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Weniger Baugenehmigungen im Nichtwohnbau

Die Zahl der Baugenehmigungen im Nichtwohnbau ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems genehmigten die Bauaufsichtsbehörden im vergangenen Jahr den Bau von 1.484 neuen Nichtwohngebäuden.

Die veranschlagten Baukosten reduzierten sich um 22,9 Prozent auf rund 1,41 Milliarden Euro. Der umbaute Raum ging um 18,3 Prozent, die geplante Nutzfläche um 18 Prozent zurück.

Gebäudearten

Knapp 70 Prozent der genehmigten neuen Gebäude waren sogenannte nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude. Hierunter fallen unter anderem Handels- und Lagergebäude (26,2 Prozent aller neuen Gebäude), Fabrik- und Werkstattgebäude (10,8 Prozent) sowie Hotels und Gaststätten (1,4 Prozent). Insgesamt wurden 1.035 nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude genehmigt, das waren 2,7 Prozent weniger als im Jahr 2022. Zudem wurden Baugenehmigungen für 164 landwirtschaftliche Betriebsgebäude (minus 9,4 Prozent), 86 Büro- und Verwaltungsgebäude (minus 25,9 Prozent) sowie 176 sonstige Nichtwohngebäude (minus 3,8 Prozent) erteilt.

Bauherren

Rund 51 Prozent der Bauherren waren Unternehmen. Es folgten private Haushalte mit rund 37 Prozent und die öffentlichen Bauherren mit neun Prozent. Lediglich bei der öffentlichen Hand ist die Zahl der Baugenehmigungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (plus 6,4 Prozent). Bei allen anderen Bauherren wurden weniger Baugenehmigungen für Nichtwohnbauten erteilt als im Jahr zuvor. Den größten Rückgang gab es bei Organisationen ohne Erwerbszweck mit rund 18 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Während die geplanten Baukosten bei Unternehmen um rund 34 Prozent zurückgegangen sind, sind sie bei allen anderen Bauherren gestiegen (öffentliche Bauherren: plus 39,3 Prozent, Organisationen ohne Erwerbszweck: plus 12,1 Prozent und private Haushalte: plus 2,4 Prozent).

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Baugenehmigungen. Die Bauaufsichtsbehörden melden die von ihnen erteilten Baugenehmigungen monatlich an das Statistische Landesamt. In der Statistik können demzufolge nur diejenigen Baugenehmigungen abgebildet werden, die bis zum jeweiligen Schlusstag für die Meldung an die Statistik beim Statistischen Landesamt eingegangen sind und plausible Angaben beinhalten. Abgelehnte Anträge auf Baugenehmigung fließen nicht in die Statistik ein.
Die vorliegende Pressemitteilung hat ausschließlich die erteilten Baugenehmigungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden zum Gegenstand. Die erteilten Baugenehmigungen für Baumaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden sowie die erteilten Baugenehmigungen für Wohngebäude werden nicht dargestellt.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)


Baugenehmigungen im Nichtwohnbau 2022 und 2023 nach Gebäudearten und Bauherren (Errichtung neuer Gebäude)
MerkmalEinheit20222023Veränderung in %
Nichtwohngebäude insgesamtAnzahl1.5581.484-4,7
AnstaltsgebäudeAnzahl142364,3
Büro- und VerwaltungsgebäudeAnzahl11686-25,9
landwirtschaftliche BetriebsgebäudeAnzahl181164-9,4
nichtlandwirtschaftliche BetriebsgebäudeAnzahl1.0641.035-2,7
darunter:    
Fabrik- und WerkstattgebäudeAnzahl162161-0,6
Handels- und LagergebäudeAnzahl412389-5,6
Hotels und GaststättenAnzahl3621-41,7
sonstige NichtwohngebäudeAnzahl183176-3,8
Bauherren    
öffentliche BauherrenAnzahl1251336,4
UnternehmenAnzahl829762-8,1
private HaushalteAnzahl560553-1,3
Organisationen ohne ErwerbszweckAnzahl4436-18,2
     
Rauminhalt1.000 m³10.3428.454-18,3
Nutzfläche100 m²13.01310.673-18,0
Veranschlagte Baukosten    
je Bauvorhaben1.000 Euro1.174950-19,0
Baukosten insgesamt1.000 Euro1.828.8381.410.334-22,9
öffentliche Bauherren1.000 Euro200.699279.57839,3
Unternehmen1.000 Euro1.477.734970.797-34,3
private Haushalte1.000 Euro89.12191.2622,4
Organisationen ohne Erwerbszweck1.000 Euro61.28468.69712,1

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