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Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten durchschnittlich 15 Prozent weniger als Männer

Der prozentuale Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems anlässlich des Equal Pay Day am 10. März mitteilt, lag der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied in Rheinland-Pfalz bei 15 Prozent. Das sind sieben Prozentpunkte weniger als vor zehn Jahren und drei Prozentpunkte weniger als im bundesweiten Durchschnitt (18 Prozent).

Von den westdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) kann nur Schleswig-Holstein einen geringeren Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern vorweisen (13 Prozent). Am höchsten ist das Verdienstgefälle mit 23 Prozent in Baden-Württemberg. Deutlich niedriger fällt der Gender Pay Gap in den ostdeutschen Bundesländern aus. Den geringsten Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern gab es in Thüringen (fünf Prozent).

Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, der hier abgebildet wird, berücksichtigt nicht die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern. So unterscheiden sich Frauen und Männer zum Beispiel in der Wahl der Berufe und der Branchen, in der sie tätig sind, sowie in der Erwerbsbiografie.

Im Vergleich zu 2010 hat sich der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern in Rheinland-Pfalz verringert (minus sieben Prozentpunkte). Die Abnahme ist auf die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der beiden Geschlechter zurückzuführen. Unter den Frauen sind sie seit 2010 stärker gestiegen als unter den Männern: Frauen erzielten 2020 einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn in Höhe von 18,48 Euro. Gegenüber 2010 entspricht das einem Plus von 26,9 Prozent. Das Arbeitsentgelt von Männern stieg dagegen um 16,8 Prozent und belief sich 2020 auf 21,74 Euro.

Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator der amtlichen Statistik, der den Unterschied der Bruttostundenverdienste zwischen Frauen und Männern misst. Er wird berechnet, indem zunächst die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter gebildet und anschließend zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter ins Verhältnis gesetzt wird. Sonderzahlungen bleiben bei der Ermittlung der Bruttostundenverdienste unberücksichtigt.
Der Equal Pay Day steht für den Tag eines Jahres, bis zu dem Frauen – legt man den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern zugrunde – unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.
Die Daten stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2018 sowie der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, mit deren Hilfe die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung fortgeschrieben werden. Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung wurden in Rheinland-Pfalz rund 3.300 Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich befragt. Die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung stammen aus der Befragung von rund 2.200 Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Rheinland-Pfalz.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)

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