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Weiterhin weniger Unternehmens- und mehr Verbraucherinsolvenzen

Während die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2021 weiter gesunken ist, haben die Verbraucherinsolvenzen nach jahrelangem Rückgang wieder fast das Niveau von 2014 erreicht. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten 278 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren 21,7 Prozent weniger als im ersten Halbjahr des vorigen Jahres. Die Zahl der Anträge von Verbrauchern lag hingegen mit 1.945 um 58,6 Prozent über dem Wert des Vorjahreszeitraums.

Die bereits für das erste Quartal 2021 festzustellende rückläufige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen setzte sich im zweiten Quartal fort, obwohl die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erlassene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 30.04.2021 endgültig auslief. Die steigende Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen, die gleichfalls bereits im ersten Quartal zu beobachten war, ist Ausdruck der erfolgten Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von bisher sechs Jahren auf nunmehr drei Jahre. Der Anstieg im zweiten Quartal war hier bereits geringer als im ersten Quartal.

 Unternehmensinsolvenzen

Trotz Rückgang der Insolvenzanträge stiegen die Zahl der gefährdeten Arbeitsplätze und die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger. Dafür sind einige Einzelfälle größerer Unternehmen verantwortlich. Insgesamt waren Arbeitsplätze von 3.755 Beschäftigten betroffen. Dies waren 28,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2020. Das Volumen der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger belief sich auf knapp 452 Millionen Euro. Durchschnittlich hatte damit jedes im ersten Halbjahr 2021 insolvent gewordene Unternehmen zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags gut 1,6 Millionen Euro Schulden. Im ersten Halbjahr 2020 hatte dieser Wert noch bei gut 712.000 Euro gelegen.

Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Baugewerbe“ (50 Fälle), gefolgt von den Unternehmen der Wirtschaftsabschnitte „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit 38 bzw. 34 Anträgen.

Die Insolvenzhäufigkeit der Unternehmen, definiert als die Anzahl der insolvent gegangenen Unternehmen je 1.000 wirtschaftlich aktive Unternehmen, war in der kreisfreien Stadt Zweibrücken mit einem Wert von 3,7 am höchsten und im Landkreis Cochem-Zell mit einem Wert von 0,3 am niedrigsten. Sie liegt insgesamt in den kreisfreien Städten mit 2,2 höher als in den Landkreisen mit 1,6.

Verbraucherinsolvenzen

Bei den Verbrauchern ergab sich entsprechend des Anstiegs der Anzahl der Fälle auch ein Anstieg der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger. Die Höhe der Forderungen belief sich in der Summe auf knapp 85 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 65,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2020. Die durchschnittliche Verschuldung lag mit 43.640 Euro etwas höher als im ersten Halbjahr 2020, in dem sie rund 41.840 Euro betrug.

Die Insolvenzhäufigkeit bei den Verbrauchern, definiert als die Anzahl der insolvent gewordenen Verbraucher je 10.000 Einwohner, war wie im ersten Halbjahr 2020 in der kreisfreien Stadt Pirmasens mit 24,9 mit Abstand am höchsten und im Landkreis Südliche Weinstraße mit 1,6 am niedrigsten. Bei den Verbraucherinsolvenzen ist der Niveauunterschied zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen stärker ausgeprägt als bei den Unternehmensinsolvenzen. Die Insolvenzhäufigkeit für die kreisfreien Städte lag mit 7,3 deutlich über der der Landkreise mit 3,8.

Die monatliche Insolvenzstatistik gibt Auskunft über das Insolvenzgeschehen und ist damit ein wichtiger konjunktureller Spätindikator. Erhebungsbasis sind die Meldungen der Amtsgerichte über die beantragten Verfahren.
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis 30. April 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anzahl der tatsächlich wirtschaftlich eingetretenen Insolvenzfälle größer ist als die den Amtsgerichten gemeldete und folglich in der Statistik nachgewiesene Anzahl.
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ist eine Restschuldbefreiung seit dem Jahr 2021 bereits nach drei Jahren anstatt zuvor nach sechs Jahren möglich.

Autoren: Dr. Dirk Schneider (Referat Steuern, Verwaltungsstatistiken), Gudrun Ebenau-Heinz (Sachgebiet Verwaltungsstatistiken)

Insolvenzen 1. Halbjahr 2021 nach Verwaltungsbezirken
Verwaltungsbezirk UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen
insgesamtVeränderung gegenüber
2020
je 1.000 UnternehmeninsgesamtVeränderung gegenüber
2020
je 10.000 Einwohner
Kreisfreie Städte
Frankenthal (Pfalz)2-11,42394,7
Kaiserslautern8-52,485228,5
Koblenz12-12,754274,7
Landau i. d. Pfalz3-61,41002,1
Ludwigshafen a. Rh.7-71,7116646,7
Mainz1822,1101544,6
Neustadt a. d. Weinstraße612,52554,7
Pirmasens3-31,91004124,9
Speyer301,427135,3
Trier9-81,91467513,1
Worms1003,465167,8
Zweibrücken413,729148,5
Landkreise
Ahrweiler7-91,253164,1
Altenkirchen (Ww.)1022,25964,6
Alzey-Worms10-91,928-12,2
Bad Dürkheim10-11,83102,3
Bad Kreuznach6-101,045112,8
Bernkastel-Wittlich951,837-23,3
Birkenfeld702,24175,1
Cochem-Zell1-20,312-52,0
Donnersbergkreis542,150276,6
Eifelkreis Bitburg-Prüm832,052275,2
Germersheim3-40,73282,5
Kaiserslautern902,63943,7
Kusel321,667179,5
Mainz-Bingen11-111,357302,7
Mayen-Koblenz8-121,088324,1
Neuwied5-130,766263,6
Rhein-Hunsrück-Kreis4-20,934113,3
Rhein-Lahn-Kreis1332,9106718,7
Rhein-Pfalz-Kreis901,840132,6
Südliche Weinstraße951,818121,6
Südwestpfalz6-51,925-52,6
Trier-Saarburg9-21,868174,5
Vulkaneifel5-12,02133,5
Westerwaldkreis1822,292514,5
Rheinland-Pfalz1278-771,819457194,7
kreisfreie Städte85-272,27813407,3
Landkreise185-551,611613763,8
1 Einschließlich Unternehmen und Verbraucher außerhalb des Bundeslandes und Deutschland.

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