| Gewerbeanzeigen, Insolvenzen

Mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz hat sich im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sechs Prozent erhöht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten von Januar bis Juni insgesamt 295 Unternehmen einen Insolvenzantrag; das waren 17 Anträge mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mit 1.472 Anträgen rund 24 Prozent unter dem Vorjahreswert.

 Unternehmensinsolvenzen

Aufgrund der beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten im ersten Halbjahr 1.901 Arbeitsplätze in Gefahr. Gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum war das ein Rückgang um fast 50 Prozent, wobei 2021 einige größere Einzelfälle zum erhöhten Wert beitrugen. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit 313 Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahreswert (minus 30 Prozent). Jedes Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa 1,06 Millionen Euro Schulden.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Wirtschaftsabschnitt „Baugewerbe“ (48 Anträge). Es folgten „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 41 Fällen und der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 39 Fällen.

Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktiven Unternehmen, lag landesweit bei 2,1, wobei in den kreisfreien Städten (2,4) im Durchschnitt ein höherer Wert als in den Landkreisen (1,9) zu beobachten war. Insgesamt lagen die Werte damit über dem Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres (landesweit: 1,8, kreisfreie Städte: 2,2, Landkreise: 1,6).

Verbraucherinsolvenzen

Der deutliche Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2022 um fast ein Viertel ist auch auf die stark erhöhte Zahl an Insolvenzanträgen Anfang 2021 und den damit verbundenen Basiseffekt zurückzuführen. Wegen der Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre haben vermutlich viele Betroffene die Verabschiedung des Gesetzes Ende 2020 abgewartet. In den Folgemonaten führte dies zu einem erheblichen Anstieg der Insolvenzanträge. Im längerfristigen Vergleich scheint sich der kontinuierliche Rückgang in den Verbraucherinsolvenzen bis zum Jahr 2020 nicht weiter fortzusetzen. Die sich verschlechternde reale Einkommenssituation vieler Haushalte, u.a. bedingt durch die hohe Inflation, könnte hierbei eine Rolle gespielt haben (vgl. PM Nr. 199 vom 07.09.22 „ Durchschnittlich fast 2.000 € Schulden bei Energieunternehmen“, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz).

Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner wies im ersten Halbjahr 2022 die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 20,7 auf, die wenigsten der Rhein-Pfalz-Kreis (1,2) und der Kreis Cochem-Zell (1,3). Landesweit lag der Wert bei 3,6, wobei auch hier ein deutlicher Unterschied zwischen kreisfreien Städten (5,5) und Landkreisen (2,9) zu verzeichnen ist.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31.01.2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt wie zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Säulendiagramm: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im ersten Halbjahr 2012 bis 2022Säulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2012 bis 2022 – Voraussichtliche ForderungenSäulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2012 bis 2022 – Betroffene Beschäftigte

Insolvenzen 1. Halbjahr 2022 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 1.000 UnternehmeninsgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)644,62414,9
Kaiserslautern1133,662-236,2
Koblenz10-22,548-64,2
Landau i. d. Pfalz1-20,51663,4
Ludwigshafen a. Rh.1032,6106-106,2
Mainz17-12,261-402,8
Neustadt a. d. Weinstraße5-12,324-14,5
Pirmasens523,583-1720,7
Speyer412,113-142,6
Trier5-41,175-716,8
Worms8-22,960-57,2
Zweibrücken515,019-105,6
Landkreise
Ahrweiler5-20,931-222,4
Altenkirchen (Ww.)1222,948-113,7
Alzey-Worms1553,025-31,9
Bad Dürkheim5-51,025-61,9
Bad Kreuznach931,638-72,4
Bernkastel-Wittlich7-21,533-42,9
Birkenfeld812,922-192,7
Cochem-Zell210,78-41,3
Donnersbergkreis1-40,528-223,7
Eifelkreis Bitburg-Prüm1022,732-203,2
Germersheim852,03532,7
Kaiserslautern8-12,633-63,1
Kusel523,038-295,4
Mainz-Bingen1872,342-152,0
Mayen-Koblenz1351,89684,5
Neuwied941,362-43,4
Rhein-Hunsrück-Kreis20165,027-72,6
Rhein-Lahn-Kreis1413,471-355,8
Rhein-Pfalz-Kreis3-60,719-211,2
Südliche Weinstraße5-41,12572,3
Südwestpfalz4-21,43273,4
Trier-Saarburg3-60,754-143,6
Vulkaneifel723,19-121,5
Westerwaldkreis10-81,348-442,4
Rheinland-Pfalz1295172,11472-4733,6
kreisfreie Städte8722,4591-1905,5
Landkreise201161,9881-2802,9
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

#Themen

Insolvenzen

Teilen

Zurück