Ein Großteil des Gesundheitspersonals arbeitet in ambulanten Einrichtungen (2022: 41 Prozent) sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen (35 Prozent). Jede bzw. jeder zehnte Beschäftigte ist in sogenannten Vorleistungseinrichtungen wie beispielsweise der Pharmazeutischen Industrie tätig. Das übrige Gesundheitspersonal verteilt sich auf die Verwaltung, die Rettungsdienste, den Gesundheitsschutz und die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
In fünf der sieben Einrichtungsarten nahm die Beschäftigung 2022 zu. Die meisten neuen Arbeitsplätze entstanden in stationären und teilstationären Einrichtungen (plus 1.300). Den zweitgrößten Anstieg verzeichneten die ambulanten Einrichtungen mit 300 zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Dagegen nahm die Beschäftigung im Gesundheitsschutz und in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens ab (minus 100 bzw. minus 500). Das dürfte darauf zurückzuführen sein, dass 2022 weniger Personal zur Pandemiebekämpfung eingesetzt werden musste als im Vorjahr. In den genannten Bereichen war die Beschäftigung 2021 besonders stark gestiegen. Zum Gesundheitsschutz zählen unter anderem die Gesundheitsämter und die in öffentlicher Hand betriebenen Impfzentren. Die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens schließen mitunter die Corona-Testzentren ein.
Längerfristig erhöhte sich der Personalbestand im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen kräftig. Von 2012 bis 2022 nahm die Zahl der Beschäftigten um 32.300 bzw. 13 Prozent zu (Deutschland: plus 19 Prozent).
Charakteristisch für das Gesundheitswesen ist der hohe Frauenanteil. Drei Viertel des Gesundheitspersonals in Rheinland-Pfalz sind Frauen. Die höchsten Frauenanteile weisen die ambulanten Einrichtungen (2022: 82 Prozent) sowie die stationären und teilstationären Einrichtungen (79 Prozent) auf. Anteilig arbeiten die wenigsten Frauen beim Rettungsdienst (35 Prozent) und in Vorleistungseinrichtungen (48 Prozent).
Teilzeitarbeit ist im Gesundheitswesen weit verbreitet. Das kommt in der Relation zwischen Vollzeitäquivalenten und Beschäftigtenzahlen zum Ausdruck. Vollzeitäquivalente geben die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Je geringer die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte ist, desto größer ist die Bedeutung der Teilzeitarbeit. In Rheinland-Pfalz kamen im Gesundheitswesen auf 100 Beschäftigte rechnerisch 71 Vollzeitäquivalente (Deutschland: 72). Besonders häufig arbeiten Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen sowie in sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Teilzeit (64 bzw. 65 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte). In den Vorleistungseinrichtungen und in der Verwaltung spielt Teilzeitarbeit nur eine geringe Rolle (84 bzw. 83 Vollzeitäquivalente je 100 Beschäftigte).
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse werden von der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder“ (AG GGRdL) berechnet. Die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) wird für die Länder seit dem Berichtsjahr 2008 nach einheitlicher Methode durchgeführt.
Die GPR weist die Zahl der Beschäftigten aus, gegliedert nach den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Rahmen der GPR werden Beschäftigte insgesamt, weibliche Beschäftigte und Vollzeitäquivalente berechnet. Unter Beschäftigten versteht die GPR Beschäftigungsverhältnisse. Somit werden Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen im Gesundheitswesen mehrfach gezählt. Dies entspricht einer anderen methodischen Vorgehensweise als in der Erwerbstätigenrechnung. Dort werden Personen mit ihrer überwiegenden Tätigkeit nur einmal gezählt.
Das Gesundheitswesen ist gemäß SHA (System of Health Accounts) definiert. Es ist nicht identisch mit Abteilung 86 der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008.
Autor: Moritz Hohlstein (Referat Analysen Wirtschaft)