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Asylbewerberleistungen: Zahl der Bezieherinnen und Bezieher 2021 konstant bei 15.400

Zum Jahresende 2021 erhielten in Rheinland-Pfalz 15.395 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems waren das 40 Personen bzw. 0,3 Prozent weniger Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Vorjahr. Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen rechnerisch 3,7 Leistungsbezieherinnen und -bezieher.

Mit einem Anteil von rund 60 Prozent sind Männer wesentlich häufiger vertreten als Frauen. Die Zahl der Männer im Leistungsbezug sank im Vergleich zum Vorjahr um 550 bzw. 5,6 Prozent, die der Frauen stieg um 510 bzw. 9,1 Prozent.

Die erfassten Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind durchschnittlich gut 24 Jahre alt und damit erheblich jünger als die rheinland-pfälzische Bevölkerung mit durchschnittlich 45 Jahren. Rund ein Drittel war zum Stichtag noch minderjährig; die Hälfte hatte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Die erfassten Personen verteilten sich auf insgesamt 8.375 Haushalte und waren mehrheitlich in kommunalen Unterkünften der örtlichen Träger untergebracht (77 Prozent); die restlichen lebten in einer der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes. Die mit Abstand größte Haushaltsgruppe bildeten Alleinstehende ohne minderjährige Kinder (60 Prozent), gefolgt von Paaren mit minderjährigen Kindern (15 Prozent).

Mehrheitlich gingen die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger keiner Erwerbstätigkeit nach (96 Prozent). Zwei Drittel (10.260 Personen), bezogen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die – in Form von Sachleistungen, Wertgutscheinen und Geldleistungen – dazu bestimmt sind, den täglichen Lebensunterhalt zu decken. Im Vorjahresvergleich wuchs diese Gruppe um 875 bzw. 9,3 Prozent.

Darüber hinaus erhielten 5.135 Menschen erhöhte Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese werden üblicherweise als Geldleistungen und in der Regel nach 15-monatiger Aufenthaltsdauer in Deutschland gezahlt. Gegenüber 2020 ging die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 915 bzw. 15,1 Prozent zurück.

Zwei von drei Personen kamen aus Asien (9.775 bzw. 63 Prozent), weitere 19 Prozent stammten aus Afrika (2.920). Afghanistan ist mit 3.035 Personen bzw. einem Anteil von 20 Prozent das häufigste Herkunftsland; es folgen Syrien mit 2.630 Schutzsuchenden bzw. einem Anteil von 17 Prozent sowie der Irak (1.075 Personen bzw. sieben Prozent) und Somalia (900 Personen bzw. sechs Prozent). Eine Herkunft aus europäischen Staaten hatten 2.230 bzw.14 Prozent aller Asylsuchenden, davon kamen unter anderem 545 bzw. vier Prozent aus der Türkei sowie 415 bzw. drei Prozent aus Russland.

Die Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen - Empfänger am 31.12. ist eine Vollerhebung und Sekundärstatistik zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres. Grundgesamtheit sind die Empfänger von Asylbewerberregelleistungen auf Grundlage aller genehmigten Anträge auf Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Da die im Rahmen der Asylbewerberleistungen bereits vorliegenden Verwaltungsdaten eine gute Abdeckung der Grundgesamtheit sowie eine hohe Datenqualität bei den zu erfassenden Merkmalen aufweisen, werden diese als alleinige Datenquelle genutzt. Die Zahlen zu dieser Statistik übermitteln die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Rheinland-Pfalz zuständigen Stellen, d. h. das Land, die Landkreise, die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden, einmal jährlich in elektronischer Form an das Statistische Landesamt.

Unter  Regelleistungen sind hier die beiden folgenden Leistungsarten zu verstehen:

(1) Grundleistungen:
Die Grundleistungen sind in § 3 AsylbLG geregelt und sollen den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) im notwendigen Umfang vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsberechtigten zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag.
(2) Hilfe zum Lebensunterhalt:
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden den Leistungsberechtigten gem. § 2 AsylbLG anstelle der vorgenannten Grundleistungen Leistungen entsprechend des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Zur Deckung des täglichen Bedarfs kommt hier in erster Linie die Hilfe zum Lebensunterhalt in Frage.

Erhoben werden unter anderem folgende Merkmale:
(1) für jeden Leistungsempfänger: Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlicher Status
sowie Art und Form der Leistungen bzw. Regelbedarfsstufen
(2) für Haushalte und für einzelne Leistungsempfänger: Wohngemeinde und Gemeindeteil, Art des Trägers, Art der Unterbringung, Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr, Art und Höhe des eingesetzten Einkommens und Vermögens.

Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und
Fortentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes benötigt.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Asylbewerberleistungsempfänger unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Gesamtwerte können deshalb von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.

Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)

Säulendiagramm: Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2011 bis 2021

Leistungsempfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 31.12. nach ausgewählten Merkmalen
Merkmal201120202021
insgesamtAnteil an
Insgesamt
Veränderung
zu 2020
Anzahl%
Empfänger insgesamt5 97415 43515 395100,0-0,3
      
Art der Leistung     
 Grundleistungen4 9189 38510 26066,69,3
 Hilfe zum Lebensunterhalt1 0566 0505 13533,4-15,1
      
Art des Trägers     
örtlich5 52511 51511 78076,52,3
überörtlich14493 9203 61023,4-7,9
      
 Geschlecht2     
Männer3 4289 8259 27560,2-5,6
Frauen2 5465 6106 12039,89,1
      
 Staatsangehörigkeit     
Europa2 0712 3402 23014,5-4,7
Afrika5943 7102 92019,0-21,3
Amerika8551000,681,8
Asien3 0228 9009 77563,59,8
Australien Ozeanien-1050,0-50,0
Staatenlos/ohne Angabe2794153652,4-12,0
      
 Aufenthaltsrechtlicher Status     
Asylgesuch-501300,8160
Aufenthaltsgestattung3 2029 96510 12565,81,6
Vollziehbar zur Ausreise verpflichtet1622201651,1-25,0
Familienangehöriger3125404703,1-13,0
Geduldeter Ausländer1 8363 5503 08520,0-13,1
Einreise über einen Flughafen13-- -
Aufenthaltserlaubnis39435550,457,1
Folge- oder Zweitantrag555104603,0-9,8
Ohne Angabe3-5659055,960,2
      
 Alter von ... bis unter ...      
unter 7 Jahre7992 4202 60016,97,4
7 - 14 Jahre7741 6501 95012,718,2
14 - 18 Jahre2956257354,817,6
18 - 25 Jahre9522 6252 43015,8-7,4
25 - 50 Jahre2 5017 1656 70043,5-6,5
50 - 65 Jahre4857607705,01,3
65 Jahre und älter1681902101,410,5
      
Vollzeiterwerbstätig1063202801,8-12,5
Teilzeiterwerbstätig1064703952,6-16,0
Nicht erwerbstätig5 76214 65014 72095,60,5
      
 Haushalte insgesamt 3 2899 1258 375100,0-8,2
 Alleinstehende mit minderj. Kindern 3155806207,46,9
 Alleinstehende ohne minderj. Kinder2 1246 0254 99059,6-17,2
Paare mit minderj. Kindern1461 1851 26515,16,8
Paare ohne minderj. Kinder4563002903,5-3,3
Sonstige Haushalte42481 0301 21014,417,5
1 Zentrale Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen
2 Personen mit Signierung des Geschlechts "divers" bzw. "ohne Angabe" (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet
3 Einschließlich Personenkreis mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA).
4 Alle anderen Haushaltstypen, die sich nicht eindeutig einer der zuvor genannten Kategorien zuordnen lassen.
Aus Geheimhaltungsgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Gesamtwerte können deshalb von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.
Leistungsempfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.2021 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsgebiet1Empfänger/-innen am 31.12.2021
Ins-
gesamt
je 1.000
Einwohner/-innen2
davon
Grund-
leistungen
Hilfe zum
Lebens-
unterhalt
Anzahl
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)651,33530
Kaiserslautern3503,5190165
Koblenz3403,0160180
Landau i. d. Pfalz651,43535
Ludwigshafen a. Rh.6353,7390245
Mainz5802,7295285
Neustadt a. d. Weinstraße1452,712520
Pirmasens1303,39040
Speyer450,93510
Trier1051,02085
Worms2603,118575
Zweibrücken1003,06535
Landkreise
Ahrweiler2501,9135115
Altenkirchen (Ww.)3802,9190185
Alzey-Worms5404,1275265
Bad Dürkheim4153,1295120
Bad Kreuznach4803,0260220
Bernkastel-Wittlich3453,1170180
Birkenfeld2202,715570
Cochem-Zell1752,99585
Donnersbergkreis3154,225560
Eifelkreis Bitburg-Prüm2352,316565
Germersheim4453,4225220
Kaiserslautern3303,1195135
Kusel1251,811015
Mainz-Bingen5402,5360180
Mayen-Koblenz8103,8350460
Neuwied4452,4265180
Rhein-Hunsrück-Kreis2052,018520
Rhein-Lahn-Kreis4803,9240240
Rhein-Pfalz-Kreis5753,7305270
Südliche Weinstraße3553,2160200
Südwestpfalz3353,5155180
Trier-Saarburg1701,150120
Vulkaneifel1903,180110
Westerwaldkreis5852,9355230
     
Rheinland-Pfalz415 3953,710 2605 135
Kreisfreie Städte2 8352,61 6251 210
Landkreise8 9502,95 0253 920
Zentrale Aufnahmeeinrichtungen33 610x3 610-
1 Ohne Angaben der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) vor Ort.
2 Bevölkerung am 30.12.2021
3 Angaben sämtlicher zentraler Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen.
4 Angaben inklusive der zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) nebst deren Nebenstellen.
Aus Geheimhaltungsgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Gesamtwerte können deshalb von der Summe ihrer Einzelwerte abweichen.

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