Bauabsicht ab. Die Zahlen der Baufertigstellungsstatistik, die Aufschluss darüber geben, wie viele Wohnungen tatsächlich gebaut wurden, werden im Juni veröffentlicht.

Die meisten Genehmigungen wurden 2023 – wie für Rheinland-Pfalz üblich – für Einfamilienhäuser erteilt. Deren Zahl ging im Vergleich zum Vorjahr um 43,3 Prozent auf 2.608 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank sie sogar um 53,2 Prozent auf 425 Wohneinheiten. Die Zahl der Genehmigungen von Mehrfamilienhäusern reduzierte sich zwar auch deutlich, jedoch nicht so stark wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Hier ist ein Rückgang um 35,4 Prozent auf 602 Wohneinheiten festzustellen, wobei die Zahl der darin enthaltenen Wohnungen um 22,2 Prozent auf 6.558 sank. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort, dass im Neubau der Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern im Vergleich zu Ein- oder Zweifamilienhäusern zunimmt.

Für die geplanten Baumaßnahmen wurden Kosten von insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Der Wert liegt zwar deutlich unter dem des Vorjahres (3,7 Milliarden Euro), betrachtet man allerdings die Kosten pro Baumaßnahme, so sind diese im Vergleich zum Vorjahr pro Gebäude um 21 Prozent und pro Wohnung um etwa 1,3 Prozent gestiegen. Die signifikanten Unterschiede zwischen den Werten pro Gebäude und pro Wohnung dürften darin begründet sein, dass der Anteil der geplanten Mehrfamilienhäuser in 2023 deutlich höher war als im Vorjahr und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses teurer ist als die eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Demgegenüber sind die Kosten pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern geringer als in Ein- oder Zweifamilienhäusern.

Regionale Unterschiede

Landesweit kamen auf 10.000 im Land lebende Menschen rechnerisch rund 24 Wohnungen in genehmigten neuen Wohngebäuden, wobei ein Niveauunterschied zwischen den kreisfreien Städten (28,2 Wohnungen) und den Landkreisen (22,6 Wohnungen) besteht. Unter den kreisfreien Städten wies Landau mit fast 104 Wohnungen den mit Abstand höchsten Wert auf, gefolgt von Trier mit knapp 43 Wohnungen. Die niedrigsten Werte gab es in Zweibrücken mit rund sechs sowie in Pirmasens mit zehn Wohnungen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Unter den Landkreisen lag der Kreis Bad Kreuznach mit rund 38 Wohnungen an der Spitze, gefolgt vom Kreis Trier-Saarburg mit fast 34. Die niedrigsten Werte unter den Landkreisen verzeichneten der Rhein-Pfalz-Kreis mit knapp 9 und die Kreise Birkenfeld und Altenkirchen mit jeweils rund 10 neuen Wohnungen je 10.000 Personen.

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Wohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Nichtwohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

 

Baugenehmigungen im Wohnbau 2022 und 2023 Errichtung neuer Gebäude
MerkmalEinheit20222023Veränderung in %
 Wohngebäude insgesamt Anzahl6.4373.635-43,5
davon mit    
1 WohnungAnzahl4.5972.608-43,3
2 WohnungenAnzahl908425-53,2
3 und mehr Wohnungen1Anzahl932602-35,4
darin WohnungenAnzahl8.4296.558-22,2
darunter Bauherren    
 UnternehmenAnzahl903654-27,6
private HaushalteAnzahl5.5082.953-46,4
Wohnungen in WohngebäudenAnzahl14.84210.016-32,5
 Wohnfläche100 m²16.42310.320-37,2
Veranschlagte Baukosten1.000 Euro3.663.6442.504.189-31,6
1 Einschließlich Wohnheime.
Genehmigte Wohngebäude und Wohnungen 2021 und 2022 Errichtung neuer Gebäude1nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk WohngebäudeWohnungen in diesen Gebäuden
2022202320222023je 10.000
Einwohner
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)2115505210,6
Kaiserslautern475019930830,4
Koblenz422525716514,3
Landau i. d. Pfalz2126118498103,9
Ludwigshafen a. Rh.874363662635,7
Mainz605144951823,4
Neustadt a. d. Weinstr.30271216111,3
Pirmasens3118774110,1
Speyer382715416932,9
Trier1214775648042,7
Worms652837813515,9
Zweibrücken251242195,5
Landkreise
Ahrweiler28520053838029,6
Altenkirchen (Ww.)206743941309,9
Alzey-Worms23816145837228,0
Bad Dürkheim19612042820615,3
Bad Kreuznach23517569660537,5
Bernkastel-Wittlich27512452523520,4
Birkenfeld14958242789,5
Cochem-Zell1627632413221,1
Donnersbergkreis1858631013718,0
Eifelkreis Bitburg-Prüm34415253830128,9
Germersheim19411741129322,3
Kaiserslautern17710641120318,7
Kusel1297815310815,1
Mainz-Bingen32930771063629,6
Mayen-Koblenz31721267348622,2
Neuwied32720380052527,9
Rhein-Hunsrück-Kreis26315147522321,1
Rhein-Lahn-Kreis23011838826521,3
Rhein-Pfalz-Kreis240934241388,8
Südliche Weinstraße1896745517215,2
Südwestpfalz19510629512413,0
Trier-Saarburg36615591651633,6
Vulkaneifel20411127916626,9
Westerwaldkreis41421676251324,8
Rheinland-Pfalz6.4373.63514.84210.01624,0
kreisfreie Städte5883693.2373.07228,2
Landkreise5.8493.26611.6056.94422,6
1 Einschließlich Wohnheime.

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