Definitionen zum Thema Baugewerbe

Glossar

Begriff Themengebiet Erläuterung
Art der Bauten und Auftraggeber (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Die Merkmale „Auftragseingang“, „Geleistete Arbeitsstunden“ sowie „Baugewerblicher Umsatz“ sind nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes. Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben (= Endbauwerk) auszugehen. Das Bauvorhaben ist dabei nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Tritt eine Baufirma als Subunternehmer auf, d. h. erhält sie von einer anderen Baufirma einen Bauauftrag, der für einen Dritten als Bauherrn ausgeführt wird, dann sind die Angaben nach Möglichkeit der zutreffenden „Endbauart“ zuzuordnen. Nur in den Fällen, in denen dem Subunternehmer nicht bekannt ist, in welche Auftraggebergruppe das Bauwerk einzuordnen ist und in denen auch nicht vom Bauwerk auf den Bauherrn geschlossen werden kann, soll die Zuordnung zur Auftraggebergruppe „Gewerblicher und industrieller Bau“ erfolgen. Ein Gebäude, das von einer Bauträgergesellschaft in Auftrag gegeben wurde, ist demjenigen Auftraggeber zuzuordnen, dessen Aufgabenbereich es endgültig dienen wird.


Hochbauten sind Bauwerke, die sich im Allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erheben. Sie lassen sich in Gebäude (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und sonstige Hochbauten (Unterkünfte, behelfsmäßige Nichtwohnbauten) untergliedern. Als Gebäude gelten selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Auf die Umschließung durch Wände kommt es nicht an, die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude sind auch selbstständig benutzbare, unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu zählen z. B. unterirdische Ladenzentren, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Tiefgaragen sowie Schutzraumtiefbunker. Tiefbauten sind Bauwerke, die sich nicht oder im Allgemeinen sehr wenig über die Erdoberfläche erheben. Hierzu zählen Straßenbauten und übrige Tiefbauten (z. B. Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen, Tunnels, Brücken, Start- und Landebahnen, Sportplätze, Freibäder u.ä.). Hierzu zählen auch die folgenden Bauwerke, die nach ihrer bautechnischen Gestaltung eigentlich Hochbauten sind: Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit nicht Teile von Produktionsanlagen), Fernmelde-, Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmaste und Verkehrssignalanlagen.
 

Auftragsbestand (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Alle am Ende des Berichtsvierteljahres vorliegenden, fest akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträgen für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, ohne Umsatzsteuer.  

Auftragseingang (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle im Berichtsmonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten Aufträge für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, ohne Umsatzsteuer. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird der Auftragseingang nur von dem Betrieb gemeldet, der den Bauauftrag ausführen wird, d.h. an Nachunternehmer zu vergebende Teile von Bauaufträgen werden nicht in die eigene Meldung einbezogen.

Ausbaugewerbe Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Das Ausbaugewerbe fasst Wirtschaftszweige zusammen, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Hierzu gehören die "Bauinstallation" und das "Sonstige Baugewerbe", das u. a. das Maler- und Glasergewerbe, die Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, die Bautischlerei sowie die Gipserei und Verputzerei umfasst, sowie die "Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal".

Begriff Themengebiet Erläuterung
Baugewerblicher Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen in Deutschland und die baugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten, wie (z. B. deutsche Freihäfen), einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer.

Bauhauptgewerbe Themengebiet Baugewerbe | Konjunktur Erläuterung

Zum Bauhauptgewerbe gehören Unternehmen, die Hochbauten errichten (einschließlich Fertigteilbauten) sowie Tiefbauarbeiten oder bestimmte Spezialbauarbeiten ausführen.

Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organisationen ohne Erwerbszweck (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Hierzu gehören alle Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, von Trägern der Sozialversicherung (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie von Organisationen ohne Erwerbszweck durchgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Kirchen, Orden,   religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse. 

Beschäftigte (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle am Quartalsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich tätige Inhaber /-innen und Mitinhaber /-innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden monatlich im Betrieb tätig sind. Auch vorübergehend Abwesende (Erkrankte, Urlauber usw.) sind einbezogen, weiterhin alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen (z. B. Direktorinnen und Direktoren, Volontärinnen und Volontäre, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende).

Betriebe (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Als Betriebe gelten die örtlichen Einheiten des Baugewerbes. Dazu zählen Einbetriebsunternehmen und Niederlassungen (z. B. Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen, örtlich getrennte Hauptverwaltungen) mit Schwerpunkt im Baugewerbe, die zu Unternehmen des Baugewerbes, des übrigen Produzierenden Gewerbes oder von sonstigen Wirtschaftszweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen. Baustellen gelten nur dann als Betrieb, wenn sie ein eigenes Bau- oder Lohnbüro haben.

