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Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz hat sich in den ersten drei Monaten 2022 im Vergleich zum Vorjahresquartal kaum verändert. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten von Januar bis März insgesamt 139 Unternehmen einen Insolvenzantrag; das war ein Antrag mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im ersten Quartal 2022 mit 752 Anträgen über 31 Prozent unter dem Vorjahreswert.

 Unternehmensinsolvenzen

Aufgrund der beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten im ersten Quartal 1.233 Arbeitsplätze in Gefahr. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das ein Rückgang um fast zwei Drittel, wobei 2021 einige größere Einzelfälle zum erhöhten Wert beitrugen. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit 144 Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahreswert (minus 65 Prozent). Jedes Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa 1,04 Millionen Euro Schulden.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (18 Anträge). Es folgten das Baugewerbe und der Wirtschaftsabschnitt „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit jeweils 17 Fällen.

Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktiven Unternehmen, lag landesweit bei 1,0, wobei in den kreisfreien Städten (1,2) im Durchschnitt ein höherer Wert als in den Landkreisen (0,8) zu beobachten war.

Verbraucherinsolvenzen

Der deutliche Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2022 um fast ein Drittel ist auch auf die stark erhöhte Zahl an Insolvenzanträgen Anfang 2021 und den damit verbundenen Basiseffekt zurückzuführen. Wegen der Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre haben vermutlich viele Betroffene die Verabschiedung des Gesetzes Ende 2020 abgewartet. In den Folgemonaten führte dies zu einem erheblichen Anstieg der Insolvenzanträge. Im längerfristigen Vergleich entsprechen die 752 Anträge von Januar bis März 2022 in etwa dem Niveau der Jahre 2016 bis 2018.

Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner wies im ersten Quartal 2022 die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 10,4 auf, die wenigsten der Landkreis Cochem-Zell (0,3) und der Rhein-Pfalz-Kreis (0,6). Landesweit lag der Wert bei 1,8, wobei auch hier ein deutlicher Unterschied zwischen kreisfreien Städten (2,8) und Landkreisen (1,5) zu verzeichnen ist.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31.01.2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt wie zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Staat, Gesellschaft)

Säulendiagramm: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2012 bis 2022Säulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2012 bis 2022 – Voraussichtliche ForderungenSäulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2012 bis 2022 – Betroffene Beschäftigte

Insolvenzen im 1. Quartal 2022 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 1.000 UnternehmeninsgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)543,81202,5
Kaiserslautern822,634-263,4
Koblenz4-41,025-52,2
Landau i. d. Pfalz--1-831,7
Ludwigshafen a. Rh.501,350-162,9
Mainz5-20,624-271,1
Neustadt a. d. Weinstraße4-21,81222,3
Pirmasens312,142-1910,4
Speyer211,08-71,6
Trier1-30,242-513,8
Worms501,83314,0
Zweibrücken2-22,06-51,8
Landkreise
Ahrweiler2-30,415-111,2
Altenkirchen (Ww.)621,42612,0
Alzey-Worms501,01321,0
Bad Dürkheim310,612-60,9
Bad Kreuznach77-23-61,5
Bernkastel-Wittlich2-60,42181,9
Birkenfeld411,49-121,1
Cochem-Zell100,32-50,3
Donnersbergkreis1-20,517-262,3
Eifelkreis Bitburg-Prüm531,418-191,8
Germersheim421,02071,6
Kaiserslautern3-41,01911,8
Kusel2-11,225-33,6
Mainz-Bingen400,521-161,0
Mayen-Koblenz3-10,44342,0
Neuwied22-34-41,9
Rhein-Hunsrück-Kreis15133,813-111,3
Rhein-Lahn-Kreis912,239-213,2
Rhein-Pfalz-Kreis2-20,49-140,6
Südliche Weinstraße2-30,41010,9
Südwestpfalz1-20,311-51,2
Trier-Saarburg--3-25-191,7
Vulkaneifel1-20,47-61,2
Westerwaldkreis620,824-291,2
Rheinland-Pfalz113911,0752-3421,8
kreisfreie Städte44-61,2296-1502,8
Landkreise9050,8456-1891,5
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

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