Zensus 2022: Hoher Rücklauf bei Gebäude- und Wohnungszählung – Rund zwölf Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Mahnschreiben

Rund 88 Prozent der gut 1,3 Millionen Wohneigentümerinnen und -eigentümer, die das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 angeschrieben hat, haben bislang gemeldet. Die übrigen zwölf Prozent erhalten in diesen Tagen ein Mahnschreiben, das bei einigen Betroffenen für Unmut sorgt.

„Es gibt Fälle, in denen sich der Eingang der Meldung und der Versand des Mahnschreibens überschnitten haben“, erklärt Marcel Hürter, Präsident des Statistischen Landesamtes in Bad Ems. Außerdem haben sich Betroffene gemeldet, die versichern, kein Erstanschreiben erhalten zu haben. „Wir bedauern sehr, dass es offenbar Fälle gibt, in denen weder Erstanschreiben noch Erinnerungsschreiben die Adressaten erreicht haben, und werden das mit unseren Zustelldienstleistern klären“, so Hürter. Die Eigentümerinnen und Eigentümer wurden erstmals im Mai angeschrieben und haben Ende Juni / Anfang Juli ein Erinnerungsschreiben erhalten.

Aufgrund der zahlreichen Rückfragen ist die Hotline, die das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz gemeinsam mit zehn anderen Statistischen Landesämtern an einen externen Dienstleister vergeben hat, derzeit stark belastet. Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich wegen der Fristsetzung von 14 Tagen sorgen, beruhigt Hürter: „Wir werden im weiteren Verfahren darauf achten, dass niemandem zu Unrecht ein Zwangsgeld auferlegt wird“. Der Versand der Mahnschreiben in den Sommerferien und die Rückmeldefrist von 14 Tagen sei angesichts des engen Zeitrahmens des Zensus 2022 unumgänglich; Erstanschreiben und Erinnerung seien deutlich vor den Ferien erfolgt.

Befragte, die bislang keine Datenmeldung abgeben konnten, werden gebeten, den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung online unter den im Mahnschreiben übermittelten Zugangsdaten auszufüllen. Hiermit wird vermieden, dass im weiteren Verfahren ein Zwangsgeld auferlegt wird. Im Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung gibt es auch die Möglichkeit, veraltete oder falsche Angaben – zum Beispiel aufgrund von Eigentumswechsel – zu korrigieren.

Sofern bereits eine Datenmeldung abgegeben wurde, bittet das Statistische Landesamt die Betroffenen, sich per E-Mail unter kontakt-zensus@statistik.rlp.de in Verbindung zu setzen. Bei postalischer Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte die folgenden Angaben: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Sachgebiet Zensus, 56126 Bad Ems.

„Die Rücklaufquote von nahezu 90 Prozent zeigt, dass die Zustellung weitgehend funktioniert hat und dass die Eigentümerinnen und Eigentümer große Bereitschaft an der Mitwirkung an der Gebäude- und Wohnungszählung zeigen“, so Hürter. Die Erhebung liefert kleinräumig wichtige Planungsgrundlagen für den Wohnungsbau, aber auch für die Energiewende. Daher sei es für die Qualität der Daten unerlässlich, dass möglichst alle Eigentümerinnen und Eigentümer melden.

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