Rheinland-Pfalz-Index (RLP-Index) zur Fortschreibung der Personalkostenentwicklung im Omnibusgewerbe

Die Personalkosten im Bereich des Omnibusgewerbes schwankten in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden Jahren kräftig. Diese Schwankungen erschweren es den Verkehrsunternehmen unter anderem, die Personalkosten beim Abschluss von Verkehrsverträgen über einen längeren Zeitraum adäquat und ohne größere Risikoaufschläge zu ermitteln.

Ziel des Rheinland-Pfalz-Index (RLP-Index) ist es, die Entwicklung der Personalkosten im rheinland-pfälzischen Omnibusgewerbe näherungsweise abzubilden. In die Berechnung des Index gehen sowohl die Lohnkostenentwicklungen der VAV-Tarifabschlüsse des privaten Busgewerbes als auch der TV-N-Tarifabschlüsse des kommunalen Busgewerbes ein. Zudem wird die Entwicklung des bundesweiten Index der tariflichen Stundenverdienste in der Wirtschaftsgruppe „Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr“ berücksichtigt. Der RLP-Index wird sowohl quartalsweise als auch jährlich durch das Statistische Landesamt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) fortgeschrieben.

Bei Ausschreibungen steht den rheinland-pfälzischen Verkehrsunternehmen und den kommunalen Aufgabenträgern somit ein Instrument zur Beurteilung der Personalkostenentwicklung zur Verfügung, das den Beteiligten Transparenz, Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität ermöglicht. Es steht den Vertragspartnern frei, den RLP-Index im Rahmen ihrer Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann der RLP-Index im Zuge von Tarifverhandlungen den betroffenen Tarifparteien als Informationsquelle und zur Orientierung dienen.

Dashboard zum RLP-Index

Tabellen zum RLP-Index

Methodische Hinweise