| Mikrozensus, Haushalte u. Familie, Bevölkerung

Erwerbstätige Mütter überwiegend in Teilzeit beschäftigt

Im vergangenen Jahr gab es in Rheinland-Pfalz rund 397.800 Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems zum Muttertag am 8. Mai weiter mitteilt, lebte die überwiegende Mehrheit von ihnen in einer Partnerschaft (Ehepaare: 74 Prozent; Lebensgemeinschaften: 11 Prozent). Knapp 15 Prozent der Mütter waren alleinerziehend.

Mehr als zwei Drittel der Mütter (67 Prozent) gingen einer so genannten realisierten Erwerbstätigkeit nach, d. h. sie waren erwerbstätig, ohne sich in Mutterschutz oder Elternzeit zu befinden. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter lag bei den Alleinerziehenden (71 Prozent) etwas höher als bei den Paarfamilien (67 Prozent). Das Gros der erwerbstätigen Mütter arbeitete in Teilzeit (74 Prozent), wobei die Quote bei den in Partnerschaft lebenden erwerbstätigen Müttern mit 77 Prozent deutlich höher ausfiel als bei den Alleinerziehenden (60 Prozent). Somit waren Alleinerziehende nicht nur häufiger realisiert erwerbstätig, sondern gingen auch öfter einer Vollzeittätigkeit nach.

Neben der Familienform beeinflusst auch das Alter des jüngsten Kindes die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Hatte das jüngste Kind in der Familie sein drittes Lebensjahr noch nicht vollendet, waren etwas mehr als ein Drittel der Mütter (36 Prozent) realisiert erwerbstätig. Mit jüngstem Kind im klassischen Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre) waren bereits 70 Prozent der Mütter wieder erwerbstätig. Der Anteil der Mütter, die ins Erwerbsleben zurückgekehrt waren, stieg mit zunehmenden Alter des jüngsten Kindes weiter auf 78 Prozent (jüngstes Kind 6 bis unter 10 Jahre) bzw. 83 Prozent (10 bis unter 18 Jahre). In allen Altersgruppen des jüngsten Kindes arbeiteten die Mütter mehrheitlich in Teilzeit.

Gut 60 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in der Familie bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Einkünfte von Angehörigen (zum Beispiel der Partnerin oder dem Partner) waren für fast ein Viertel (24 Prozent) die Haupteinkommensquelle. Von öffentlichen Leistungen – zu denen auch das Elterngeld zählt – finanzierten sich mehr als 14 Prozent der rheinland-pfälzischen Mütter hauptsächlich ihren Lebensunterhalt.

 Erwerbsbeteiligung der Mütter nahm in den letzten zehn Jahren nur geringfügig zu

In den vergangenen zehn Jahren hat sich an der Erwerbsbeteiligung der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind insgesamt nur wenig verändert; verglichen mit 2011 wuchs die Quote der realisiert erwerbstätigen Mütter lediglich um 1,1 Prozentpunkte (Quote 2011: 66 Prozent). Der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Mütter an allen erwerbstätigen Müttern legte mit 1,7 Prozentpunkten etwas stärker zu (Vollzeitquote 2021: 26 Prozent; 2011: 24 Prozent).

Damit einhergehend lebten – relativ betrachtet – 2021 kaum mehr Mütter von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit als zehn Jahre zuvor (plus 1,3 Prozentpunkte; Anteil 2011: 59 Prozent). Gleichwohl sank die finanzielle Abhängigkeit von Angehörigen im gleichen Zeitraum (minus 5,2 Prozentpunkte; Anteil 2011: 29 Prozent). Im Gegenzug finanzierten mehr Mütter mit minderjährigen Kindern ihren Lebensunterhalt durch öffentliche Leistungen (plus 3,8 Prozentpunkte; Anteil 2011: 10,6 Prozent), wobei diese Zunahme in erster Linie auf das Elterngeld zurückzuführen war (plus drei Prozentpunkte).

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus 2021. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.
Zu den Personen mit realisierter Erwerbstätigkeit zählen alle Erwerbstätigen nach dem ILO-Konzept, die sich nicht in Mutterschutz oder Elternzeit befinden. Weitere Informationen zum Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit finden Sie z. B. unter: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2018/01/realisierte-erwerbstaetigkeit-012018.pdf;jsessionid=FB3B90EB5EBD8C1AD70B00AF7BCF6C10.live722?__blob=publicationFile
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sowie auch teilweise den Mikrozensus 2021 stehen hier zur Verfügung: https://www.statistik.rlp.de/de/gesellschaft-staat/info-zu-ergebnissen-2020/

Autorin: Dr. Julia Stoffel (Referat Private Haushalte)

Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im selben Haushalt 2011 1) und 2021 nach Erwerbsbeteiligung
 Erwerbsbeteiligung20212011Veränderung 2021 gegenüber 2011
in 1.000in 1.000in Prozent
Insgesamt397,8397,9-0,10,0
darunter Erwerbstätige nach dem ILO-Konzept 292,8278,913,95,0
realisiert Erwerbstätige 2) 268,1263,74,41,7
in Vollzeit69,563,75,89,1
in Teilzeit198,6200,0-1,4-0,7
 Erwerbstätige in Mutterschutz/Elternzeit 24,715,29,562,6
Ergebnisse des Mikrozensus (2021: Erstergebnisse) - Bevölkerung in Familien/Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten (2021) bzw. am Hauptwohnsitz (2011).
1) 2011: Mütter mit mindestens einem minderjährigen ledigen Kind im selben Haushalt.
2) Personen, die im Sinne des ILO-Konzepts erwerbstätig sind und diese Erwerbstätigkeit nicht aufgrund von „Mutterschutz“ oder „Elternzeit“ unterbrochen haben.

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