Bruttoanlageinvestitionen (Bauhauptgewerbe) (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Dazu zählen die gesamten aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Ersatz- und Neuinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindlicher Anlagen (soweit aktiviert) und Leasing-Güter, die beim Leasing-Nehmer zu aktivieren sind (Finanzierungs-Leasing) bezogen auf das Geschäftsjahr. Sie werden nach Anlagearten gegliedert in:

  • Grundstücke mit Gebäuden (einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken),
  • Grundstücke ohne eigene Bauten (einschließlich Grundstückserschließungskosten u.ä.),
  • Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich Fahrzeuge, aktivierter geringwertiger Wirtschaftsgüter und Werkzeuge).

Außerdem werden der in den Bruttoanlageinvestitionen enthaltene

  • Wert der für eigene Rechnung selbsterstellten Anlagen (auch Gebäude), selbst durchgeführte Großreparaturen
  • Anschaffungswert der in gebrauchtem Zustand erworbenen Gebäude und bebauten Grundstücke getrennt nachgewiesen.

Nicht einzubeziehen sind der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw., der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen und anderen immateriellen Vermögensgegenständen sowie der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Betrieben und die Auslandsinvestitionen.
 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Entgelte (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) anzugeben. Diese Beträge verstehen sich ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbau-Umlage, ohne gezahltes Vorruhestandsgeld, ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung und ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz). In den Entgeltzahlungen sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften enthalten, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind.

Entgelte (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Bei den Bruttolöhnen und Bruttogehältern ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) anzugeben. Diese Beträge verstehen sich ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbau-Umlage, ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, ohne gezahltes Vorruhe-standsgeld, ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld, Winter¬ausfallgeld ab der 101. witterungsbedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz). In den Gehältern sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften enthalten, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind.

Entgeltquote Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Anteil der Entgelte am Gesamtumsatz

Begriff Themengebiet Erläuterung
Geleistete Arbeitsstunden (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Alle von Inhaberinnen und Inhabern, Familienangehörigen, Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Auszubildenden auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Nicht einbezogen sind die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden sowie die Berufsschulstudentinnen und Berufsschulstunden und der Auszubildenden.

Geleistete Arbeitsstunden (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Von den Beschäftigten auf Baustellen und Bauhöfen geleistete Arbeitsstunden; abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden werden abgesetzt. Für die Zuordnung der Arbeitsstunden zu den verschiedenen Bauarten im Bauhauptgewerbe ist die überwiegende Zweckbestimmung des einzelnen Auftrags maßgebend. Die für die Trümmerbeseitigung und auf Bauhöfen geleisteten Arbeitsstunden werden anteilig auf die Bauarten umgelegt.

Gesamtleistung (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Summe aus Jahresbauleistung, Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen plus Umsatz aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen / nichthandwerklichen Tätigkeiten und benennt den im Geschäftsjahr insgesamt erbrachten Leistungswert. 
Bis 1994 wurde in den Statistischen Berichten die Gesamtleistung als Bruttoproduktionswert bezeichnet.
 

Gesamtumsatz (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Errechnet sich aus dem Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, dem Wert der für Dritte geleisteten Lohnarbeiten und aus den Erlösen für Reparaturen, Instandhaltungen, Installationen, Montagen u.ä. (einschließlich Material) einerseits und dem Umsatz aus Handelswaren und aus sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten andererseits.

Gesamtumsatz (ohne Umsatzsteuer) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Summe aus Baugewerblichem Umsatz (einschließlich Umsatz aus Subunternehmertätigkeit) und Sonstigem Umsatz.

Gewerblicher und industrieller Bau, Landwirtschaftlicher Bau Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Hierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zwecken dienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betrieben der privaten Wirtschaft (freie Berufe, Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe, Bahn, Post); sowie von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften in Auftrag gegeben werden. Der Bau von Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerken stellt ebenfalls einen gewerblichen Bau dar, auch wenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt. Wohnungsbauten und Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier, sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau und Straßenbau zuzuordnen. Bauvorhaben, die im Auftrag von Leasingunternehmen oder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden und später von Körperschaften des öffentlichen Rechts geleast oder gemietet werden, sind ebenfalls dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen. Zum Landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen, unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen z.B. Ställe, Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mit Wohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftliche Gebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil. Bei getrennter Bauweise sind Stallung und Scheune als landwirtschaftliche Bauten zu melden.
 

