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Hebesatz der Grundsteuer B mit historischen Steigerungswerten; Sondereffekt sorgt für sinkenden Gewerbesteuerhebesatz

Die durchschnittlichen Hebesätze für die Realsteuern in Rheinland-Pfalz werden sich 2022 unterschiedlich entwickeln. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, errechnet sich auf Basis von Vorabmeldungen der Gemeinden für 2022 ein durchschnittlicher Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 369 Prozent. Im Vorjahresvergleich sinkt er um 26 Prozentpunkte.

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A steigt um drei Prozentpunkte auf 330 Prozent, der für die Grundsteuer B legt voraussichtlich um 16 Prozentpunkte auf 428 Prozent zu.

Die Grundsteuer A erheben die Kommunen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke. Rund zwölf Prozent der 2.301 rheinland-pfälzischen Kommunen steigern 2022 die Hebesätze der Grundsteuer B. Fast acht Prozent erhöhen bei der Grundsteuer A, rund sieben Prozent bei der Gewerbesteuer den jeweiligen Hebesatz. Eine Senkung gibt es dagegen selten: Lediglich zwölf Gemeinden (0,5 Prozent) verringern 2022 zumindest einen ihrer Hebesätze.

Normalerweise veranschlagen die kreisfreien Städte sowohl bei der Grundsteuer B als auch bei der Gewerbesteuer im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden. Während die Grundsteuer B in den kreisfreien Städten mit einem Hebesatz von 500 Prozent tatsächlich wieder deutlich über den Hebesätzen in den kreisangehörigen Gemeinden mit 397 Prozent liegt, sinkt der durchschnittliche Hebesatz bei der Gewerbesteuer in den kreisfreien Städten auf 364 Prozent und liegt damit erstmals unter dem Niveau in den kreisangehörigen Gemeinden (372 Prozent).

Ein Blick in die Details erklärt diesen außergewöhnlichen Effekt. Zehn kreisfreie Städte belassen 2022 ihre Hebesätze auf dem Vorjahresniveau, eine Stadt hebt den Satz an und nur eine Stadt senkt den Hebesatz. Der starke Rückgang des durchschnittlichen Hebesatzes bei der Gewerbesteuer in der Gruppe der kreisfreien Städte ist auf die Landeshauptstadt Mainz zurückzuführen: Mainz senkt den Hebesatz von ursprünglich 440 Prozent um 130 Prozentpunkte auf nunmehr 310 Prozent. Er liegt damit deutlich unter den Hebesätzen der anderen kreisfreien Städte. Aufgrund der herausragenden Einnahmesituation von Mainz wirkt sich diese Reduzierung spürbar auf den Durchschnitt aller kreisfreien Städte und sogar auf den landesweiten Durchschnitt aus. Ohne diesen Sondereffekt würde der Hebesatz in der Gewerbesteuer sowohl in der Gruppe der kreisfreien Städte als auch bezogen auf alle rheinland-pfälzischen Kommunen im Vorjahresvergleich nahezu unverändert bleiben (430 bzw. 395 Prozent).

Ein ähnlicher Effekt ergibt sich, wenn die Raumstrukturtypen der rheinland-pfälzischen Landesplanung betrachtet werden. Die hoch verdichteten Siedlungsräume weisen bei der Gewerbesteuer im Durchschnitt einen auf 360 Prozent gesunkenen Hebesatz aus, der nun erstmals unter den Hebesätzen in den verdichteten und den ländlichen Siedlungsräumen liegt. Dieser Effekt ist ebenfalls ausschließlich auf Mainz zurückzuführen.

Der landesdurchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B stieg seit Beginn der rheinland-pfälzischen Aufzeichnungen im Jahr 1949 jährlich durchschnittlich um rund 3 Prozentpunkte an. Im Jahr 2022 erhöht sich der Hebesatz hingegen voraussichtlich um 16 Prozentpunkte. Einen stärkeren absoluten Anstieg haben die Statistiker in Bad Ems in Rheinland-Pfalz zuvor noch nicht gemessen. Die bisherigen Spitzenwerte stammten aus den Jahren 1972 (plus 14 Prozentpunkte) und 2012 (plus 13 Prozentpunkte).

