| Finanzen, Steuern, Personal

Hebesätze der Realsteuern steigen

Die Hebesätze bei den Grundsteuern werden in Rheinland-Pfalz im laufenden Jahr deutlich steigen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, errechnet sich nach den bisher vorliegenden Hebesatzdaten der Gemeinden für 2023 ein durchschnittlicher Hebesatz für die Grundsteuer A von 361 Prozent. Dies ist ein Anstieg um 28 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreswert. Bei der Grundsteuer B wird ein Anstieg um 50 Prozentpunkte auf 481 Prozent erwartet. Der durchschnittliche Hebesatz bei den Gewerbesteuern liegt nach diesen vorläufigen Berechnungen bei 377 Prozent; dies sind 27 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2022.

Die Grundsteuer A wird von den Kommunen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben. Rund zwei Drittel der 2.301 Kommunen in Rheinland-Pfalz haben für 2023 einen Anstieg des Hebesatzes der Grundsteuer A mitgeteilt, ein Drittel wird ihn unverändert belassen. Bei der Grundsteuer B haben sich drei von vier Kommunen für eine Anhebung des Hebesatzes entschieden, ein Viertel sieht keine Änderung vor. Bei der Gewerbesteuer beträgt das Verhältnis 60 Prozent (Erhöhung) zu 40 Prozent (keine Veränderung). Eine Senkung der Hebesätze ist selten zu beobachten. 29 Kommunen (1,3 Prozent aller Gemeinden) werden voraussichtlich mindestens einen Hebesatz senken. Demgegenüber sehen fast 1.800 Kommunen (78 Prozent aller Gemeinden) die Erhöhung zumindest eines Hebesatzes vor.

Während sich in den kreisfreien Städten der durchschnittliche Hebesatz bei den Grundsteuern im Vorjahresvergleich um wenige Prozentpunkte erhöht, steigt er bei den kreisangehörigen Gemeinden im Durchschnitt um 29 (Grundsteuer A) bzw. 71 Prozentpunkte (Grundsteuer B). Im Ergebnis ist so – wie schon bei den Gewerbesteuern – eine gewisse Angleichung der durchschnittlichen Hebesätze zu verzeichnen.

Die aktuellen Anpassungen müssen auch vor dem Hintergrund des ab dem Haushaltsjahr 2023 reformierten Kommunalen Finanzausgleichs gesehen werden. Dadurch erhalten Kommunen nach einer vorgegebenen Systematik Gelder vom Land und indirekt auch von anderen Kommunen. Die Höhe richtet sich u. a. nach den sogenannten Nivellierungssätzen je Steuerart. Kommunen, die Hebesätze unterhalb dieses Nivellierungssatzes verwenden, müssen Nachteile hinnehmen. Bei mehr als neun von zehn Kommunen liegt im Jahr 2023 mindestens einer ihrer Hebesätze auf oder über dem jeweiligen aktuellen Nivellierungssatz. Lediglich jede zwölfte Kommune beließ alle Hebesätze unterhalb der jeweiligen Nivellierungssätze.

Die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz lagen seit Jahrzehnten zum Teil deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. In den vergangenen Jahren nahm der Unterschied tendenziell noch zu. Auch wenn für das Jahr 2023 noch keine bundesweiten Vergleichswerte vorliegen, steht zu erwarten, dass aufgrund der aktuellen Erhöhungen in Rheinland-Pfalz eine Annäherung an die bundesdurchschnittlichen Hebesätze erfolgt ist.

Die Daten zu allen Hebesätzen der rheinland-pfälzischen Kommunen 2023 sind unter folgendem Link abrufbar: Hebesätze 2023.

Die Daten stammen aus der jährlichen Erhebung zum Realsteuervergleich. Die Durchschnittsberechnungen zur Gewichtung der Hebesätze basieren auf den in sog. Steuermessbeträge (Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbeträge) umgerechneten Steueristaufkommen des Vorjahres. In den Städten Mainz und Idar-Oberstein wurden die voraussichtlichen Gewerbesteueristaufkommen des Haushaltsjahres 2023 auf realistische Werte geschätzt, da die Vorjahreszahlen einen Sondereffekt beinhalten. Da es zudem bis zum 31.12.2023 noch zu Hebesatzänderungen und Korrekturmeldungen durch die Kommunalverwaltungen kommen kann, sind die veröffentlichten Ergebnisse vorläufig.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Staat, Private Haushalte)

Säulendiagramm: Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz und in DeutschlandSäulendiagramm: Realsteuerhebesätze 2023 nach RaumstrukturtypenBalkendiagramm: Hebesätze der Gewerbesteuer in den kreisfreien Städten 2023

Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2023 kreisfreie Städte/ kreisangehörige Kommunen
MerkmalInsgesamtkreisfreie Städtekreisangehörige Gemeinden
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben1.49565,0216,71.49365,2
unverändert79734,61083,378734,4
gesenkt90,400,090,4
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)361-363-360-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)28-4-29-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben1.72575,0216,71.72375,3
unverändert56824,71083,355824,4
gesenkt80,300,080,3
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)481-506-470-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)50-5-71-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-12-2.289-
angehoben1.35358,818,31.35259,1
unverändert93040,41191,791940,1
gesenkt180,800,0180,8
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)377-379-375-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)27-41-12-
Realsteuerhebesätze rheinland-pfälzischer Kommunen 2023 nach Raumstrukturtypen
MerkmalInsgesamt ländlicher Raum verdichteter Raum hochverdichteter Raum
AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %AnzahlAnteil in %
Grundsteuer A
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1.49565,086656,957480,65580,9
unverändert79734,664842,613719,21217,6
gesenkt90,470,510,111,5
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)361-368-356-354-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)28-22-33-25-
Grundsteuer B
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1.72575,01.03468,063489,05783,8
unverändert56824,748131,67710,81014,7
gesenkt80,360,410,111,5
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)481-467-475-499-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)50-62-68-20-
Gewerbesteuer
Insgesamt2.301-1.521-712-68-
angehoben1.35358,882354,147967,35175,0
unverändert93040,468745,222631,71725,0
gesenkt180,8110,771,000,0
durchschnittlicher Hebesatz 2023 (%)377-378-376-376-
durchschnittliche Anpassung (Prozentpunkte)27-19-7-39-

#Themen

Finanzen

Teilen

Zurück