Definitionen zum Thema Bautätigkeit und Wohnen
Glossar
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Art der Beheizung | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Fernheizung liegt vor, wenn größere Bezirke von einem entfernten, zentralen Heizwerk aus beheizt werden. Blockhei-zung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser von einem Heizsystem aus beheizt wird und die Heizquelle an einem der Gebäude angebaut ist oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Zentralheizung liegt vor, wenn ein Gebäude über ein Röhrensystem von einer im Gebäude befindlichen Heizquelle aus beheizt wird. Etagenheizung ist eine Form der Heizung, bei der die Räume einer Etage von einer Heizquelle über ein Röhrensystem beheizt werden. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Bauabgang | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Als Bauabgang werden Totalabgänge von Gebäuden und Gebäudeteilen durch bauaufsichtliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch sowie Abgänge durch Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnbauten und umgekehrt (mit und ohne Baumaßnahmen) bezeichnet. |
Baufertigstellung | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude bzw. Wohnungen bereits bezugsfertig oder bezogen sind, werden als fertig gestellt bezeichnet. Entscheidend für den Zeitpunkt der Fertigstellung |
Baugenehmigung | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Eine Baugenehmigung ist die Erteilung einer Erlaubnis durch die örtlich und sachlich zuständige Behörde, eine Baumaßnahme durchführen zu dürfen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene oder eine Teilbaugenehmigung. Zu den erteilten Baugenehmigungen rechnen außerdem nicht zurückgewiesene Bauanzeigen und Zustimmungen des Bundes und der Länder. |
Bauherr | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Bauherr ist, wer im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durchführt oder durchführen lässt. Es wird zwischen öffentlichen Bauherren (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen), Unternehmen, privaten Haushalten sowie Organisationen ohne Erwerbszweck unterschieden. |
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. |
Bauüberhang | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Wenn für ein Bauvorhaben zwar die Baugenehmigung vorliegt, aber am Ende eines Kalenderjahres noch keine Baufertigstellung erreicht wurde. Dies ist der Fall, wenn das Bauvorhaben entweder noch nicht begonnen wurde, oder wenn das Bauvorhaben zwar begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurde. Ein begonnenes Bauvorhaben wird dabei als unter Dach bezeichnet, wenn das Gebäude bereits im Rohbau fertiggestellt ist und äußerlich erkennbar ist, dass noch weitere Bauarbeiten auszuführen sind. |
Bauvorhaben | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Vorhaben, das die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt hat. Bauliche Anlagen wiederum sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht dabei auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Energie primär verwendet (Bautätigkeit) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Überwiegende Energiequelle für die Heizung bzw. die Warmwasserbereitung. Für Gebäude, die aufgrund ihrer guten Wärmedämmung nicht über ein klassisches Heizsystem, sondern nur über Lüftungsanlagen verfügen, ist bei der primär verwendeten Heizenergie „Keine“ anzugeben. Dies trifft beispielsweise für Passivhäuser oder Plus-Energie-Häuser zu. Die primär verwendete Energie ist beim Einsatz von nur einer Energiequelle die alleinige eingesetzte Energie. |
Errichtung neuer Gebäude | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.
Als konventionelle Bauten gelten Bauvorhaben, die nicht aus Fertigteilen im obigen sinne zusammengefügt sind. |
Errichtung neuer Gebäude (Neubau) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Unter der Errichtung neuer Gebäude werden Neubauten und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Gebäude | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Hochbau | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Nichtwohngebäude | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Nach der Systematik der Bauwerke sind Nichtwohngebäude solche Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind, d.h. Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nichtwohngebäude sind untergliedert in die Gebäudearten
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Nutzfläche (Bautätigkeit) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Unter der Nutzfläche versteht man die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Die Nutzfläche ist die Fläche, die sich ergibt, wenn von der Nutzfläche gem. DIN 277 die Wohnfläche abgezogen wird. |
Nutzungsänderung (Bautätigkeit) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Eine Änderung der Nutzungsart liegt vor, wenn sich der Schwerpunkt der Nutzung des Gebäudes (vom Wohn- zum Nichtwohnbau oder umgekehrt) ändert. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Raum | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Die Zahl der Räume einer Wohnung umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und alle anderen separaten Räume (z.B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens sechs Quadratmetern Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische zählt als ein Raum. Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z.B. „Loftwohnungen“), bestehen somit aus nur einem Raum. |
Rauminhalt | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Der Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossenen Volumen (Bruttorauminhalt); d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe; es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktion (DIN 277 Teil1). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Sonstige Wohneinheit | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Wohneinheit ohne Küche oder Kochnische. Die sonstigen Wohneinheiten werden in der Statistik der Baugenehmigungen ab dem Berichtsjahr 2012 und in der Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes ab dem Berichtsjahr 2011 als Wohnungen erfasst. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Methodik der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 eine Unterscheidung zwischen Wohnungen und sonstigen Wohneinheiten, wie sie vorher gängig war, nicht mehr möglich ist. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Tiefbau | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Der Tiefbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von baulichen Anlagen befasst, die an oder unter der Erdoberfläche bzw. unter der Ebene von Verkehrswegen liegen. |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Veranschlagte Kosten (Bautätigkeit) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Veranschlagte Kosten im Sinne der Bautätigkeitsstatistik sind die Kosten des Bauwerks gemäß DIN 276 Kostengr. 300 und 400 und somit die Kosten der Baukonstruktionen einschl. der Erdarbeiten und baukonstruktiven Einbauten sowie der technischen Einbauten. Die Umsatzsteuer ist in den veranschlagten Kosten enthalten. |
Verwendeter Baustoff | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Überwiegend verwendeter Baustoff ist derjenige, der bei der Erstellung der tragenden Konstruktion des Gebäudes überwiegend Verwendung findet. |
Vorwiegende Heizenergie (Bautätigkeit) | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Unter vorwiegend verwendeter Heizenergie wird die Energieart verstanden, die gemessen an der Gesamtheizleistung für das Gebäude überwiegt. Man unterscheidet Öl, Gas, Strom, Fernwärme, Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie sowie sonstige Energiearten (z.B. Holz und andere regenerative Energieträger). |
Begriff | Themengebiet | Erläuterung | ||
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Wohneigentumsquote | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Die Wohneigentumsquote ist definiert als der Anteil der von Gebäude- und Wohnungseigentümern selbst bewohnten Wohnungen an den bewohnten Wohnungen insgesamt (wohnungsbezogene Eigentumsquote). |
Wohnfläche | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohneinheit gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräumen, Bad und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2m). Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 – 2 m werden nur mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone werden mit einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt. |
Wohngebäude | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Nutzfläche (DIN 277) – Wohnzwecken dienen. Nebennutzflächen in Wohngebäuden (Abstellräume u.ä.) werden zur Bestimmung des Nutzungsschwerpunktes nicht herangezogen. Wohnheime werden ab dem Jahre 2011 in die Fortschreibung einbezogen. |
Wohnräume | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben. Zu den Wohnräumen zählen sowohl Zimmer als auch Küchen. Als Zimmer zählen alle Wohn- und Schlafräume mit 6 m² und mehr Wohnfläche. Nicht als Zimmer gelten Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer, Toiletten sowie Kleinwohnräume unter 6 m² Wohnfläche. |
Wohnung | Themengebiet | Wohnen, Bautätigkeit | Erläuterung | Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. |