Die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegen seit vielen Jahrzehnten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. In den vergangenen Jahren nahm der Unterschied noch zu. Während der rheinland-pfälzische Hebesatz beispielsweise im Jahr 2000 noch 39 Prozentpunkte unter dem bundesdurchschnittlichen Wert lag, wuchs die Differenz kontinuierlich bis 2020 auf 71 Prozentpunkte an. Für 2021 und 2022 liegen noch keine bundesweiten Vergleichswerte vor.

Die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2022 sind online im Geowebportal des Statistischen Landesamtes kostenlos abrufbar (Geowebdienste - Bereich Kommunalfinanzen).

Realsteuerhebesätze 2022 (vorläufig) landesweit

Realsteuerhebesätze 2022 (vorläufig) nach Landkreisen

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Die vom Statistischen Landesamt für 2022 veröffentlichten Zahlen sind vorläufig. Erfahrungsgemäß erfolgen nahezu alle Hebesatzänderungen bis Mai des laufenden Jahres. Die Kommunen dürfen ihre Hebesätze im laufenden Haushaltsjahr jedoch noch bis zum 30. Juni erhöhen und bis zum 31. Dezember senken. Rückblickend machten im Jahr 2021 hiervon sehr wenige Kommunen Gebrauch.
Zur Gewichtung der Hebesätze für Durchschnittsberechnungen 2022 wurden die Messbeträge (Grundsteuermessbeträge bzw. Gewerbesteuermessbeträge) des Jahres 2021 verwendet.

Autor: Dr. Christoph Wonke (Referat Öffentliche Finanzen)

Korrektur

Die im Text sowie in den Grafiken und Tabellen fett hervorgehobenen Werte wurden am 16. Mai 2022 korrigiert. Die Stadt Ludwigshafen hatte ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 Prozent im Jahr 2021 ursprünglich auf 478 Prozent im Jahr 2022 angehoben und diesen Wert dem Statistischen Landesamt mitgeteilt. Dieser Wert war Grundlage für die Pressemeldung des Statistischen Landesamtes vom 13. Mai 2022. Am 25. April 2022 entschied der Stadtrat von Ludwigshafen, dass der Hebesatz entgegen des ursprünglichen Beschlusses auf 525 Prozent angehoben wird. Die Meldung hierüber lag dem Statistischen Landesamt bei Veröffentlichung der Pressemitteilung nicht vor. Mit der korrigierten Pressemeldung wird dieser Beschluss des Stadtrates nachvollzogen.

Säulendiagramm: Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz und in DeutschlandSäulendiagramm: Realsteuerhebesätze 2022 nach RaumstrukturtypenBalkendiagramm: Hebesätze der Gewerbesteuer in den kreisfreien Städten 2022

Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2022 kreisfreie Städte/ kreisangehörige Kommunen
MerkmalInsgesamtkreisfreie Städtekreisangehörige Gemeinden
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-12 2.289-
angehoben1827,9325,01797,8
unverändert2.11692,0975,02.10792,0
gesenkt30,100,030,1
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)330-354-328-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)3-19-2-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben26611,6866,725811,3
unverändert2.02788,1433,32.02388,4
gesenkt80,300,080,3
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)428-500-397-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)16-43-5-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben1496,518,31486,5
unverändert2.14693,31083,32.13693,3
gesenkt60,318,350,2
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)369-364-372-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)-26--66-1-
Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2022 nach Raumstrukturtypen
MerkmalInsgesamt ländlicher Raum verdichteter Raum hochverdichteter Raum
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1827,91107,2689,645,9
unverändert2.11692,01.40992,664390,36494,1
gesenkt30,120,110,100,0
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)330-344-319-326-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)3-2-3-10-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben26611,617311,48612,1710,3
unverändert2.02788,11.34488,462287,46189,7
gesenkt80,340,340,600,0
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)428-406-403-478-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)16-7-10-33-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1496,5785,1699,722,9
unverändert2.14693,31.44094,764190,06595,6
gesenkt60,330,220,311,5
durchschnittlicher Hebesatz 2022 (%)369-391-366-360-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)-26-0-1--66-

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