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Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den ersten drei Quartalen über Vorjahreszeitraum

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz hat sich in den ersten drei Quartalen 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 14 Prozent erhöht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten von Januar bis September insgesamt 444 Unternehmen einen Insolvenzantrag; das waren 53 mehr als im Vorjahreszeitraum. Dieser Wert liegt jedoch deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre von 585.

 Unternehmensinsolvenzen

Aufgrund der beantragten Unternehmensinsolvenzen gerieten in den ersten neun Monaten des Jahres 3.037 Arbeitsplätze in Gefahr. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum war das ein Rückgang um fast 28 Prozent, wobei 2021 einige größere Einzelfälle zum erhöhten Wert beitrugen. Das Gesamtvolumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger lag mit 596 Millionen Euro deutlich über dem Vorjahresniveau (plus 15 Prozent) und war damit der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre. Jedes Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags durchschnittlich etwa 1,3 Millionen Euro Schulden.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen aus dem Wirtschaftsabschnitt „Baugewerbe“ (76 Anträge). Es folgten „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 62 Fällen und „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 57 Fällen.

Die Insolvenzhäufigkeit, also die Zahl der Insolvenzen je 1.000 wirtschaftlich aktiven Unternehmen, lag landesweit bei 3,1, wobei in den kreisfreien Städten (3,6) im Durchschnitt ein höherer Wert zu beobachten war als in den Landkreisen (2,8).

Verbraucherinsolvenzen

Der deutliche Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzen in den ersten neun Monaten 2022 um rund 17 Prozent ist auch auf die stark erhöhte Zahl an Insolvenzanträgen Anfang 2021 und den damit verbundenen Basiseffekt zurückzuführen. Wegen der Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre haben vermutlich viele Betroffene die Verabschiedung des Gesetzes Ende 2020 abgewartet. In den Folgemonaten führte dies zu einem erheblichen Anstieg der Insolvenzanträge. Im längerfristigen Vergleich scheint sich der kontinuierliche Rückgang in den Verbraucherinsolvenzen bis zum Jahr 2020 nicht weiter fortzusetzen.

Die meisten Verbraucherinsolvenzen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner wies in den ersten drei Quartalen 2022 die kreisfreie Stadt Pirmasens mit 27,7 auf, die wenigsten der Rhein-Pfalz-Kreis (1,9), gefolgt vom Kreis Alzey-Worms (2,7). Landesweit lag der Wert bei 5,5, wobei auch hier ein deutlicher Unterschied zwischen kreisfreien Städten (8,1) und Landkreisen (4,6) zu verzeichnen ist.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Hinsichtlich des zeitlichen Vergleichs ist zu beachten, dass in den Jahren 2020 und 2021 Sonderregelungen galten. So war aufgrund der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Beruht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, so ist die Insolvenzantragspflicht bis maximal 31.01.2022 ausgesetzt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren anstatt wie zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autor: Daniel Friesenhahn (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken)

Säulendiagramm: Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im ersten bis dritten Quartal 2012 bis 2022Säulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten bis dritten Quartal 2012 bis 2022 – Voraussichtliche ForderungenSäulendiagramm: Unternehmensinsolvenzen im ersten bis dritten Quartal 2012 bis 2022 – Betroffene Beschäftigte

Insolvenzen 1. -3. Quartal 2022 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 1.000 Umsatzsteuer-pflichtigeinsgesamtVeränderung gegenüber
2021
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)836,13457,0
Kaiserslautern1765,588-468,8
Koblenz15 3,767-75,9
Landau i. d. Pfalz2-11,02655,6
Ludwigshafen a. Rh.1533,91761310,2
Mainz2443,186-544,0
Neustadt a. d. Weinstraße602,73957,3
Pirmasens614,2111-2227,7
Speyer6-13,118-123,6
Trier11-22,5110-729,9
Worms13-34,885510,2
Zweibrücken515,028-158,2
Landkreise
Ahrweiler8-11,548-203,7
Altenkirchen (Ww.)1764,167-265,2
Alzey-Worms2064,036-22,7
Bad Dürkheim6-111,242-153,2
Bad Kreuznach1362,36874,3
Bernkastel-Wittlich1423,047-64,2
Birkenfeld903,237-164,6
Cochem-Zell3-21,118-22,9
Donnersbergkreis4-51,843-225,7
Eifelkreis Bitburg-Prüm1564,150-215,0
Germersheim1243,05224,0
Kaiserslautern1123,554-175,1
Kusel623,670-2610,0
Mainz-Bingen26103,366-153,1
Mayen-Koblenz2253,0130-66,0
Neuwied1672,39945,4
Rhein-Hunsrück-Kreis21155,344-34,2
Rhein-Lahn-Kreis1704,2110-319,0
Rhein-Pfalz-Kreis7-51,530-231,9
Südliche Weinstraße7-61,53222,9
Südwestpfalz903,155195,8
Trier-Saarburg7-51,585-75,6
Vulkaneifel1164,822-43,6
Westerwaldkreis18-52,390-444,4
Rheinland-Pfalz1444533,122634705,5
kreisfreie Städte128113,6868-1958,1
Landkreise299372,81395-2724,6
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

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