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Soforthilfeanträge für den Landkreis Ahrweiler noch bis 10. September stellen

Noch bis einschließlich Freitag, 10. September 2021, können von der Flutkatastrophe betroffene Privathaushalte im Landkreis Ahrweiler Anträge auf Soforthilfe des Landes stellen. Das teilt das Statistische Landesamt in Bad Ems mit, das die Auszahlung der Fluthilfe für den Landkreis übernommen hat.

Betroffene Privathaushalte aus dem Landkreis Ahrweiler können die Soforthilfe online oder schriftlich beim Statistischen Landesamt beantragen. Die Antragsformulare sind im Internet unter https://www.statistik.rlp.de/de/soforthilfe/ abrufbar. Dort finden sich außerdem weitere Informationen zum Antragsverfahren. Darüber hinaus wurden die Antragsformulare in gedruckter Form an öffentlichen Orten im betroffenen Gebiet ausgelegt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Soforthilfe aufgelegt, um akute Notlagen zu überbrücken und kurzfristig Geld für das Nötigste zur Verfügung zu stellen. Die Soforthilfe dient nicht als Aufbauhilfe oder um die entstandenen Schäden abzudecken.

Voraussetzung für die Soforthilfe sind grundsätzlich Schäden von über 5.000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden. Die Zuwendung beträgt maximal 3.500 Euro je Haushalt; 1.500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro je weitere Person.

Für Fragen zum Antragsverfahren hat das Statistische Landesamt eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter 02603 71 1234 und 02603 71 4321 erreichbar ist.

Bisher wurden knapp 11.700 Anträge bewilligt und 23,2 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt. Insgesamt gingen seit dem 22. Juli rund 16.000 Anträge ein, von denen rund 3.600 mehrfach gestellt waren. Abgelehnt werden mussten rund 500 Anträge, etwa, weil sie von Unternehmen kamen oder die Antragsteller nicht im betroffenen Gebiet gemeldet waren.

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