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Deutlich mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2023

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz ist im ersten Quartal 2023 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten in den ersten drei Monaten dieses Jahres 162 Unternehmen einen Insolvenzantrag – 16,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (139). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag mit 773 um 2,8 Prozent über dem Niveau des ersten Quartals 2022.

 Unternehmensinsolvenzen

Durch die beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten in den ersten drei Monaten dieses Jahres 612 Arbeitsplätze in Gefahr; das waren – trotz gestiegener Zahl der Unternehmensinsolvenzen – nur etwa halb so viele wie im ersten Quartal des Vorjahres. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit 334 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als doppelt so hoch. Damit hatte jedes Unternehmen zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich knapp 2,1 Millionen Euro Schulden.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Baugewerbe (41 Anträge); die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Es folgten die Wirtschaftsabschnitte „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 23 sowie „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 20 Fällen.

Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, lag in den kreisfreien Städten (1,4) höher als in den Landkreisen (1,0). Den mit 3,4 höchsten Wert verzeichnete die kreisfreie Stadt Ludwigshafen, den mit 0,3 niedrigsten der Landkreis Mainz-Bingen.

Verbraucherinsolvenzen

Im ersten Quartal 2023 führten 773 Verbraucherinsolvenzen zu voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 36 Millionen Euro; das waren 5,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohner verzeichnete in den ersten drei Monaten die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 14,0; die wenigsten wies der Landkreis Mainz-Bingen mit 0,7 auf. Der Niveauunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ist bei den Verbraucherinsolvenzen stärker ausgeprägt als bei den Unternehmensinsolvenzen. In den kreisfreien Städten lag der Durchschnitt bei 2,9, in den Landkreisen bei 1,5.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Säulendiagramm: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2013 bis 2023Säulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2013 bis 2023 – Voraussichtliche ForderungenSäulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2013 bis 2023 – Betroffene Beschäftigte

Insolvenzen im 1. Quartal 2023 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 1.000 UnternehmeninsgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz), St.4-13,01312,7
Kaiserslautern, St.4-41,331-33,1
Koblenz, St.731,719-61,7
Landau i. d. Pfalz, St.221,01022,1
Ludwigshafen a. Rh., St.1383,442-82,4
Mainz, St.831,03171,4
Neustadt a. d. Weinstr., St.1-30,49-31,7
Pirmasens, St.1-20,7561414,0
Speyer, St.311,61573,0
Trier, St.320,737-53,3
Worms, St.2-30,731-23,7
Zweibrücken, St.202,01263,5
Landkreise
Ahrweiler420,82271,7
Altenkirchen (Ww.)5-11,220-61,5
Alzey-Worms2-30,41961,5
Bad Dürkheim741,41971,4
Bad Kreuznach5-20,93071,9
Bernkastel-Wittlich751,512-91,1
Birkenfeld3-11,11011,2
Cochem-Zell431,5751,1
Donnersbergkreis100,512-51,6
Eifelkreis Bitburg-Prüm2-30,517-11,7
Germersheim731,82441,9
Kaiserslautern962,913-61,2
Kusel311,83054,3
Mainz-Bingen2-20,314-70,7
Mayen-Koblenz741,037-61,7
Neuwied640,930-41,6
Rhein-Hunsrück-Kreis2-130,51521,4
Rhein-Lahn-Kreis7-21,733-62,7
Rhein-Pfalz-Kreis420,91340,8
Südliche Weinstraße310,71221,1
Südwestpfalz210,71871,9
Trier-Saarburg661,321-41,4
Vulkaneifel321,31252,0
Westerwaldkreis931,22621,3
Rheinland-Pfalz1162231,1752211,9
kreisfreie Städte5061,4296102,9
Landkreise110201,0456101,5
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

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