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Erneut leichter Anstieg der Zahl der Verurteilungen

Im Jahr 2019 wurden in Rheinland-Pfalz 32.994 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 586 Verurteilungen bzw. 1,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zwar ist damit die Zahl der Verurteilten das zweite Jahr in Folge leicht gestiegen; gegenüber dem letzten Höchststand im Jahr 2005 mit über 43.000 Verurteilungen bedeutet dies jedoch einen Rückgang um fast 25 Prozent. Mehr als 80 Prozent der Verurteilten waren Männer, rund 29 Prozent hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Insgesamt 19.151 Verurteilungen – rund 58 Prozent – sind den sogenannten „klassischen Delikten“ aufgrund eines Verbrechens oder Vergehens gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches zuzuordnen; dies entspricht nahezu dem Wert des Jahres 2018. Die zweitgrößte Gruppe (8.564 Verurteilungen bzw. 26 Prozent) bildeten die Straftaten im Straßenverkehr wie Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein Anstieg um 168 Verurteilungen bzw. 2 Prozent zu verzeichnen.

Wegen Verstößen gegen Strafvorschriften eines anderen Bundes- oder Landesgesetzes gab es 5.279 Verurteilungen, 9,2 Prozent mehr als 2018. Hierzu zählen etwa das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Die Verurteiltenziffer, die die Zahl der Betroffenen auf 100.000 der Bevölkerung gleichen Alters bezieht, ist gegenüber dem Vorjahr um rund 1,7 Prozent auf 923 gestiegen. Bezogen auf einzelne Personengruppen kommen rechtskräftige Verurteilungen am häufigsten in der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren vor. Hier hat sich die Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,8 Prozent auf 1.948 erhöht und liegt damit deutlich über den Werten bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren (959) bzw. den Erwachsenen ab 21 Jahren (880).

Die Ergebnisse basieren auf den monatlichen Meldungen der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz zu den rechtskräftig abgeurteilten Personen. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftige Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung eines Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Staat, Gesellschaft)

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