Begriff Themengebiet Erläuterung
Installationen und Montagen Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Installationen und Montagen sind der Zusammenbau von einzelnen Erzeugnissen zu einem Produkt, für das es im GP2009 keine eigene Meldenummer gibt.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Jahresbauleistung (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Der Wert der Jahresbauleistung entspricht dem Wert aller im Geschäftsjahr geleisteten Bauarbeiten und errechnet sich aus

         Summe der im Geschäftsjahr abgerechneten Bauleistungen

  +    Bestandsveränderung der vom Anfang bis zum Ende des
         Geschäftsjahres noch nicht abgerechneten Bauleistungen,
         teilfertigen und fertigen Arbeiten einschließlich fertiggestellter
         Bauten, die noch keinen Käufer gefunden haben

   +    Aktivierte Bauleistungen an selbsterstellten Anlagen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Landwirtschaftlicher Bau Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

siehe gewerblicher und industrieller Bau

Lohnarbeit Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Lohnarbeit liegt vor, wenn vom Auftraggeber (Unternehmen das den Auftrag erteilt) unberechnet geliefertes Material be- oder verarbeitet wird.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Mietinvestitionen (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Wert aller im Geschäftsjahr neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen mit einer Mietdauer von mindestens einem Jahr. Dies sind insbesondere mit Leasing-Verträgen gemietete Produktionsmittel, die vom Vermieter (Leasing-Geber) aktiviert und vom Mieter (Leasing-Nehmer) genutzt werden. Nicht enthalten ist die Anmietung von Sachanlagen für die Mietdauer bis zu einem Jahr, von gebrauchten Investitionsgütern sowie von unbebauten Grundstücken.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Sonstiger Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichen Dienstleistungen sowie Umsatz aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen/handwerklichen Tätigkeiten.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Umsatz (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Rechnungsbetrag der Bau- bzw. Ausbauleistungen einschließlich Handelsumsätze und anderer Umsätze (ohne Umsatzsteuer).

Umsatz (ohne Umsatzsteuer) (Ausbaugewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Ausbauleistungen im Bundesgebiet und die ausbaugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten (z.B. deutsche Freihäfen) einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Der Gesamtumsatz enthält außer dem ausbaugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.

Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Umsatz aus unbearbeitet weiterverkauften, fremden Erzeugnissen (Handelsware) sowie Umsätze, die nicht aus baugewerblichen oder aus sonstigen produzierenden Tätigkeiten anfallen, wie Vermietung und Verpachtung von Geräten und Anlagen, Transportleistungen für Dritte (Lohnfuhren) etc.

Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichen Tätigkeiten (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Erfragt wird der Umsatz (Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen) aus allen im Rahmen einer nichtbaugewerblichen Produktionstätigkeit des Unternehmens entstandenen Erzeugnissen (Baustoffe, Betonwaren, Kies, Zimmereierzeugnisse usw.) soweit nicht in der eigenen Bauleistung abgerechnet, ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie der Umsatz aus industriellen/handwerklichen Tätigkeiten wie Gerätereparaturen für Dritte.

Unternehmen Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Rechtliche und zugleich kleinste bilanzierende Einheit ohne rechtlich selbständige Tochtergesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. Das Unternehmen im Produzierenden Gewerbe umfasst die Funktionen Beschaffung, Lagerung, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung, Planung sowie Forschung und Entwicklung. Diese Funktionen können jedoch auch getrennt oder allein vorkommen. Besteht das Unternehmen nur aus einer einzigen örtlichen Niederlassung, gilt es als Einbetriebsunternehmen. Verfügt es über mehrere - mindestens zwei - voneinander getrennt liegende, juristisch unselbständige, örtliche Einheiten, ist es ein Mehrbetriebsunternehmen.

Begriff Themengebiet Erläuterung
Wohnungsbau (Bauhauptgewerbe) Themengebiet Baugewerbe Erläuterung

Zum Wohnungsbau zählen alle Bauten - auch Wohnheime - deren Gesamtnutzfläche zu mindestens 50 Prozent Wohnbedürfnissen dient, und zwar unabhängig davon, wer sie in Auftrag gegeben hat. Erstreckt sich ein Auftrag auf ein Wohngebäude mit einzelnen Räumen, die nicht dem Wohnzweck dienen, also z. B. auf Geschäftsräume, so rechnet das gesamte  Gebäude zum Wohnbau. Auch Wohnungen, die im Auftrag  von Bund, Ländern und Gemeinden, Sozialversicherung und sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ferner von Kirchen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, dem Roten Kreuz und ähnlichen Organisationen sowie von Bahn (Deutsche Bahn AG) und Post (Post AG, Postbank AG, Telekom AG) errichtet werden, zählen zum Wohnungsbau.